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Zwischenruf

Parlamentarier bolzen gegen Parlamentarierinnen

21. Oktober 2026
Beat Allenbach
Andreas Glarner
Andreas Glarner, SVP-AG, am 29. September 2026 im Nationalrat in Bern. (Keystone, Alessandro della Valle)

Glarner und Imark möchten anderen ihr Stimmverhalten vorschreiben. Im Zusammenhang mit den Bilateralen III wird auf üble Art angegriffen, wer nicht fürs Ständemehr gestimmt hat. Die beiden Hitzköpfe nähern sich bedenklich dem Meinungsterror.

Als Totengräberin der Schweizer Demokratie hat Nationalrat Andreas Glarner die Aargauer Mitte-Ständerätin Marianne Binder mittels eines KI-generierten Bildes dargestellt. Der Grund: Sie hat dafür gestimmt, dass, wie das die Bundesverfassung vorschreibt, in der Abstimmung über die Bilateralen III das Volksmehr gilt und nicht zusätzlich auch das Ständemehr, auf das namentlich die SVP pocht. Auf Anfrage des «Tages-Anzeigers» sagte Glarner: «Diese Frau muss weg.» Eine Ständerätin, die gegen das Ständemehr sei, habe in der Kleinen Kammer nichts verloren. Und: «Wir müssen alles unternehmen, um ihre Wiederwahl zu verhindern.» Das sagt ein umstrittener rechtsextremer und verurteilter Politiker, der bald als Nationalrat und Präsident der Aargauer SVP zurücktreten wird.  

Andreas Glarner hat im Umgang mit Parlamentskolleginnen wiederholt die Grenzen von Anstand und gutem Stil überschritten. Seine Partei scheint sich davon nie distanziert zu haben. Jedenfalls sind auf der SVP-Internetseite keine Anzeichen dafür zu finden. Im Gegenteil: Die SVP hat ihrerseits auf einem KI-generierten Bild die Bundesräte Ignazio Cassis und Beat Jans als Marionetten Ursula von der Leyens dargestellt.

Auch der Solothurner SVP-Nationalrat Christian Imark mag keine anderen Meinungen. Er wetterte gegen die Ständerätin aus seinem Kanton, Franziska Roth (SP), weil auch sie gegen das Ständemehr gestimmt hat. Laut «Tages-Anzeiger» schrieb er auf Facebook, dass «es sie im Ständerat nicht mehr brauche. Wichtige Entscheide brauchen die Zustimmung der Mehrheit des Volks und der Kantone, damit sie für unser Land gut genug sind.» 

Das ist Imarks Meinung, die sogar mehrheitlich vom Ständerat geteilt wird. Doch gemäss der Bundesverfassung und der Mehrheit der Staatsrechtsprofessoren und anderer Fachleute ist für diesen wichtigen Entscheid allein das Volksmehr anzuwenden. – Der Nationalrat wird über die Bilateralen III voraussichtlich in der Wintersession diskutieren und entscheiden.

Ganz abgesehen davon, ob in diesem Fall auch das Ständemehr oder allein das Volksmehr angebracht sei, gilt in der Schweiz immer noch die Meinungsfreiheit. Wer es nicht erträgt, dass ein Politiker oder eine Politikerin anderer Meinung ist, für den ist die Demokratie offensichtlich eine Zumutung. In einem demokratisch gewählten und demokratisch funktionierenden Parlament sind solche Leute eigentlich fehl am Platz. Glarner und Imark bewegen sich Richtung Meinungsterror. Ihre Partei, die SVP, kümmert das offenbar nicht.

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