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Bilaterale III

Die heisse Phase beginnt

16. März 2026
Martin Gollmer
Martin Gollmer
Guy Parmelin
Bundespräsident Guy Parmelin spricht an einer Medienkonferenz zur Botschaft zum Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz-EU (Bilaterale III)», am Freitag, 13. März 2026, im Medienzentrum des Bundeshauses in Bern. (Keystone, Anthony Anex)

Der Bundesrat hat die Botschaft zum neuen, dritten bilateralen Vertragspaket zwischen der Schweiz und der EU an das Parlament weitergeleitet. Damit beginnt die entscheidende Phase in der innenpolitischen Umsetzung der Bilateralen III. Entschieden wird dabei etwa, ob es in einer Volksabstimmung auch ein Ständemehr braucht oder nicht.

Wenn das nur kein schlechtes Omen ist! Ausgerechnet am Freitag, den 13. März 2026, hat der Bundesrat die Botschaft über das Paket mit dem sperrigen Namen «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz – EU» zuhanden des eidgenössischen Parlaments gutgeheissen. Damit nimmt die innenpolitische Behandlung der Bilateralen III, die ebenfalls an einem Freitag, den Dreizehnten – nämlich dem 13. Juni 2025 – mit der Veröffentlichung der Vertragstexte und der Eröffnung der Vernehmlassung begann, ihren Fortgang. Die Beratungen im Parlament werden höchstwahrscheinlich bis ins Jahr 2027 hinein dauern.

Die Volksabstimmung dürfte damit erst 2028 – nach den eidgenössischen Wahlen im Herbst 2027 – stattfinden. In Kraft treten könnten die Bilateralen III gemäss diesem Fahrplan frühestens 2029 – fünfzehn Jahre nachdem die EU erstmals forderte, die bilateralen Verträge mit der Schweiz müssten auf ein neues Fundament gestellt werden, wenn sie ausgeweitet werden sollten.

Umfangreiches Programm

Was muss und kann das Parlament nun tun? Es kann das neue dritte bilaterale Vertragspaket mit der EU nur annehmen oder ablehnen. Das Paket ist fix; es wurde am 2. März 2026 von Bundespräsident Guy Parmelin und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in Brüssel unterzeichnet. Bei der innenpolitischen Umsetzung hat das Parlament jedoch Spielraum. Insgesamt müssen 36 schweizerische Gesetze geändert und drei neue erlassen werden. Zudem sind vier Verpflichtungskredite zu genehmigen.

Bei den Gesetzesänderungen sind laut bundesrätlicher Mitteilung 15 von substanziellem und 21 von geringfügigem Ausmass. Gegenüber der Vernehmlassungsvorlage werden dabei vier weitere Gesetze angepasst. Diese betreffen unter anderem die Mitwirkungsrechte von Kantonen, Parlament und Öffentlichkeit im Rahmen des sogenannten Decision Shaping.

Bei den neuen Bundesgesetzen geht es um die Überwachung staatlicher Beihilfen, die Verwaltungszusammenarbeit bei der Anerkennung von Berufsqualifikationen sowie die Beiträge der Schweiz zur Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts (der sogenannten Kohäsion) in Europa.

Was die Verpflichtungskredite betrifft, so steigt der schweizerische Kohäsionsbeitrag auf 350 Millionen Franken pro Jahr (von gegenwärtig 130 Millionen Franken). Im Migrationsbereich muss die Schweiz 42 Millionen Franken beisteuern. Der Beitrag für das EU-Forschungsrahmenprogramm Horizon Europe beträgt etwas mehr als 600 Millionen Franken. Und für das EU-Studentenaustauschprogramm Erasmus+ werden 160 Millionen Franken fällig.

Streitpunkt Ständemehr

Was wird im Parlament vor allem zu reden geben? Bei der Personenfreizügigkeit geht es im Zusammenhang mit entsandten EU-Arbeitskräften um das richtige Ausmass des Lohnschutzes für einheimische Arbeitnehmer. Gewerkschafts- und Arbeitgebervertreter streiten noch, ob Gewerkschaftsfunktionäre einen Kündigungsschutz erhalten sollen oder nicht. Im Strombereich ist in der Vernehmlassung die innenpolitische Umsetzung der Vertragstexte auf heftige Kritik gestossen. Vor allem Parlamentarier aus den Gebirgs- und Wasserkantonen werden sich hier in Szene zu setzen versuchen.

Die härteste Auseinandersetzung wird es im Parlament aber wohl um die Frage geben, ob für die Annahme der Bilateralen III in der Volksabstimmung ein einfaches Volksmehr genügt oder ob es ein doppeltes Mehr von Volk und Ständen (Kantonen) braucht. Befürworter des Vertragspakets treten für ein Volksmehr ein, Gegner fordern auch ein Ständemehr. Letzteres würde die Hürde für die Annahme der Bilateralen III erhöhen. Der Bundesrat schlägt in der Botschaft an das Parlament das einfache Volksmehr vor. Er stützt sich dabei auf die Bundesverfassung und argumentiert zudem, schon die Bilateralen I und II seien nur mit einem Volksmehr genehmigt worden.

In der Botschaft an das Parlament sieht der Bundesrat vor, dass das Vertragspaket in vier Bundesbeschlüsse gegliedert wird. Die Anpassungen bei den bestehenden Marktzugangsabkommen (u.a. dynamische Rechtsübernahme, Streitschlichtung, freier Personenverkehr), die Regelungen zu den staatlichen Beihilfen, die Teilnahme an den EU-Programmen sowie der Schweizer Kohäsionsbeitrag werden in einem einzigen Bundesbeschluss mit dem Namen «Stabilisierung» zusammengefasst.

Anders die drei neuen Abkommen zur Weiterentwicklung des bilateralen Wegs in den Bereichen Strom, Lebensmittelsicherheit und Gesundheit: Sie sind Gegenstand separater Bundesbeschlüsse. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger werden dereinst also in vier verschiedenen Vorlagen über die Bilateralen III abstimmen können.

Zustimmung wahrscheinlich

Wie stehen die Chancen des Vertragspakets im Parlament? Die SVP lehnt die Vorlage ohne Wenn und Aber ab. Die anderen Parteien sind mehr oder weniger klar dafür. Inzwischen steht auch die Linke hinter den Bilateralen III, wobei Teile der Gewerkschaften das Stromabkommen bekämpfen. In der Wirtschaft sind primär exportorientierte Branchen und Verbände für das Paket. Gewerbe- und Bauernvertreter, für die vor allem der Schweizer Markt wichtig ist, sind skeptisch oder dagegen. Insgesamt dürfte somit eine Mehrheit des Parlaments für die Bilateralen III votieren.

Dabei ist es wichtig, dass dieses Verdikt möglichst deutlich ausfällt. Denn eine klare Unterstützung durch das Parlament ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass eine für die Annahme des Vertragspakets in der nachfolgenden Volksabstimmung notwendige positive Grundstimmung entstehen kann.

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