Demonstranten und Aktivisten versammeln sich am 18. August 2026 vor dem US-Bezirksgericht in Oakland, Kalifornien. Dort läuft ein wegweisendes Verfahren vor einem Bundesgericht gegen Meta Platforms, die Muttergesellschaft von Facebook und Instagram. Generalstaatsanwälte aus 29 Bundesstaaten werfen Meta vor, Kinder und Jugendliche gezielt süchtig gemacht zu haben. Ferner führe Meta die Öffentlichkeit betreffend Sicherheit der Plattformen in die Irre und sammle illegal Daten von Kindern unter 13 Jahren.
Das Verfahren könnte für den Meta-Konzern teuer werden. Der Aufsehen erregende Prozess um Social-Media-Sucht durch Instagram und Facebook beschädigt das Image des Imperiums von Mark Zuckerberg. Die Staatsanwaltschaft hat dem Konzern gleich zu Beginn des Prozesses schwere Vorwürfe gemacht.
Meta mache Kinder und Jugendliche gezielt abhängig, habe die Funktionsweise ihrer Gehirne «ausgenutzt» und die Öffentlichkeit in die Irre geführt, sagte Kaliforniens stellvertretende Generalstaatsanwältin Megan O’Neill am Dienstag in ihrem Eröffnungsplädoyer. Letzterer Punkt bezieht sich vor allem auf den Vorwurf, Meta habe gewusst, wie schädlich seine Produkte für junge Nutzerinnen und Nutzer sein können. Das Unternehmen habe dies laut O’Neill aber vertuschen wollen. «Sie haben es gewusst, aber immer und immer wieder ging der Profit vor», so die Staatsanwältin im Gerichtssaal.
Mehrere US-Bundesstaaten verlangen Beschränkungen bei Instagram- und Facebook-Funktionen sowie eine massive Strafzahlung von rund 200 Milliarden Dollar. Die Summe ergibt sich daraus, dass die Generalstaatsanwaltschaften für jeden betroffenen Heranwachsenden im Land mehrere Tausend Dollar Strafe veranschlagen. Meta hatte in einem Gerichtsdokument sogar behauptet, die Gesamtstrafe könne sich auf mehr als eine Billion Dollar belaufen.
Meta versichert, dass es ausreichend Schutzmassnahmen für minderjährige Nutzerinnen und Nutzer ergreift. Ausserdem argumentiert der kalifornische Internetriese, die psychische Gesundheit von Heranwachsenden könne nicht durch einen einzelnen Onlinedienst beeinträchtigt werden. Einige der beanstandeten Funktionen müssten wegen des Verfassungsrechts auf freie Meinungsäusserung unangetastet bleiben.