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Kritischer Zwischenruf

Wenig Mitgefühl – aber ein starkes Wort von Pfister

8. März 2026
Beat Allenbach
Martin Pfister
Bundesrat Martin Pfister (Keystone/Peter Klaunzer)

Bundesrat Martin Pfister sagte der «SonntagsZeitung»: Die Amerikaner und Israel haben den Iran aus der Luft angegriffen. Sie haben damit, wie auch den Iran, das Völkerrecht verletzt.»

Überraschend hat Verteidigungsminiter Pfister die aktiv beteiligten Staaten des Kriegs gegen den Iran kritisiert und ihnen vorgeworfen, dass die das Völkerrecht verletzen. Er ist der erste Bundesrat, der im Nahostkonflikt Kritik an den Kriegsparteien äussert. Man würde erwarten, dass dies Aufgabe von Aussenminister Ignazio Cassis ist.

Er sagte nämlich kürzlich in Genf zur Eröffnung der 61. Sitzung des Uno-Menschenrechtsrata: «Menschenrechte sind kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit – ein Kompass». Dort erwähnte er die neuen Richtlinien Menschenrechte 2026-2029 der Schweiz. Der Aussenminister fügte bei, die Menschenrechte hätten eine zentrale Bedeutung für die Schweizer Aussenpolitik. Das sind hehre und schöne Worte, die der Schweiz gut anstehen. Die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht ergänzen sich gegenseitig. Beide streben den Schutz des Lebens, der Gesundheit und der Würde an. Das humanitäre Völkerrecht ist in Zeiten bewaffneter Konflikte anwendbar (Genfer Konventionen), darf nicht eingeschränkt werden. Die Menschenrechte, die in Friedens- und Kriegszeiten gelten, können hingegen in Notlagen auf dem eigenen Staatsgebiet vorübergehend eingeschränkt werden.

Ein neuer Krieg gegen Iran

Die USA und Israel haben am 28. Februar einen neuen Krieg vom Zaun gebrochen, Netanjahu einem lang gehegten Plan folgend, Präsident Trump, planlos, seinen Verbündeten unterstützend. Die zerstörerischen Luftangriffe auf Iran werden kaum einen Wechsel des von der Bevölkerung verhassten Regimes bewirken. Infolge der iranischen

Gegenangriffen werden auch die verwundbare Golfstaaten in Mitleidenschaft gezogen. Israel geht zudem hart gegen die Hisbollah vor, verursacht aber vor allem Zerstörung und Tote der libanesischen Zivilbevölkerung; es wird sogar die Hauptstadt Beirut bombardiert. Die israelische Regierung hat die Bewohner des Südlibanon bis zu Vororten von Beirut aufgefordert, ihre Häuser zu verlassen; rund eine halbe Million Menschen müssen gegen Norden flüchten. Die Verzweiflung der Flüchtenden ist gross. Wie kann angesichts der Bombardierungen und der drohenden Zerstörung des südlichen Libanon der Bundesrat kein Mitgefühl zeigen Aussenminister Cassis weiterhin schweigen? Nun hat der Verteidigungsminister diese Aufgabe auf sich genomen.Meiner Meinung nach hat Israel inzwischen die Sympathie und das Verständnis für seine Situation verspielt.

Bruch des Völkerrechts

Völkerrechtler in der Schweiz und anderswo haben den Bruch des Völkerrechts durch Israel, die USA und den Iran festgestellt. Viele Staaten, darunter die Schweiz, ermahnen alle Kriegsparteien, das Völkerrecht einzuhalten. Einzig Spaniens Regierung (inzischen auch ein Schweizer Bundesrat) hat Amerika kritisiert und den Zorn Trumps auf sich gezogen; der Vergeltung androhte. Die anderen europäischen Staaten begnügten sich mit den üblichen Ermahnungen, das Völkerrecht zu beachten und die Zivilbevölkerung zu schonen. 

