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Kommentar 21

Falsch und ungerecht

9. August 2018
Klara Obermüller
Ambulant vor stationär: Diese Devise der schweizerischen Gesundheits- und Alterspolitik klingt gut, geht aber zu Lasten der betreuenden Angehörigen.

Nein, man kann den Krankenkassen nicht immer neue Lasten aufbürden. Die Frage, wie Angehörige von Schwerst- und Chronischranken unterstützt werden könnten, muss aber erlaubt sein. Ein Artikel der NZZ vom 7. August zeigte diese Problematik am Beispiel der Betreuung von Alzheimer-Patienten auf. Kurz gefasst sieht die Lage so aus, dass Krankenkassen und öffentliche Hand bei einem Heimeintritt einen Grossteil der Kosten übernehmen müssen.

Nicht so bei einer Rundumbetreuung in der eigenen Familie. Dort müssen nur die üblichen Arztkosten sowie die Pflegeleistungen der Spitex vergütet werden; alle anderen Aufwendungen bleiben an den Patienten und ihren Angehörigen hängen. Das ist nicht nur ungerecht, es schafft auch falsche Anreize. Denn teurer zu stehen kommt ein Heimaufenthalt die Versicherer allemal.

Was in dem NZZ-Artikel am Beispiel von Demenz-Patienten dargelegt wurde, gilt aber auch für all jene Familien, die einen Schwerstkranken zu sich nachhause holen und ihn bis zu seinem Tod in den eigenen vier Wänden pflegen. Sie stehen meist vor der Wahl, sich bis zur totalen Erschöpfung zu verausgaben oder aber für teures Geld private Pflegedienste in Anspruch zu nehmen. Liessen sie den Kranken – oft gegen seinen Willen – im Spital, hätten sie dieses Problem nicht. Sie müssten dann allerdings mit dem Bewusstsein leben, dem Sterbenden seinen letzten Wunsch nicht erfüllt zu haben.

Dass die Folgen dieser Fehlentwicklung nicht von den Krankenkassen allein getragen werden können, versteht sich von selbst. Was es hier braucht, ist ein Umdenken in der Gesundheits- und Alterspolitik. Dazu gehören neue Finanzierungsformen, die Gerechtigkeit für die Angehörigen schaffen und falsche finanzielle Anreize gar nicht erst aufkommen lassen.

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