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Zwischenruf

Das Vereinsrecht – und Illusionen zur Europäischen Union

4. August 2021
Gret Haller
Allerhand neue Vorschläge kommen auf den Tisch zum Verhältnis der Schweiz zur EU. Aber Vorsicht: Es gibt ein Grundverständnis und seine Ignorierung!

Da war nun zu hören und zu lesen: Plan B anstelle des Rahmenabkommens. Gemeint ist, dass zuerst Goodwill geschaffen werden solle, und dann müsse man die Position der Schweiz konsolidieren und anschliessend ein Paket ausarbeiten, die Bilateralen III.

Was da nicht ausgesprochen wurde: Die Befürworter und Befürworterinnen dieses Vorgehens gehen davon aus, dass es sich bei den Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU um ein «Vertragsverhältnis» handle, also um eine Beziehung zwischen zwei Partnern, die sich «auf Augenhöhe» gleichberechtigt gegenüberstehen.

So ist es aber nicht. Die EU ist eine «Gemeinschaft», echt schweizerisch ausgedrückt könnte man sagen ein «Verein». Einem Verein kann man beitreten, oder man lässt es eben bleiben und verweilt ausserhalb. Aber mit einem Verein Verhandlungen aufnehmen zu wollen über die Bedingungen eines Beitrittes zu diesem Verein, das ist völlig absurd. 

Beitrittsbedingungen zu einem Verein werden festgelegt durch die Mitglieder des Vereins. Im Falle irgend eines schweizerischen Vereins ist das einfach definiert: Es sind die Mitglieder des Vereins, welche die Beitrittsbedingungen festlegen. Schranken gibt es nur durch grundrechtliche Diskriminierungsverbote. Genau so ist es bei der Europäischen Union: Es sind die 27 Mitgliedstaaten der Union, welche nicht nur die Beitrittsbedingungen festlegen, sondern auch die Bedingungen, unter welchen auch ein Nicht-Mitglied der EU am Europäischen Binnenmarkt teilnehmen kann. 

Und hier liegt der Grund der grossen Illusion vieler Vordenker und Vordenkerinnen des künftigen Verhältnisses zwischen der Schweiz und der EU: Weil der Binnenmarkt ein «Rechtsraum» ist, der juristisch einheitlich funktionieren muss, braucht es auch eine Instanz, die das EU-Recht auslegt. Und das kann nur der EU-Gerichtshof in Luxemburg sein.

Die Schweiz wird innenpolitisch noch lange im Reich der Illusionen – der Illusionen über das Funktionieren der EU – herumirren. Könnte es ihr vielleicht helfen, sich ein wenig am Vereinsrecht zu orientieren?

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