Dass die Verbesserung des Freihandelsabkommens mit China gelungen ist, darf als grosser Erfolg für die schweizerische Wirtschaftsdiplomatie gewertet werden. Die Freihandelsstrategie der Schweiz funktioniert. Sie ist aber kein Ersatz für den Abschluss neuer bilateraler Verträge mit der Europäischen Union. Es gilt: Das eine tun und das andere nicht lassen.
Bundespräsident und Wirtschaftsminister Guy Parmelin und der chinesische Handelsminister Wang Wentao haben am vergangenen 20. August anlässlich eines Treffens in Bern den Abschluss der Verhandlungen über die Optimierung des Freihandelsabkommens zwischen der Schweiz und der Volksrepublik China aus dem Jahr 2014 bekanntgegeben. Nun folgen rechtliche Bereinigungen des verbesserten Abkommens; unterzeichnet werden soll es noch im laufenden Jahr 2026. Danach folgen die jeweiligen innerstaatlichen Genehmigungsverfahren.
«Die Schweiz hat ihre Verhandlungsziele erreicht», schreibt der Bundesrat in einer Medienmitteilung. Während im bestehenden Freihandelsabkommen aus dem Jahr 2014 fast alle chinesischen Importe in die Schweiz zollfrei erfolgen, war dies nur für rund die Hälfte der schweizerischen Exporte nach China der Fall. Mit dem optimierten Abkommen sollen nun 99,8 Prozent der aktuellen Exporte der Schweiz zollfrei auf den chinesischen Markt gelangen können.
Novum: Verweis auf die Menschenrechte
Das verbesserte Abkommen sichert ebenfalls den Zugang von Schweizer Investoren zum chinesischen Markt. Auch werden die Bestimmungen zu Umweltfragen und Arbeitsrechten ausgebaut und gestärkt. Darüber hinaus umfasst die Optimierung des Abkommens Ursprungsregeln und Handelserleichterungen, den Dienstleistungshandel, den digitalen Handel, den Wettbewerb sowie die wirtschaftliche und technische Zusammenarbeit. In der Präambel des revidierten Abkommens stimmte China zudem – zum ersten Mal in einem Freihandelsabkommen – einem Verweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte zu.
Die Volksrepublik China ist nach der EU und den USA der drittwichtigste Handelspartner der Schweiz. Im Jahr 2025 belief sich das bilaterale Warenhandelsvolumen – ohne Gold und andere Wertsachen – nach Angaben des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) auf 33,5 Milliarden Franken. Die Schweiz exportierte Waren im Wert von 15,2 Milliarden Franken in die Volksrepublik China und importierte Güter im Wert von 18,3 Milliarden Franken.
Freihandelsstrategie zeitigt Früchte
Das optimierte Abkommen mit China zeigt, dass die Freihandelsstrategie der Schweiz funktioniert. Sie hat bisherinsgesamt 34 bis 41 Freihandelsabkommen (je nach Zählweise und ob unterzeichnete Verträge im Ratifizierungsprozess dazugezählt werden) mit über 40 bis zu 76 internationalen Partnern abgeschlossen. Die Freihandelsverträge wurden entweder eigenständig (bilateral) oder gemeinsam mit den anderen EFTA-Staaten (Norwegen, Island, Liechtenstein) verhandelt. Die Freihandelsabkommen decken über 80 Prozent des gesamten schweizerischen Aussenhandels ab. Den Löwenanteil machen dabei die verschiedenen bilateralen Vereinbarungen mit der Europäischen Union aus, dem mit Abstand wichtigsten Handelspartner der Schweiz.
Allein im Zeitraum 2025/26 trat das zusammen mit den EFTA-Ländern ausgehandelte Handels- und Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (TEPA) mit Indien in Kraft und wurden – ebenfalls im Rahmen der EFTA – Freihandelsverträge mit dem Kosovo, mit Malaysia, den Mercosur-Staaten, Thailand und Vietnam abgeschlossen. Mit Grossbritannien sind die Verhandlungen über ein bilaterales Freihandelsabkommen beendet; unterzeichnet werden soll es Ende 2026. Jetzt kommt das optimierte, ebenfalls bilaterale Abkommen mit China dazu. In naher Zukunft sollen auch noch Freihandelsabkommen mit Mexiko und Kanada vereinbart werden. Noch keinen Freihandelsvertrag hat die Schweiz mit den USA. Hier laufen zurzeit schwierige Verhandlungen über ein Handelsabkommen, mit dem die von Präsident Donald Trump verhängten Importzölle für schweizerische Waren auf einem tiefen Niveau fixiert werden sollen.
