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Schweiz

Eine Sicherheitspolitik, die das Land nicht schützt

18. Februar 2026
Markus Mohler
Markus Mohler
Stern von Laufenburg
Der Stern von Laufenburg, eine Schaltanlage von Swissgrid, die im europäischen Stromnetz eine Schlüsselstellung hat (Keystone, Gaetan Bally)

Die Gefahr von Luftangriffen auch auf die Schweiz ist real. Ein Schutz der höchst fragilen Infrastruktur wäre dringend. Doch Beschaffung und Installation von Abwehrmitteln lassen auf sich warten. Derweil macht die Bundespolitik einen komatösen Eindruck.

Die geopolitische Lage, von der auch die Schweiz betroffen ist, verschlechtere sich zusehends, schrieb der Bundesrat am 28. Januar 2026. Fest steht, dass wir gegen Luftangriffe aus der Distanz mit Cruise Missiles, Gleitbomben, Langstreckendrohnen oder den neusten russischen Raketen schutzlos sind. Nicht einmal die wichtigsten kritischen Infrastrukturen können geschützt werden, auch der Stern von Laufenburg nicht. Die Beschädigung oder gar Zerstörung solcher Infrastrukturen hätte nicht nur schlimme Auswirkungen auf uns in der Schweiz, sondern auch auf weite Teile Europas.

Schutzlos

Was die Drohnenabwehr angeht, so ist hierzulande derzeit nicht einmal klar, ob diese in die Zuständigkeit und Verantwortung der Armee, also des Bundes, oder der Polizei, also der Kantone fällt. Dies wäre zum Lachen, es ist aber zum Heulen. Denn spätestens seit Mitte 2023 hätte man aus den unentwegten Drohnenangriffen Russlands auf zivile Infrastrukturen der Ukraine erkennen können, dass vorab diese Vernachlässigung des Verfassungsauftrags (BV Art. 57: «Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Sicherheit des Landes und den Schutz der Bevölkerung. Sie koordinieren ihre Anstrengungen im Bereich der inneren Sicherheit.») schleunigst behoben werden sollte.

Militärfachleute mehrerer Länder nehmen auf Grund der russischen Rüstungs- und Rekrutierungsanstrengungen an, der Zeitraum für einen möglichen Angriff Russlands auf einen Nato- oder anderen europäischen Staat beginne 2028 oder 2029. Nicht zu übersehen ist dabei die «Gemeinsame Erklärung der russischen Föderation und der Volksrepublik China über die internationalen Beziehungen beim Eintritt in eine neue Ära und der globalen nachhaltigen Entwicklung» vom 4. Februar 2022 (vgl. «Im Hintergrund die russisch-chinesische Strategie», Journal 21 vom 30. August 2025). Dabei geht es um die Wiederherstellung der «Nachkriegsordnung», also der geopolitischen Verhältnisse in Europa nach 1945 bis 1989. Veröffentlicht wurde diese Strategie drei Wochen vor der Invasion Russlands in die Ukraine, die als ein erster Schritt zu deren Umsetzung zu gelten hat.

Betteln bei den Nachbarn

Am 3. Februar 2026 wurde vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz mit Befriedigung festgestellt, dass die Sirenen den jährlichen landesweiten Test aufs Beste bestanden hätten. Also alles in Ordnung? Keineswegs, denn untergegangen ist dabei, dass die Schweiz über keine Mittel verfügt, welche rechtzeitig die Luftlageinformationen lieferten, die den Sirenenalarm auslösen müssten. Also würden diese stumm bleiben, auch wenn die Schweiz bereits getroffen wäre. Hinterher kam das Bewusstsein doch noch auf. Am 11. Februar hat der Bundesrat beschlossen, Verhandlungen aufzunehmen, um internationale Abkommen zum Austausch von Luftlagedaten abzuschliessen. Es geht darum, «rechtzeitig Hinweise auf potenzielle Bedrohungen zu erhalten – noch bevor diese den eigenen Luftraum erreichen». 

Dabei fällt schon der Ausdruck «Austausch» auf, denn wir haben ja keine solchen Informationen und deshalb nichts zu tauschen. Verhandelt werden soll mit der «U.S. Air Forces Europe», der Bundesrepublik Deutschland und dem «Supreme Headquarters Allied Forces Europe» (SHAPE) sowie Frankreich, Deutschland, Österreich und Italien. Gleichzeitig wird ein Pferdefuss eingebaut, eine «Suspendierungsklausel für neutralitätsrechtliche Verpflichtungen», welche der Bundesrat als Vorgabe für die Verhandlungsrichtlinien beschloss. Dadurch könne die Schweiz den Informationsaustausch jederzeit unterbrechen, wenn sie es für angezeigt halte. Zwar hat der Bundesrat selber erklärt, die Schweiz sei völkerrechtlich nicht zur Neutralität verpflichtet, womit er sich auch hier zum x-ten Mal selber widerspricht. Die Klausel bedeutet jedoch, dass der Informationsfluss der Partner Richtung Schweiz dann unterbrochen wird, wenn er wohl am dringlichsten wäre.

