Der Ständerat hat eben beschlossen, im Zusammenhang mit der sog. Schutzklausel eine Zuwanderungsabgabe als «Schutz- und Ausgleichsmassnahme» einzuführen.
Für unselbständig Erwerbende soll pro Kopf ein Betrag von bis zu etwa 4'000 Franken durch das Unternehmen, das sie anstellen will, aufgebracht werden. Dabei fällt insbesondere der Ausdruck «Ausgleichmassmassnahme» auf.
In der Schweiz belaufen sich die Arbeitskräfte aus der EU mit tertiärer Ausbildung, also einem Universitäts- oder Fachhochschulabschluss, auf 46%. Bei den Ärztinnen und Ärzten sind es 41% aller in der Schweiz tätigen Mediziner/innen. Für die teure Ausbildung dieser EU-Angehörigen, die in der Schweiz zu unserem Wohlsein arbeiten, sind ihre Herkunftsländer aufgekommen. Diese sind in der grossen Mehrheit wirtschaftlich deutlich schwächer als die Schweiz. Aber die Schweiz zahlt an deren Kosten nichts, gar nichts.
Die Kompensationszahlungen der Schweiz für gewisse Programme an die EU und als autonome Beiträge an einzelne Mitgliedstaaten – zum Teil zur Verringerung wirtschaftlicher und sozialer Ungleichheiten – haben damit nichts zu tun.
Die Schweiz profitiert vomn Wissen und Können
Wir profitieren also von ihrem im Heimatstaat erworbenen Wissen und Können, ohne einen Gedanken daran zu verschwenden, ob dies eigentlich haltbar, gerecht sei. Umgekehrt ist der Mangel an Ärztinnen und Ärzten teilweise darauf zurückzuführen, dass in der Schweiz zu wenig Ausbildungsplätz zur Verfügung stehen, da zu teuer. Auch wenn die medizinischen Fakultäten und Spitäler die Ausbildungsmöglichkeiten kürzlich etwas ausgebaut haben, genügt es nicht. Mitunter verzögert auch die Bürokratie die speditive Absolvierung der Zusatzausbildung für die Erlangung der FMH-Qualifikation. Ein eklatanter Mangel besteht in der Pädiatrie und den Hausärzten, also in der Grundversorgung.
Mit andren Worten: Statt über Zuwanderungsabgaben als «Ausgleichsmassnahmen» zu debattieren, stünde es dem Parlament besser an, über die Ursachen dieses Sogs nachzudenken, vielleicht sogar, ob es nicht mehr als anständig wäre, den Herkunftsländern der tertiär Ausgebildeten die Ausbildunhgskosten zu vergüten. Aber der kollektive Egoismus ist stärker. Ein Armutszeugnis.
Schweizerisches Bürokratiemonster
Ständerat Germann, SVP Schaffhausen, bezeichnete die EU als bürokratisches Monster. Nun, die Bauchnabelperspektive ist nicht unbedingt zuverlässig. Die EU-Verwaltung in Brüssel umfasst rund 70'000 Mitarbeitende. In dieser EU-Verwaltung sind die Übersetzerinnen und Übersetzer in 24 Sprachen inbegriffen. Auf 70'000 Verwaltungsangestellte bringen es Kanton und Zürich zusammen allein.
Die Bundeszentralverwaltung in Bern umfasst 39'000 Mitarbeitende (Vollzeitstellen). Zu übersetzen ist in vier Sprachen. Vergleicht man diese beiden Zahlen je mit der Bevölkerung, der sie zu dienen haben, ergibt sich ein anderes Bild: Die EU zählt rund 450 Millionen Einwohner. Dementsprechend kommen auf eine EU-Mitarbeiterin rund 6'400 EU-Einwohner. Die gleiche Rechnung in der Schweiz mit ihren derzeit rund 9,1 Millionen sieht anders aus: : 1 Bundesmitarbeiter für 233 Einwohner der Schweiz. Das Bürokratiemonster versteckt sich demnach nicht in Brüssel.
Irreführung hilft Martullos Geschäft
Schliesslich ein Wort zu anderer unredlicher Argumentation: Frau Nationalrätin Martullo redet, zusammen mit ihren Fraktionskollegen, hartnäckig von «automatischer Rechtsübernahme». Dass es richtig dynamische Rechtsübernahme heisst, wissen auch sie. Doh etwas Irreführung hilft ihrem Geschäft. Die Schweiz hat seit dem Inkrafttreten der Schengen/Dublin-Assoziation Erfahrungen mit der dynamische Rechtsübernahme gesammelt. Und diese sind gut. Nach der von der SVP erfolglos bekämpften Assoziation zu Schengen und Dublin hat die gleiche Partei bereits dreimal das Referendum ergriffen (biometrische Pässe, Frontex, Waffenrichtlinie), um die Weiterentwicklung des EU-Schengen-Besitzstandes nicht zu übernehmen. Zuerst das Parlament und dann das Volk hatten also bei allen Schengen-Rechtsentwicklungen Gelegenheit, nein zu sagen. In den drei Referendumsbastimmungen taten sie es nicht.
Mehr Redlichkeit im Parlament, um die Bevölkerung nicht schon vor der so oder so folgenden Referendumsabstimmung in die Irre zu führen, entsprächen nur dem, was das Demokratieprinzip fordert.