Die Schweiz schafft es in diesen Zeiten nicht, das Tempo der in Bewegungen geratenen Weltordnung mitzuhalten. Sie fällt zurück, hat Aussetzer, verpasst Chancen, verharrt in Unsicherheit. Das zeigt sich besonders eindrücklich in ihrer zögerlichen Positionierung gegenüber den Völkerrechtsverletzungen im Krieg der USA und Israels im Nahen Osten. Rekonstruktion und Zwischenbilanz einer gefährlichen aussenpolitischen Verzagtheit.
Die eklatanten Brüche und offen angekündigten weiteren Verletzungen des Völkerrechts im Krieg der USA und Israels gegen den Iran und im Libanon werden immer krasser – aber die Schweiz schweigt. Selbst als US-Präsident Donald Trump kurz vor der Vereinbarung einer Waffenruhe über Ostern in einem Ultimatum dem Iran androhte, die iranische Zivilisation werde ausgelöscht, falls das Regime nicht endlich nachgebe, bezog die offizielle Schweiz keine Position. In einem Radiointerview am vergangenen Wochenende hat nun erstmals ein Bundesrat dazu Stellung genommen.
Albert Rösti, zuständig für Verkehr, Umwelt und Energie, antwortete – fast nebenbei, sozusagen in einem Einleitungsstatement zu den Ausführungen über die steigenden Benzinpreise – auf die Frage, weshalb sich die Schweiz eigentlich nicht äussere, wenn ein US-Präsident offen mit Kriegsverbrechen drohe: Die Schweiz habe ja bei Kriegsbeginn bereits klar gefordert, die Kriegsparteien müssten die völkerrechtlichen Grundsätze wahren, «aber in dieser schwierigen geopolitischen Situation ist es sicher richtig, dass sich der Bundesrat zurückhält mit politischen Statements und in erster Linie für die eigene Bevölkerung da ist. Wir müssen aufpassen, dass wir nicht zwischen den Grossmächten zermalmt werden, wir müssen neutral sein. Wir teilen die Aussagen (des US-Präsidenten) selbstverständlich nicht. Aber wie weit wir uns hier zum Fenster hinauslehnen, ist letztlich eine Frage des Interesses der Schweiz, die in Zollverhandlungen mit den USA steckt. In diesem Rahmen muss man die Interessen der Schweiz und der Schweizer Bevölkerung in den Vordergrund stellen und nicht eine moralische Aussage, die vielleicht sogar nötig wäre. Es ist im Moment nicht opportun, hier mehr zu machen», so Rösti. (Samstagsrundschau vom 11.04.2026)
Mühe, den völkerrechtswidrigen Krieg zu verurteilen
Bereits zu Beginn des Kriegs im Nahen Osten am 28. Februar bekundete die Schweiz Mühe, den Angriff der USA und Israels auf den Iran klar als illegalen, völkerrechtswidrigen Krieg zu verurteilen. Erst nach einer Woche der mit äusserster Intensität geführten Angriffe preschte Verteidigungsminister Martin Pfister vor. In einem Interview mit der Sonntagszeitung erklärte er, der Bundesrat sei der Auffassung, «dass der Angriff auf den Iran eine Verletzung des Völkerrechts darstellt». (Sonntagszeitung vom 8.03.2026, siehe Journal 21) Wann hatte der Bundesrat das besprochen, wie war diese Entscheidung zustande gekommen? Wieso wurde nicht an einer Medienkonferenz oder im Parlament, das gerade tagte, informiert? Der Bundesrat bestätigte erst am Tag danach, Montagnachmittag, in der Fragestunde des Parlaments seine Verurteilung des Angriffskriegs und des Verstosses gegen das Uno-Gewaltverbot. Vorerst aber zog das keine Konsequenzen nach sich.
