Das Schweizerische Bundesgericht hat seinen Sitz im Lausanner Parc Mon Repos. Einst schien dieser Name exakt passend für das Innenleben des imposanten Gebäudes: Richter, die in sich ruhend, besonnen und unabhängig vom Getümmel extra muros ihres Amtes walten.
Mon Repos – das war einmal. Seit Jahren ächzt die oberste Gerichtsinstanz unter ihrer Geschäftslast, reibt sich die Politik sehr vernehmlich an gewissen Urteilen aus Lausanne und versetzen Richterwahlen den Wahlkörper, die Vereinigte Bundesversammlung, in erhöhte Erregungszustände.
Personen aus Fleisch und Blut
Und nun noch die Liebe! Die fällt, wie ein Sprichwort sagt, dorthin, wo sie will. Im April 2025 ist sie in den Garten des Bundesrichters Yves Donzallaz gefallen, wo ihm seine Richterkollegin Beatrice van de Graaf beim Aufräumen zur Hand ging. Gemäss Recht und Gesetz hätte die Liebe das keinesfalls tun dürfen. Nur, das Besondere und auch Schöne an der Liebe ist, dass ihr ein Zug zum Chaotischen oder Anarchischen innewohnt, und sie sich kaum dazu eignet, ins Recht gefasst, unterbunden oder sonstwie gelenkt zu werden. Ist sie gefallen, ist sie da. Punkt. In gewisser Weise sympathisch, vielleicht gar tröstlich ist der Sündenfall im Garten Donzallaz, weil er zeigt, dass in unserem Justizhimmel nicht nur kalte, gefühllose, maschinell funktionierende Paragrafenscheusale sitzen, sondern Personen aus Fleisch und Blut (das halt auch mal in Wallung kommen kann).
Aber klar, Ordnung muss sein. Dauernde Lebensgemeinschaften unter Richterinnen und Richtern sind verboten, weil sie die richterliche Unabhängigkeit beeinträchtigen könnten. Das sagt das Bundesgerichtsgesetz. Und das muss befolgt werden. Punkt. Gestützt auf solche und andere Regeln wirft sich nun eine Vielzahl von Richterkollegen, Politikern, Moralhütern in die Brust und fällt Urteile (oder eher Vorurteile) über die zwei Sünderlein, als hätten diese den Rechtsstaat in seinen Grundfesten erschüttert. Von aussen gesehen, ist die zum Inquisitorischen neigende Empörung irgendwie peinlich.
Das falsche Thema
Wird hier, wo es um richterliche Unabhängigkeit geht, überhaupt das wirkliche Problem diskutiert? Wäre eine andere Perspektive nicht viel wichtiger und dringlicher? Wir alle sind uns gewohnt, dass in Presseartikeln hinter den Namen der zitierten Politiker ihre Parteizugehörigkeit vermerkt ist. In der Berichterstattung über den aktuellen Liebesfall tauchen jetzt auch manche Bundesrichter und Bundesrichterinnen auf – ebenfalls mit Parteivermerk. Ein Anwärter auf einen Bundesgerichtsposten wird sein Ziel nie erreichen, wenn er keiner Partei angehört. Jeder amtierende Richter in Lausanne trägt nicht nur die Richterrobe, sondern auch sein Parteigewand. Gewiss wird jeder amtierende Richter erklären, dieses Gewand habe er abgelegt. Ob dem so ist? Ein SVP-Richter richtet in einem Migrationsfall mit grosser Wahrscheinlichkeit anders als eine SP-Richterin, ein Grüner in einer umweltrechtlichen Causa anders als eine Freisinnige.
Zu vermuten ist: Weltanschauliche Prägung und Loyalität zur Partei, die die Karriere eines Richters gefördert hat, gefährden seine Unabhängigkeit deutlich mehr als eine Liebesaffäre, die etwa ein Jahr gedauert hat. Man könnte somit sagen: Der grosse Lärm um eine ephemere Romanze verdeckt ein Problem, das viel mehr Aufmerksamkeit verdiente.