Das dritte bilaterale Vertragspaket, das die Schweiz mit der EU ausgehandelt hat, befindet sich in der parlamentarischen Beratung. Als erster Rat diskutiert der Ständerat das Paket im September in der Herbstsession. Vorgeplänkel haben aber schon in ständerätlichen Kommissionen stattgefunden. Sie lassen nichts Gutes für die Bilateralen III erahnen.
Mehrere Kommissionen des Ständerats haben in den vergangenen Wochen und Monaten das dritte bilaterale Vertragspaket Schweiz-EU, die sogenannten Bilateralen III, vorberaten. Zu reden gaben dabei vor allem Beschlüsse der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S) und der Staatspolitischen Kommission (SPK-S), die geeignet sind, die Annahme des Vertragspakets durch das Schweizer Volk zu erschweren oder gar zu verunmöglichen.
Gefährdete Zustimmung der Gewerkschaften
So strich die WAK-S mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung an ihrer Sitzung vom 11. August Massnahme 14 aus einem Paket zur innerschweizerischen Umsetzung des in den Bilateralen III vorgesehenen Lohnschutzes für einheimische Arbeitnehmer. Auf 13 Massnahmen hatten sich Gewerkschaften und Arbeitgeber nach langwierigen Verhandlungen unter Vermittlung des Bundesrats einigen können. Massnahme 14, einen speziellen Kündigungsschutz für gewählte Gewerkschaftsvertreter in Unternehmen, hatten die Arbeitgeber dagegen abgelehnt. Der Bundesrat nahm die Massnahme trotzdem in das Paket auf, um sich die Zustimmung der Gewerkschaften zu den Bilateralen III zu sichern. Die Gewerkschaften hatten zuvor gedroht, diese abzulehnen, wenn das Lohnschutzpaket nicht sämtliche 14 Massnahmen enthalte.
Die Mehrheit der WAK-S argumentierte nun, Massnahme 14 hänge nicht direkt mit der Umsetzung der Bilateralen III zusammen, und schlug sich auf die Seite der Arbeitgeber. Die Gewerkschaften wollten sich noch nicht festlegen, wie sie auf diesen Schritt reagieren. Sie warten ab, wie das Plenum des Ständerats in der Herbstsession entscheidet. Sollten die Gewerkschaften die Bilateralen III jetzt doch nicht mehr unterstützen, wären diese in der Volksabstimmung ernsthaft gefährdet. Denn mit der SVP, der mit Abstand wählerstärksten Partei der Schweiz, sowie Teilen der FDP und der Mitte besteht bereits eine starke Gegnerschaft.
Widersprüche zum Deal mit der EU bewusst in Kauf genommen
Doch nicht genug: Die WAK-S stellte sich zuvor schon in zwei Fällen auch bewusst gegen das Verhandlungsresultat mit der EU. Sie forderte erstens mit 5 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen, dass weiterhin jedes Unternehmen aus der EU, das in der Schweiz Aufträge ausführt, eine Kaution hinterlegen muss. Der EU ging das in den Verhandlungen zu weit, und so konnte die Schweiz nur erreichen, dass zumindest Firmen eine Kaution zahlen müssen, die schon einmal gegen die Entsenderegeln verstossen haben.
Zweitens beantragte die WAK-S mit 6 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Solidarhaftung für Vertragsunternehmen zu streichen. Diese Haftung war dafür vorgesehen, dass Firmen mitverantwortlich sind, wenn Subunternehmen aus der EU, die sie in die Schweiz holen, die Entsenderegeln verletzen. Die Mehrheit der WAK-S war der Meinung, dass diese Massnahme zu weit gehe und dem schweizerischen Rechtsempfinden nicht entspreche.
Alle diese Forderungen sollen auf Vorstösse des Berner SVP-Ständerats Werner Salzmann zurückgehen, wie Radio SRF berichtete. Seine Partei bekämpft die Bilateralen III mit allen Mitteln und versucht deshalb bei jeder Gelegenheit, Sand in das Getriebe für deren Annahme zu streuen. Allerdings hat die SVP in der WAK-S keine Mehrheit. Die Zeitungen des CH-Media-Verbunds wollen wissen, dass Salzmanns Vorstösse insbesondere auch von FDP-Vertretern unterstützt wurden. Dies, obwohl sich die FDP-Delegierten im Herbst 2025 klar für die Bilateralen III ausgesprochen hatten.
Kampf um den Abstimmungsmodus für die Bilateralen III verschärft sich
Den Bilateralen III gefährlich werden könnte auch ein Beschluss, den die SPK-S Ende Juni ganz knapp mit 7 zu 6 Stimmen traf. Danach soll die Bundesverfassung mit einer Übergangsbestimmung ergänzt werden, die es dem Bundesrat erlaubt, das Vertragspaket mit der EU zu ratifizieren. Dies, obwohl die Verfassung seit der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative im Jahr 2014 einen Passus enthält, der es verbietet, internationale Abkommen zu unterzeichnen, die der eigenständigen Steuerung der Zuwanderung durch die Schweiz zuwiderlaufen. Gemäss der Mehrheit der SPK-S, angeführt vom Appenzell-Ausserrhoder FDP-Ständerat Andrea Caroni, gibt es nämlich Zweifel, ob das durch die Bilateralen III geänderte Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU verfassungsmässig ist.
Der Beschluss der SPK-S hat Folgen für den Abstimmungsmodus für die Bilateralen III: Die Übergangsbestimmung muss, weil sie die Bundesverfassung vorübergehend ändert, nicht nur vom Volk angenommen werden, sondern auch von den Ständen (Kantonen). Erforderlich wäre also statt dem fakultativen das obligatorische Referendum Das macht die Hürde für die Annahme der Bilateralen III deutlich höher. Politologen schätzen, dass ein Ja-Stimmenanteil von mindestens 55 Prozent notwendig würde, um ein Ständemehr zu verhindern.
Für den Fall, dass das Plenum des Ständerats die Verfassungsänderung ablehnt, zieht die SPK-S mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung ein obligatorisches Referendum «sui generis» dem fakultativen Referendum vor. Das obligatorische Referendum sui generis ist unter Juristen und Politikern umstritten, in der Vergangenheit aber schon bei wichtigen internationalen Verträgen wie dem Freihandelsabkommen mit der EU (1972) oder dem EWR-Vertrag (1992) zur Anwendung gekommen.
Wie entscheidet das Plenum des Ständerats?
Die Mehrheit der SPK-S will also unbedingt erreichen, dass die Bilateralen III dem doppelten Mehr von Volk und Ständen unterliegen. Zusammen mit der Streichung von Massnahme 14 beim Lohnschutz durch die WAK-S ergibt sich ein giftiger Cocktail für das Vertragspaket mit der EU. Die beiden Kommissionen untergraben dieses mit ihren Beschlüssen. Ja, es stellt sich die Frage, ob sie die Bilateralen III überhaupt wollen. Es ist zu hoffen, dass das Plenum des Ständerats diese Entscheide im September in der Herbstsession noch korrigiert.