Noch eine Woche später, am Freitag des 13. März, antwortete Aussenminister Cassis an einer grossen Bundesratspressekonferenz zu den neuen Bilateralen Verträgen mit der EU auf die Frage, wann das Neutralitätsrecht bezüglich Überflugsrechten und Kriegsmaterialexporten angewandt werde, es seien dazu noch keine Beschlüsse gefällt worden. Zu diesem Zeitpunkt wurde in Europa heftig über die Verwendung von US- und Nato-Stützpunkten in Spanien, Italien (vor allem Sigonella) und Deutschland (Ramstein) diskutiert. Die Schweiz schien aber weiträumig umflogen worden zu sein. Schon am Tag darauf aber, an einem Samstag (!), 14. März, liess der Bundesrat überraschend doch noch über das Bundesamt für Zivilluftfahrt mitteilen, dass er zwei Überflugsgesuche der USA für militärische Aufklärungsflugzeuge für Sonntag, den 15. März, abgelehnt habe. Die Begründung: Seit dem 28. Februar komme es im Nahen Osten zu schweren Kampfhandlungen. Zwischen den USA und Israel sowie Iran herrsche Krieg. Das Neutralitätsrecht greife deshalb im Verhältnis zu diesen Staaten. Doch vorerst noch kein Wort zu weiteren Konsequenzen aus dem Neutralitätsrecht oder Stellungnahmen zum Völkerecht. Erst eine weitere Woche später, am Freitagabend des 20. März, teilte der Bundesrat per Mediencommuniqué schriftlich mit, dass nun auch das Neutralitätsrecht bei Rüstungsexporten angewendet werde. Die Ausfuhr von (neuem) Kriegsmaterial an die in «den internationalen bewaffneten Konflikt mit dem Iran verwickelten Länder» könne während der Dauer des Konfliktes nicht bewilligt werden. Bei den bereits bestehenden Bewilligungen wurde festgestellt, dass sie aktuell keine Kriegsrelevanz aufweisen würden, sie könnten deshalb weiterhin genutzt werden. Eine interdepartementale Expertengruppe überprüfe aber regelmässig die bewilligten Ausfuhren von Dual-Use- und besonderen, nicht kriegsrelevanten militärischen Gütern.
Lähmung und Verzagtheit
Während diesen drei Wochen, zwischen dem 2. und dem 20. März, tagte das Schweizer Parlament in der Frühjahrssession in Bern. Auch hier machte sich eine merkwürdige Lähmung und Verzagtheit bemerkbar. Das Parlament schaffte es nicht, eine aktuelle Debatte oder eine Erklärung zum virulenten Irankrieg aufzugleisen. Es wurde zwar eine aussenpolitische Erklärung im Nationalrat verabschiedet, in der zweiten Woche, zur Halbzeit, am 16. März. Allerdings bezog sich diese noch auf die Annexionspläne Trumps gegenüber Grönland. Der zuständige Kommissionsprecher, SP-Nationalrat Fabian Molina, räumte auf entsprechende Kritik ein:
«Die Aussenpolitische Kommission hat sich, wie ich einleitend erwähnt habe, am 20. Januar dieses Jahres mit dieser Erklärung befasst und sie verabschiedet. Damals standen die Drohung der US-Regierung gegenüber Grönland und die Gewaltanwendung der USA gegenüber Venezuela im Zentrum. Die Erklärung fokussiert nun auf Grönland, bekräftigt aber erneut die fundamentalen und tragenden Säulen der Uno-Charta, nämlich das Selbstbestimmungsrecht der Völker und das Gewaltverbot, das international für alle und ohne Ambiguität gilt. Ich glaube, das ist eine Antwort, die die Schweiz heute auch auf die Situation im Nahen Osten geben muss, auf den – wie der Bundesrat öffentlich festgehalten hat – völkerrechtswidrigen Angriff der USA und Israels auf den Iran, aber ebenso auf die unverhältnismässige und völkerrechtswidrige Reaktion des iranischen Regimes auf diesen Angriff. Das Völkerrecht ist der Schutzwall gegen die Barbarei; es ist das Letzte, was uns im Kampf für Menschlichkeit und für die zivilisatorischen Fortschritte seit dem Zweiten Weltkrieg bleibt. Deshalb glaube ich, dass es gerade jetzt zentral ist, diese Erklärung zu verabschieden.»
Der Nationalrat war nur mässig überzeugt, die SVP opponierte heftig gegen den «Unsinn» dieser «lächerlichen Erklärung». Das Parlament verabschiedete sie dennoch – allerdings knapp, mit 98 Ja- zu 69 Nein-Stimmen.
Schweigen kann Zustimmung bedeuten
Es folgte das bemerkenswerte Interview von Aussenminister Ignazio Cassis am Samstag, 21. März, in der Aargauer Zeitung, sozusagen zum Abschluss der Frühjahrssession des Parlaments. Es dränge sich, so Cassis, in dieser unruhigen Welt eine Politik des «Durchwurstelns» auf: «Ich sehe darin eine schweizerische Kernkompetenz: den besten Weg zu finden, um unsere Interessen zu wahren – Schritt für Schritt, mit gesundem Pragmatismus.» Das war das Losungswort: Pragmatismus – und damit Wahrung der nationalen Interessen, Realpolitik. Das hat Bundesrat Rösti am Wochenende bekräftigt. In der Zwischenzeit hat sich nicht viel bewegt. Die Schweiz hat sich damit von einer prinzipientreuen und wertegeleiteten Aussenpolitik verabschiedet und sich für eine realistische und interessengeleitete entschieden. Die Verpflichtung in der Bundesverfassung (BV) von Bund und Kantonen zur Verteidigung des Völkerrechts (Art. 5 Abs. 4 BV schreibt die Wahrung des Völkerrechts vor) wurde restriktiv und zurückhaltend ausgelegt.