Beschaffung von Luftabwehrmitteln

Bundesrat Martin Pfister, Vorsteher des VBS, wollte die Lücke in der Abwehr von Luftangriffen aus grosser Distanz, insbesondere auch die Drohnenabwehr, mit dem raschen Zukauf aktuell erhältlicher Abwehrmittel so schnell als möglich schliessen. Der entsprechende Finanzierungsbedarf ist jedoch nicht ohne zusätzliche Einnahmen zu decken. 

Der Bundesrat folgte diesem Begehren indessen nicht, sondern bezifferte den Finanzbedarf, um die «Sicherheit und Verteidigung der Schweiz substanziell stärken», auf 31 Milliarden. Dafür stehen oder stünden mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Diese sind in einem Dokument «Finanzierung der Armee» als Anhang zu einer Medienmitteilung des VBS vom 28. Januar 2026 aufgeführt, so eine Erhöhung der Einkommens- oder Gewinnsteuern der Unternehmen auf Bundesebene, eine Finanztransaktionssteuer, die Erhöhung der kantonalen (!) Vermögenssteuern (wie auch?) oder höhere Lohnabzüge (auch hier: wie auch?). 

Der Bundesrat setzte jedoch auf eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,8 Prozent während zehn Jahren ab 2028. Eine solche verlangt eine Änderung von Art. 130 BV. Noch bevor das VBS das in Auftrag gegebene Vernehmlassungsverfahren starten konnte, regte sich deutlicher Widerstand von links bis rechts.

Ziel: ein Prozent des BIP für Verteidigung

Die budgetierten Einnahmen aus der Mehrwertsteuer bei derzeit 8,1 Prozent belaufen sich auf rund 28 Milliarden Franken. Eine Erhöhung um 0,8 auf 8,9 Prozent ergäbe jährliche Einnahmen von rund 31 Milliarden, also bloss 3 Milliarden mehr pro Jahr. Dabei wären diese Mehreinnahmen von 31 Milliarden über zehn Jahre nur zu einem Drittel (18 Milliarden) für den Kauf von Luftverteidigungsmitteln vorgesehen. 3 Milliarden wären für zivile Bundesstellen mit Sicherheitsaufgaben bestimmt und 10 Milliarden der zusätzlichen Einnahmen gingen in die «Finanzierung des Wachstumspfades der Armeeausgaben auf ein Prozent des Bruttoinlandprodukts» (BIP). 

Konkret bedeutet dies, dass für die Beschaffung der dringendst benötigten Luftverteidigungsmittel in den nächsten zehn Jahren frühestens ab 2029 höchstens 1,8 Milliarden pro Jahr zur Verfügung stünde. So lange haben wir weiterhin gar keine Luftverteidigung. Und diese 1,8 Milliarden reichen bei weitem nicht.

Sind schon die 5 Prozent des BIP für die Verteidigung, welche Trump von den europäischen Staaten verlangt, lediglich eine Grössenordnung als (wenn auch unzutreffender) Vergleich zu den amerikanischen Verteidigungsausgaben, so ist dieses eine Prozent des BIP der Schweiz eine rein willkürliche Vorgabe des Bundesrates. Massgebend für den Aufwand ist die Verteidigungs-, die Abwehrfähigkeit, demnach die raschestmögliche Beschaffung von Luftabwehrmitteln, buchstäblich «coûte que coûte». 

Das «Raschestmöglich» hat dabei zwei Seiten: Wegen der europaweit grossen Nachfrage verlangen die Rüstungsunternehmen eine substanzielle Vorauszahlung, womit auch die Lieferfristen verkürzt werden können. Zudem müssten die Bundesbehörden die dafür nötigen Mittel mit sonst nicht üblichem Vorgehen schnell bewilligen. Alles andere kommt einer konkreten Verletzung des verfassungsrechtlichen Ziels gleich, die Sicherheit des Landes zu schützen.

