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Kommentar 21

Tiere haben Rechte

14. Juni 2016
Urs Meier
Hier die Position der Tierrechte mit absolutem Schutz, dort der achtlose Umgang mit Tieren. Wo stehen wir?

Mücken, die das Zika-Virus übertragen, werden bekämpft. Ob man ihrer Herr werden kann, ist allerdings fraglich. Auch eine Ausrottung der Zecken wäre eine den Laien verlockende Idee, allerdings eine vermutlich ziemlich unrealistische. Von einem radikal tierrechtlerischen Standpunkt her gesehen, würden Ansinnen dieser Art ohnehin nicht in Frage kommen.

Es gibt sie, die strengen Kritiker des, wie sie es nennen, Speziesismus. Ihnen gilt die Inanspruchnahme besonderer Rechte für die Spezies Mensch als verwerflich. Ähnlich argumentiert der australische Ethiker Peter Singer. Aus seiner Sicht ist es falsch, einem Wesen Rechte, die der Mensch beansprucht, vorzuenthalten, bloss weil es einer anderen Spezies angehört. Solche Ideen erscheinen prima vista extrem und vielleicht gar etwas weltfremd. Auf den zweiten Blick jedoch zeigen sie die Verwicklungen, in denen wir stecken.

Tierschutz ist im prosperierenden Westen ein emotionales Thema: Nashörner ausrotten und Elefantenherden abschlachten geht ganz und gar nicht. Auf das millionenfache Vergasen männlicher Küken reagieren wir konsterniert. Die Empörungswellen angesichts solcher Abscheulichkeiten sind getaktet von medialen Skandalisierungen. Sie führen aber nur am Rand zu verändertem Konsumverhalten. So ist Pelz hierzulande mehr oder weniger tabu, Elfenbein ist verboten, aber der Fleischkonsum verändert sich nicht.

Wo zwischen gefährlichen Zecken und grossäugigen Robbenbabies ziehen wir die Grenze? Unser Respekt für die Rechte von Tieren auf Leben und Unversehrtheit ist selektiv. Sind wir somit hoffnungslos inkonsequent und immer auf der Anklagebank? Nein, aber es bedeutet, dass wir es begründen müssen, wenn wir Tiere in ihren Lebensmöglichkeiten einschränken, wenn wir sie nutzen, für unsere Zwecke züchten, gefangen halten, töten, als Art dezimieren oder gar ausrotten. In solchen Begründungen für die Beanspruchung menschlicher Priorität muss der Grundsatz mitberücksichtigt sein, dass auch Tiere Rechte haben und deshalb nicht von vornherein einzig die Interessen des Menschen zählen.

Für radikale Tierrechtler ist das gewiss zu wenig und zu schwammig. Doch sie unterschätzen die Wirkung einer veränderten Sichtweise. Die ethische Begründungspflicht für menschliche Vorrechte ist ein Game-Changer.

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