Gleich zwei extreme Seltenheiten innerhalb von nur zwei Wochen lockten zahlreiche Ornithologen und Ornithologinnen aus ihren warmen Stuben. Zunächst zeigte sich ein Wüstensteinschmätzer in Möhlin, wenig später ein Nonnensteinschmätzer bei Savagnier.
Beim Wüstensteinschmätzer, der am 18. Oktober auf einem Acker östlich von Möhlin entdeckt wurde und sich dort prächtig präsentierte, handelt es sich um den vierten Nachweis dieser Art in der Schweiz. Zu finden ist er als Ganzjahresvogel in Nordafrika, insbesondere in den Maghrebstaaten, vorwiegend in Halbwüsten und Steppen. Dass ein Individuum um diese Jahreszeit so weit nach Norden abgedrängt wird, ist schon aussergewöhnlich und vermutlich verursacht durch starke Südwinde.
Voraussichtlich gar ein Erstnachweis ist der am 22. Oktober gemeldete Nonnensteinschmätzer, der etwas volatiler als der Wüstensteinschmätzer ausserhalb der Neuenburger Gemeinde Savagnier nach Insekten jagte. Diese Art kommt im Sommer in den Ländern östlich des Schwarzen Meeres vor und zieht im Winter nach Ostafrika.
Solche Raritäten werden heutzutage mit einer speziellen App gemeldet, sodass es jeweils nicht lange dauert, bis die leidenschaftlichen Birder vor Ort sind. Während der Wüstensteinschmätzer eindeutig bestimmt werden konnte, sind beim nun entdeckten Nonnensteinschmätzer noch nicht alle Zweifel beseitigt. Einfach wäre es bei einem Männchen im Prachtkleid gewesen, doch in diesem Falle haben wir es mit einem Jungvogel im ersten Winter zu tun, der grosse Ähnlichkeiten mit einem jungen Balkansteinschmätzer aufweist.
Inzwischen bestätigten zahlreiche Spezialisten die vorgeschlagene Bestimmung, doch als letzte Instanz muss die Schweizerische Artifaunistische Kommission SAK, in der Spezialisten und Fachpersonen der Vogelwarte Sempach die insbesondere über www.ornitho.ch gemeldeten Sichtungen von Seltenheiten beurteilt. Erst wenn diese Kommission die vermuteten Bestimmungen bestätigt, kann die Art als gesichert gezählt werden. Auch wenn man davon ausgehen kann, dass die Experten nur unter Berücksichtigung aller Merkmal eine definitive Zuschreibung wagen, bleibt ein Rest Unsicherheit übrig, der nur dadurch beseitigt werden, wenn man eine DNA-Analyse vornehmen könnte. Das ist in den meisten Fällen nur mit Totfunden möglich.
Eine für die Kommission wichtige Unterscheidung hat mit der Frage zu tun, ob man es bei einer aufregenden Sichtung mit einem Wildvogel oder mit einem Gefangenschaftsflüchtling zu tun hat. Im vergangenen Juli musste sie einige Birder enttäuschen, als sie den im November 2025 in der Nähe von Bern beobachteten Kaiseradler nicht als Wildvogel akzeptierte.