Oliver Diggelmann, Professor für Völkerrecht an der Uni Zürich, hat in einem Interview mit dem Tages-Anzeiger vom 4. März den wichtigen Grundsatz festgehalten: «Im Völkerrecht kann Schweigen als Zustimmung gewertet werden: Wer Unrecht sieht und nichts sagt, lässt zu, dass sich die Regeln schleichend ändern. Der Protest von vielen dagegen hält die Regel hoch. Man kann es nicht oft genug sagen: Es ist jetzt entscheidend, Völkerrechtsverletzungen klar beim Namen zu nennen.» Das ist fundamental, denn es fehlt beim Völkerrecht eine zentrale Durchsetzungsinstanz. Umso wichtiger ist, dass dem Völkerrecht eben vor allem dadurch Geltung verschafft wird, dass man es einklagt. Sonst droht eine schleichende Aushöhlung. Im Falle des Irankrieges wird hervorgehoben, die Schweiz vertrete mit dem Schutzmachtmandat die Interessen der USA im Iran, sie müsse deshalb auf «Diskretion, Verlässlichkeit und Unparteilichkeit» achten, um so die «Gesprächskanäle» offen zu halten zwischen Teheran und Washington. Und wenn es den eigenen wirtschaftspolitischen Interessen nützt, umso besser?
Nachsichtiger Völkerrechtler
Einige Völkerrechtler zeigen sich erstaunlich nachsichtig mit der Schweizer Aussenpolitik. Zwar stellen auch sie fest, dass die gegenwärtigen Verletzungen des Völkerrechts gravierend sind, aber man zeigt trotzdem Verständnis für die Schweiz. Politikwissenschaftler Laurent Goetschel etwa relativierte die fehlende Reaktion des Bundesrats auf die angedrohte Vernichtung der iranischen Zivilisation: «Wenn man die Angreifer als Geschäftspartner oder Freunde betrachtet, ist es schwieriger, klar Partei zu ergreifen, oder es unterliegt eben anderen politischen Erwägungen.» Etwa solchen über die Auswirkungen auf die US-Zollpolitik, oder über Hoffnungen auf ein Handelsabkommen oder offene Rüstungsgeschäfte mit den USA. Alles müsse die Schweiz auch nicht kommentieren, vor allem nicht Entgleisungen wie die Androhung eines Völkermordes.
«Das war eine dermassen unterirdische Aussage, dass ein Kommentar heftig hätte ausfallen müssen, was die Schweiz in diesem Fall wohl zurecht nicht wollte», so Goetschel. In anderen Fällen müsse sich die Schweiz aber möglichst systematisch zu Völkerrechtsverletzungen äussern. (Echo der Zeit vom 11.04.2026) Selbst Oliver Diggelmann gab sich im besagten Interview versöhnlich: «Im Fall des Irankriegs tut die Schweiz meiner Meinung nach das Richtige. Sie fordert uneingeschränkte Einhaltung des Völkerrechts, namentlich des humanitären Rechts.» Aber ist das nicht zu bequem? Nur am Anfang des Kriegs grundsätzlich auf die Wahrung der völkerrechtlichen Grundsätze zu verweisen? Der Flurschaden für das Völkerrecht ist inzwischen erheblich. Die schweigende Schweiz läuft Gefahr, in diesen für sie zentralen aussenpolitischen Fragen ihre Glaubwürdigkeit zu verlieren.
«Kein Durchwursteln, es braucht Klarheit»
Das hat spätestens Ende März die Präsidentin des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK), Mirjana Spoljaric, in einem Interview deutlich gemacht. (Sonntagszeitung vom 29.03.2026) Auf die Frage, was sie denn vom aussenpolitischen «Durchwursteln» des Bundesrats halte, sagte die promiente Schweizer Diplomatin: «Das klappt nicht. In der heutigen Welt braucht es Klarheit. Wir stehen am Scheideweg. Durchwursteln ist angesichts der Weltlage keine zielführende Lösung … Ich hoffe, die Schweiz setzt sich weiterhin geradlinig für das Völkerrecht ein. Das ist für ein Land ihrer Grösse das effizienteste Mittel, die Sicherheit der eigenen Bevölkerung zu schützen.»
