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Debatte zu dritt

Die ethisch richtige Position zu Sterbehilfe, Leihmutterschaft und Organspende?

15. Oktober 2026
Tim Guldimann
Tim Guldimann
Debatte zu Dritt
Die Medizinethikerin Bettina Schöne-Seifert, Tim Guldimann, der Theologen Antonio Autiero.

Es ist die 100. Debatte von Tim Guldimanns Podcast. Zur Sterbehilfe stellt Bettina Schöne-Seifert klar: «Das Bundesverfassungsgericht hat 2020 ausdrücklich gesagt, dass die Hilfe anderer in Anspruch zu nehmen bei der Durchführung eines Suizids mit zum Persönlichkeitsrecht gehört. (..) 

Und ich weiss, wenn man die Schweizer Zahlen hochrechnen würde auf deutsche Verhältnisse, dass wir ungefähr 20‘000 assistierte Suizide im Jahr dazu kriegten. (..) Das müsste man in Kauf nehmen.»

Auf die Frage, ob für ihn als Theologe und Priester das fünfte Gebot: ‘Du sollst nicht töten‘ absolut gelte, antwortet Antonio Autiero: «Der Rekurs auf die Bibel (..muss) nicht als eine fundamental geregelte Sachlage genommen werden. (..Die zehn Gebote) sind eine Tafel der Orientierungshilfe an Wertigkeit (..) für die Orientierung an Menschlichkeit. (..) Die Bibel sagt Ja und das Gegenteil von Ja» - Und Schöne-Seifert ergänzt: «Der ursprüngliche hebräische Begriff für die Tötung, die im fünften Gebot verboten ist, (ist) ausschliesslich Fremdtötung und umfasst semantisch nicht den Aspekt der Selbsttötung.» 

Die Leimutterschaft ist verboten, in der Schweiz sogar durch die Verfassung. Das Verbot wird umgangen, in dem es Wunscheltern – wie den in dieser Frage vor kurzem gestrauchelten CDU-Fraktionsvorsitzenden Jens Spahn - in Länder treibt, wo sie erlaubt ist. Bettina Schöne-Seifert weist gegen ein generelles Verbot auf das Argument der «Fortpflanzungsfreiheit (hin), im Prinzip als Frau und als Leihmutter zu fungieren. Wir müssen nur einen Schutzwall darum herum bauen, der vor Ausbeutung und vor Problemen für das Kindeswohl schützt. (..) Das negative Szenario ist ein profitgesteuerter Kinderwunschmarkt, das wollen wir, ebenso wenig wie ein profitgesteuerter Markt am Lebensende, das wollen wir verhindern. (..) Ich glaube, man könnte es vorsichtig und vernünftig regeln.» 

Für Autiero ist es wichtig «schon den Sprachgebrauch etwas feiner zu machen. Ich wehre mich dagegen, von Leihmutterschaft zu sprechen. (..) Mutter und Vater zu sein ist so eine anthropologische Grösse, die allein mit der Mechanik des Gebährens und des Tragens einer befruchteten Eizelle nicht identisch gemacht werden soll. (..) Die Italiener nennen das eine ‘Schwangerschaft für andere‘.«

 Organspende: In Deutschland sterben jährlich 1000 Menschen, weil gespendete Organe fehlen. Die Spenderzahl pro Kopf ist in der Schweiz fast zweimal und in Spanien viermal höher. Woran liegt das? Erstens am Zeitpunkt, wann ein Organ entnommen werden kann. Dieser hängt davon ab, wie der Tod definiert wird: Herztod oder Hirntot. Dazu Schöne-Seifert: «In Deutschland hat man sich auf den irreversiblen (..) sog. Hirntod (..) geeinigt. Das bedeutet eine sehr restriktive Erfassung von Spende-willigen Patienten (..). In den Ländern, in denen es wirklich höhere Raten von Organspendern gegeben hat, ist die Anerkennung des Herz-Kreislauf-Stillstandes (wie in der Schweiz) tatsächlich der Game-Changer.« - Breiter diskutiert wird eine zweite Frage: Braucht es für die Organentnahme die explizite Zustimmung des Spenders oder der Spenderin oder reicht das Ausbleiben eines Widerspruchs? - Schöne-Seifert relativiert die Bedeutung dieser Frage: «Die Datenlage dazu, ob der Wechsel von einer Zustimmungs- zu einer Widerspruchslösung zu mehr Organen führt, ist sehr strittig.»

 Buchtip: Bettina Schöne-Seifert: «Leben, Körper, Tod – Zwölf aktuelle Kontroversen der Medizinethik», Göttingen 2026.

 

Guldimann
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Journal 21 publiziert diesen Beitrag in Zusammenarbeit mit dem Podcast-Projekt «Debatte zu dritt» von Tim Guldimann.

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