Verschmähte Alternative

Dass man jedoch, als Variante zur Mehrwertsteuer-Erhöhung, eine Vermögenssteuer auf Bundesebene für die allerreichsten Einwohner des Landes einführen könnte, war offenbar kein Thema. Dabei genügte angesichts der rund 300 reichsten Einwohner mit einem Gesamtvermögen von 860 Milliarden ein minimaler Steuersatz bis etwa 1 Prozent, um die über die Mehrwertsteuer-Erhöhung errechneten Mehreinnahmen um ein Mehrfaches zu übertreffen. Eine solche Steuerpflicht finge erst bei einem Vermögen in hohen dreistelligen Millionen-Beträgen des Vermögens an. Dieser geringe Steuerfuss wäre für diese Reichsten gut verkraftbar, entspräche den verfassungsrechtlichen Steuerprinzipien und würde niemanden deswegen aus dem Land treiben. 

Auch die Einführung einer Steuer für die Einwohner mit Milliardenvermögen bedürfte einer Änderung der Bundesverfassung (Art. 128), hätte aber wohl ungleich grössere Chancen zur Annahme als die Erhöhung der Mehrwertsteuer. An der Legitimität einer Verteidigungsabgabe der Reichsten wäre kaum zu zweifeln.

Die Schweiz als unsolidarischer Aussenseiter

Wurde die Kritik an der Sicherheits- und Neutralitätspolitik der Schweiz aus dem Ausland bisher zumeist in diplomatischen Wattierungen geäussert, so kamen jetzt Töne auch während der Münchner Sicherheitskonferenz dem Vernehmen nach deutlicher und direkter. Die Schweiz als geizige, schäbige Trittbrettfahrerin, das will man nicht mehr tolerieren. Auch was die humanitäre Hilfe an die Ukraine angeht, findet sich die Schweiz europäisch pro Kopf auf dem letzten Platz! 

Gänzlich unverstanden ist auch die nun vom Parlament beschlossene Änderung des Kriegsmaterialgesetzes, die einerseits den Waffenhandelsvertrag verletzt, also völkerrechtswidrig ist, andererseits weiterhin verhindert, dass Kriegsmaterial aus Schweizer Produktion durch vormalige Käuferstaaten (Deutschland, Dänemark) an die Ukraine wieder ausgeführt werden darf. Das versteht angesichts der aktuellen  Lage niemand ausser einer noch immer unbedarften politischen Mehrheit in den Bundesbehörden. Gemäss den Ergebnissen der Sotomo-Erhebung im Auftrag des Vereins NeutREALität befürworten 38 Prozent klar und 17 Prozent eher – zusammen 56 Prozent – die Ausfuhr von Munition an die Ukraine, bloss 28 Prozent sind ganz und 13 Prozent eher – also 41 Prozent – dagegen. Die Bevölkerung erweist sich demnach sicherheits- und neutralitätspolitisch deutlich sensibler und vor allem wirklichkeitsnäher als die derzeitige Mehrheit ihrer Vertreter in Bundesbern.

Loch im Willisauer Ringli

Die unsolidarische und isolationistische Haltung erstaunt umso mehr, als selbst die Neutralitätsinitiative vorsieht, bei einem unmittelbaren militärischen Angriff auf die Schweiz oder Vorbereitungshandlungen dazu mit einem Verteidigungsbündnis, sprich Nato, zusammenzuarbeiten. Solange sich die Schweiz vom Flächenbrand in Europa vermeintlich nicht bedroht sieht, zeigt man der Nato und auch europäischen Nato-Staaten die kalte Schulter (gemäss Rüstungspolitik des Bundesrates liefert die Schweiz auch an einen Nachbarstaat kein Kriegsmaterial, selbst wenn sich dieser verteidigen muss), erwartet aber in egoistischer Manier, dass diese der Schweiz zu Hilfe kämen, wenn’s zuhause brennt.

Im europäischen Verteidigungsdispositiv, selbst nicht sonderlich stark, ist die Schweiz das Loch im Willisauer Ringli. Dies hat auch eine strategische Bedeutung. Der Druck, dieses Loch zu schliessen, dürfte zunehmen.

Wer redet unablässig von Nachhaltigkeit? Die Bundespolitik und die Bundesämter. Auch im Entwurf zu einer sicherheitspolitischen Strategie ist Nachhaltigkeit ein Thema, doch die aktuelle Neutralitätspolitik hat diesem Entwurf den Stempel aufgedrückt, welcher ein weitergehendes Denken verhindert. Indem die Neutralität nicht als Mittel einer Sicherheitspolitik eingesetzt, sondern als deren Ziel festgelegt ist, wird die Rangordnung umgedreht. Dies ist nicht nachhaltig, sondern führt in eine Sackgasse, treffender in Englisch: «dead end».

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