Krieg gegen Zivilisten
Die IKRK-Präsidentin hatte schon im Sommer 2025 bei den ersten Bombenangriffen der USA und Israels auf iranische Atomanlagen vor einer «unkontrollierbaren Eskalation im Nahen Osten» gewarnt. Zum aktuellen Krieg hielt sie fest, dass
«Aussagen wie ‹Wir greifen flächendeckend die Energieinfrastruktur oder Entsalzungsanlagen an› nicht vereinbar sind mit dem humanitären Völkerrecht. Wer zivile Infrastrukturen angreift, führt Krieg gegen Zivilisten – und macht die Zivilbevölkerung zum Instrument militärischer Strategien», so Spoljaric. Genau das macht Israel inzwischen offen in Libanon, indem die Armee zivile Quartiere in Beirut bombardiert oder gezielt Brücken über den Litani-Fluss zerstört. Aber auch die USA, wenn sie im Iran demonstrativ eine neue Autobahnbrücke in Schutt und Asche legen. Spoljaric ist auch hier sehr klar: «Wir sehen Vertreibungen, Angriffe auf Spitäler und Schulen, teils während des Unterrichts. Wer zivile Infrastruktur wie Brücken zerstört, der enthemmt die Gewalt und zielt teils darauf ab, eine Rückkehr der Bevölkerung zu verunmöglichen. Es ist klar, dass fundamentale Prinzipien wie Schutz von Kindern, Frauen und Geflüchteten im aktuellen Konflikt im Nahmen Osten missachtet werden.»
Improvisation ist gefährlich
Wer vor diesem Hintergrund die Durchwurstel-Ausseenpolitik immer noch relativiert, versteht nicht, dass in der Aussenpolitik Kontinuität, Kohärenz und klare Grundprinzipien zentral sind. Nach aussen und nach innen. Opportunismus und das Prinzip Improvisation sind gefährlich. Sie stellen selbst vordergründig durchaus wichtige aussenpolitische Zwischenerfolge in anderen Bereichen in Frage.
Das zeigt folgendes Beispiel: Zu den Beziehungen mit der EU und den Bilateralen III kommentiert der Tages-Anzeiger: «Cassis’ ‹Wurstel›-Philosophie, die Prinzipien hintanstellt, könnte in den komplizierten Verhandlungen (mit Brüssel) von Vorteil gewesen sein. … Vielleicht wird es die Schweiz zuletzt einem Mann ohne Konturen zu verdanken haben, dass sie ihr Verhältnis zu Europa stabilisieren kann.» (Tagesanzeiger vom 28.03.2026) Was soll das heissen: Hat sich die Schweiz auch im EU-Dossier «durchgewurstelt»? Wer einmal wurstelt, dem traut man nicht, und wenn er auch Prinzipien vertritt? Hier geraten aussenpolitische Leitplanken und Deutungsmuster völlig durcheinander. Der Tages-Anzeiger publizierte eine ganze Seite unter dem Titel «Wie sich die Schweiz tatsächlich durch die Weltpolitik wurstelt» und verlieh der helvetischen Aussenpolitik einen «Wurstelfaktor 4/5». (Tages-Anzeiger vom 25.03.2026)
«Fehlentwicklung» unter Trump
Für den deutschen Philosophen Peter Sloterdijk steht fest, dass mit der amerikanischen Demokratie «etwas nicht ganz in Ordnung ist», dass es mit der Wahl von Trump zu einer «Fehlentwicklung» gekommen ist. Er erklärt sie folgendermassen: «Je mehr die Weltordnung im Grossen in Bewegung gerät, desto nervöser werden die Demokratien. Seit eine Krise die andere jagt, geht das Gefühl für den Normalzustand verloren, für welchen die demokratischen Prozesse gedacht sind.» Trump ist Ausdruck dieses Ausnahmezustands und verstärkt ihn noch durch seine chaotische Politik: «In der Dauerkrise verändert sich das Zeitgefühl der Menschen – sie verlieren tendenziell die Orientierung an der fortschrittlichen Verbesserung der Lebensumstände für die vielen, ohne die das ursprüngliche Versprechen der demokratischen Lebensform nicht zu denken ist.
An die Stelle des Optimierungsglaubens treten Zukunftsfurcht und Bewahrungsreflexe. Und mit dieser Wendung in die defensiven Gefühle fängt der nachdemokratische Zustand an.» (NZZ vom 28.03.2026) Im Falle der Schweizer Aussenpolitik läuft der Bundesrat Gefahr, «in der Dauerkrise» die Orientierung an wichtigen aussenpolitischen Grundprinzipien wie der Verteidigung des Völkerrechts zu verlieren. Diese waren als Leitplanken für das Handeln in die Zukunft gedacht. Wer den Blick auf die Weltordnung und die Weltgemeinschaft aus vermeintlichen kurzfristigen nationalen «Interessen» aufgibt, setzt viel aufs Spiel. In den Worten von Spoljaric letztlich das effizienteste Mittel, die Sicherheit der eigenen Bevölkerung zu schützen.