Gegenüber dem barbarischen Regime in Teheran verzichtet der Bundesrat trotz Todesurteilen und dem Erschiessen Tausender friedlicher Demonstrantinnen und Demonstranten auf eine eindeutige Kritik mit Bezug auf den Kampf des iranischen Regimes gegen das eigene Volk. Die notleidende Bevölkerung lässt die Schweiz in diesen schweren Momenten im Stich – möglicherweise um das Schutzmachtmandat für den Iran gegenüber den USA und umgekehrt nicht zu gefährden.

Russlands Krieg wird immer grausamer

Der Bundesrat kritisierte Russland zurecht scharf, nachdem es vor über vier Jahren die Ukraine angegriffen hatte. Inzwischen hat sich die Situation des wehrhaften Landes drastisch verschlechtert. Russland zerstört u.a. die Werke zur Energieproduktion, um die frierende ukrainische Bevölkerung zu zermürben. Weiter werden ukrainische Kinder aus den von Russland besetzen Gebieten nach Russland entführt, einer Gehirnwäsche unterzogen, von putinfreundlichen Familien adoptiert, um sie später als Soldaten gegen ihre Heimat in den Krieg zu schicken. Gibt es etwas Niederträchtigeres als dieses Vorgehen? Es wäre an der Zeit, den russischen Botschafter in Bern erneut ins Aussendepartement einzuberufen, um die Entrüstung des Bundesrats über die russischen Schandtaten auszudrücken. Zudem müsste er die Sanktionen gegen Russland strikt einhalten, denn sie werden nur nachlässig umgesetzt, wie verschiedene Recherchen ergeben haben. Vor allem Rohstoffkonzerne mit Sitz in der Schweiz mit Verbindungen zu Russland müssten kontrolliert und ihre Geschäfte überwacht werden; Tätigkeiten, von denen Russland profitiert, sind zu verbieten.

Neutralität gegen die Ukraine ausgelegt

Im Zusammenhang mit Krieg kommt in der Schweiz stets die Neutralität ins Spiel. Der Bundesrat bezieht sich immer noch auf das überholte Haager Abkommen vom 18. November 1907; es stammt aus einer Zeit, als der Krieg zur Lösung von Konflikten noch zulässig war. Nach dem 2. Weltkrieg ist am 26. Juni die Uno-Charta von 50 Staaten unterschrieben worden; später auch von der Schweiz und fast allen anderen Staaten. Aufgrund der entsetzlichen Erfahrungen des 2. Weltkriegs ist oberstes Ziel der Uno, den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren: Gewalt als Mittel zur Lösung von Konflikten wurde verboten. Nur zur Selbstverteidigung ist Gewalt erlaubt; der Angreifer handelt immer illegal, das Opfer hingegen darf sich wehren.

Im Gegensatz zu schweizerischen Völkerrechts- und Neutralitätskennern hält der Bundesrat im Fall des Ukraine-Kriegs am Haager Abkommen aus dem Jahr 1907 fest und behandelt den gewalttätigen Angreifer und das Opfer gleich. Ja, der Bundesrat ist noch strenger als das Haager Abkommen, das für beide Parteien die Gleichbehandlung mit Bezug auf die Lieferung von Waffen verlangt. Unsere Regierung verbietet auch die Lieferung von Material für den zivilen Gebrauch an die Ukraine, das auch im Krieg verwendet werden kann. So verbot die Schweiz auch die Lieferung von Schutzwesten – eine absurdere Auslegung der Neutralität ist schwer vorzustellen. Doch es gibt sie. Die Neutralitätsinitiative von alt Bundesrat Christoph Blocher, der SVP und der Vereinigung Pro Schweiz fordert die absolute Neutralität der Schweiz, die weder von der alten Eidgenossenschaft noch vom Bundesstaat seit 1848 je praktiziert wurde. Aufgrund dieser Initiative, die von Ständerat und Nationalrat in der letzten Woche deutlich abgelehnt worden ist, könnte der Bundesrat in Zukunft keine Sanktionen gegen einen Angreifer, z.B. Russland verhängen, sofern sie nicht vom Uno-Sicherheitsrat beschlossen worden sind.

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