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Kommentar 21

Artenschutz für die Ehe?

6. April 2015
Klara Obermüller
Mit einer Volksinitiative will die EDU im Kanton Zürich die «natürliche Ehe» schützen. Fragt sich nur, wovor und wozu.

Die Initiativenflut ist mir schon lange ein Dorn im Auge. Und jetzt kommt auch noch die EDU und will den «Schutz der natürlichen Ehe» in der Kantonsverfassung verankert sehen! In der Tat ein dringliches Anliegen, wenn man bedenkt, dass fast jede zweite Ehe in der Schweiz geschieden wird und die Zahl der Ein-Eltern- und Patchworkfamilien in steter Zunahme begriffen ist. Doch darum geht es den wertkonservativen Christen bei der EDU im Grunde natürlich nicht. Der Akzent ihrer Initiative liegt vielmehr auf dem Begriff «natürlich», und «natürlich» – man könnte auch sagen: gottgewollt – ist für die EDU nach wie vor nur die «auf Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau». Sie gilt es ihrer Meinung nach zu verteidigen, und zwar gegen diejenigen, die eine «Ehe für alle» fordern, ungeachtet ihres Geschlechts und ihrer sexuellen Orientierung.

Am 20. Februar hat die Rechtskommission des Nationalrates sich für einen entsprechenden Vorstoss aus dem Parlament ausgesprochen. Sollte auch die Kommission des Ständerates zustimmen und das Parlament den Erlassentwurf gutheissen, käme auch dieses Anliegen vors Volk. Auf die Diskussionen im Vorfeld darf man schon jetzt gespannt sein. Denn dabei geht es weniger um eine zivilrechtliche Angelegenheit als vielmehr um das Bekenntnis zu einem bestimmten Menschenbild und darum, was man unter Partnerschaft versteht: eine gesetzlich geregelte Verbindung von Mann und Frau oder aber eine Lebensgemeinschaft zweier Liebender, zu der logischerweise auch Kinder gehören.

Wenn ich die christliche Botschaft richtig verstanden habe, geht dort Liebe vor Gesetz. Vielleicht sollten die strammen Christen bei der EDU sich dies mal wieder in Erinnerung rufen. 

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