Freihandelsabkommen nicht unumstritten
Freihandelsverträge stossen in der Schweiz zunehmend auf Kritik. So wurde etwa gegen das Abkommen mit Indonesien von einem Komitee namens «Stop Palmöl aus Indonesien» das Referendum ergriffen. Angestossen wurde die Aktion vom Genfer Bio-Winzer Willy Cretegny und der Bauerngewerkschaft Uniterre, unterstützt von Organisationen wie Multiwatch, SolidaritéS sowie weiteren links-grünen und umweltpolitischen Kreisen. Es war das erste Mal in der Schweizer Geschichte, dass gegen ein vom Parlament beschlossenes Freihandelsabkommen das Referendum zustande kam. In der anschliessenden Volksabstimmung stimmten im März 2021 nur knapp 52 Prozent der Urnengängerinnen und Urnengänger zu.
Im vergangenen Juni 2026 lehnte sodann im Nationalrat eine unheilige Allianz aus SVP, SP und Grünen mit 96 zu 86 Stimmen bei 9 Enthaltungen das Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay und Bolivien ab. SVP- und Bauernvertreter befürchteten durch zollfreie Importe von Fleisch und anderen Agrarprodukten spürbare Einkommenseinbussen für die Schweizer Landwirtschaft. Das links-grüne Lager lehnte die Vorlage ebenfalls ab, weil ihnen die ökologischen und sozialen Auflagen im Abkommen nicht ausreichten. Sie forderten vergeblich striktere Massnahmen gegen den Import von Produkten aus Zwangsarbeit oder aus Regionen mit fortschreitender Entwaldung (wie dem Amazonasgebiet). Jetzt muss noch der Ständerat über das Mercosur-Abkommen entscheiden.
Schliesslich kündigten ebenfalls im Juni 2026 die SP und die Grünen gemeinsam mit einer breiten zivilgesellschaftlichen Umwelt- und Entwicklungsorganisationen-Allianz das Referendum gegen das Freihandelsabkommen der Schweiz mit Malaysia an. Sie bemängeln Zollsenkungen für 12’500 Tonnen Palmöl sowie das Fehlen verbindlicher und griffiger Massnahmen gegen Regenwald-Abholzung und Zwangsarbeit.
Die Bilateralen III bleiben wichtig
Gegner des neuen dritten bilateralen Vertragspakets, das die Schweiz mit der EU ausgehandelt hat und das sich gegenwärtig in der parlamentarischen Beratung befindet, preisen die konsequente Fortsetzung der Freihandelsstrategie als Alternative. Doch das wäre ein Fehler. Die Europäische Union ist mit einem Exportanteil von rund 50 Prozent der mit Abstand wichtigste Handelspartner der Schweiz. Der in Teilbereichen hindernisfreie Zugang zum EU-Binnenmarkt, den die Bilateralen III sichern wollen, sollte nicht ohne Not aus der Hand gegeben werden. Dies insbesondere nicht, wenn die Handelsbeziehungen zum zweitwichtigsten Partner USA unberechenbar geworden sind.
Würden die bilateralen Verträge mit der Europäischen Union nicht fortgeführt und verlöre die Schweiz dadurch den privilegierten Zugang zum Binnenmarkt, würde das vor allem die schweizerische Industrie empfindlich schwächen. Der EU-Binnenmarkt ist der weltweit grösste grenzüberschreitende Markt mit einheitlichen Regeln. Er umfasst rund 450 Millionen Konsumentinnen und Konsumenten. Darum gilt für die Schweiz: Die Freihandelsstrategie fortsetzen und die Bilateralen III mit der EU ratifizieren.