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USA

Trump gegen CNN

26. September 2026 , aktualisiert
Screenshot CNN
Screenshot CNN

Das Weisse Haus hindert CNN am Samstag daran, an Bord der Air Force One mitzufliegen. Der Sender, der Trump ein Dorn im Auge ist, war ursprünglich dafür vorgesehen, an Bord der Präsidentenmaschine mitzureisen, als dieser nach Tennessee zu einem College-Footballspiel flog. 

CNN sollte dabei Teil des TV-Pressepools des Weissen Hauses sein – einer kleinen, wechselnden Gruppe von Journalisten, die den Präsidenten an Orten begleiten, an denen der Platz begrenzt ist, und die von ihnen gesammelten Informationen mit anderen Fernsehsendern teilen.

Die Entscheidung wurde am Freitagabend in einer Mitteilung des Weissen Hauses bekannt gegeben, in der der Terminplan des Präsidenten aufgeführt ist. Sie stellt den jüngsten Konflikt der Trump-Regierung mit CNN und der breiteren Presse im Weissen Haus dar. Es wurde kein anderer Sender als Ersatz für CNN genannt, sodass es bei dieser Reise keine Berichterstattung durch den gemeinsamen TV-Pressepool geben wird.

In der vergangenen Woche hatte Präsident Donald Trump angekündigt, CNN, MS NOW und Politico aus dem Weissen Haus auszuschliessen. Die Massnahme verhinderte ausserdem, dass CNN mit der Air Force One mitfliegen und seine turnusmässigen Aufgaben im Pressepool wahrnehmen konnte, als Trump zur Generalversammlung der Vereinten Nationen nach New York reiste. 

Richter Timothy J. Kelly vom US-Bezirksgericht in Washington hatte entschieden, dass der Entzug der Presseausweise ohne ein verfassungsrechtlich ausreichendes rechtsstaatliches Verfahren erfolgt sei. Die vorläufige Anordnung gilt zunächst für 14 Tage. Trotzdem war den drei Medien der Zugang zum Weissen Haus am Donnerstag zunächst verwehrt worden. Später gab CNN bekannt, dass ihre Crews wieder auf dem Gelände des Weissen Hauses arbeiten können. 

Richter sieht Argumente zur nationalen Sicherheit kritisch

Die Trump-Regierung hatte den Entzug der Presseausweise unter anderem mit Bedenken hinsichtlich der nationalen Sicherheit begründet. Nach Angaben der Regierung hätten die drei Medien in ihrer Berichterstattung wiederholt sensible oder geheime Informationen veröffentlicht beziehungsweise falsche Angaben zu Themen der nationalen Sicherheit verbreitet.

Richter Kelly zeigte sich von dieser Begründung jedoch nicht überzeugt. Die Regierung habe nur wenige konkrete Belege dafür vorgelegt, dass die Berichterstattung der drei Medien tatsächlich eine Gefahr für die nationale Sicherheit dargestellt habe. 

Kelly verwies ausserdem darauf, dass Trump bei der Ankündigung des Verbots zunächst vor allem die angeblich «negative und unwahre» Berichterstattung der Medien kritisiert hatte. Bedenken hinsichtlich der nationalen Sicherheit seien erst später als Begründung angeführt worden.

Der Richter schrieb sinngemäss, dass aus den Unterlagen nicht hervorgehe, dass der Entzug der Presseausweise ursprünglich aus Gründen der nationalen Sicherheit erfolgt sei.

Keine Möglichkeit zur Stellungnahme vor Entzug der Ausweise

Ein weiterer zentraler Punkt der Entscheidung war das sogenannte «Due Process»-Prinzip – also das Recht auf ein ordnungsgemässes rechtsstaatliches Verfahren.

Die Journalisten seien erst nach dem Entzug ihrer Presseausweise darüber informiert worden, warum ihnen der Zugang verweigert wurde und welche Möglichkeit sie hatten, dagegen vorzugehen.

Nach Auffassung des Richters hätte ihnen grundsätzlich zunächst eine Mitteilung und die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden müssen, bevor die Regierung ihnen ein verfassungsrechtlich geschütztes Recht entzieht. 

Neben zwei CNN-Journalisten, die über die Ankunft von Xi Jingping im Weissen Haus berichten wollten, wurde auch Reportern von MS NOW der Zutritt verweigert. Die Trump-Administration hatte versucht, den Sendern vorzuschreiben, welche Art von Journalisten über die Veranstaltung berichten dürften.

Trump hatte die Medien als «Fake News» bezeichnet

Trump hatte das Verbot am Freitag in einem Beitrag in den sozialen Medien angekündigt. Er warf den drei Medienunternehmen vor, ständig «Fake News» zu verbreiten, und deutete an, dass weitere Medienunternehmen folgen könnten. 

CNN, MS NOW (früher MSNBC) und Politico zogen daraufhin gemeinsam vor Gericht. Sie argumentierten, das Verbot verletze sowohl die Pressefreiheit als auch ihre verfassungsmässigen Rechte auf ein ordnungsgemässes Verfahren. Zudem entschieden die grossen Fernsehunternehmen, inklusive Fox News, Trump nicht mehr mit der Kamera zu begleiten.

Die Regierung hielt dagegen, dass der Präsident weitreichende Befugnisse habe, den Zugang zu besonders geschützten Bereichen des Weissen Hauses zu kontrollieren. Ein Anwalt des Justizministeriums argumentierte ausserdem, der Zugang zum Weissen Haus sei ein Privileg und kein uneingeschränktes Recht. 

Der Rechtsstreit geht weiter

Mit seiner Entscheidung hat Kelly den Fall jedoch noch nicht endgültig entschieden. Die einstweilige Verfügung gilt zunächst 14 Tage. In dieser Zeit sollen beide Seiten weitere Argumente und Beweismittel vorlegen.

Erst danach dürfte eine umfassendere Entscheidung über die Rechtmässigkeit des Verbots fallen. Die aktuelle Anordnung kann nach Angaben des Gerichts zudem nicht unmittelbar angefochten werden. Richter Timothy J. Kelly vom US-Bezirksgericht in Washington hatte entschieden, dass der Entzug der Presseausweise ohne ein verfassungsrechtlich ausreichendes rechtsstaatliches Verfahren erfolgt sei. Die vorläufige Anordnung gilt zunächst für 14 Tage. Trotzdem war den drei Medien der Zugang zum Weissen Haus am Donnerstag zunächst verwehrt worden. Später gab CNN bekannt, dass ihre Crews wieder auf dem Gelände des Weissen Hauses arbeiten können. 

Richter sieht Argumente zur nationalen Sicherheit kritisch

Die Trump-Regierung hatte den Entzug der Presseausweise unter anderem mit Bedenken hinsichtlich der nationalen Sicherheit begründet. Nach Angaben der Regierung hätten die drei Medien in ihrer Berichterstattung wiederholt sensible oder geheime Informationen veröffentlicht beziehungsweise falsche Angaben zu Themen der nationalen Sicherheit verbreitet.

Richter Kelly zeigte sich von dieser Begründung jedoch nicht überzeugt. Die Regierung habe nur wenige konkrete Belege dafür vorgelegt, dass die Berichterstattung der drei Medien tatsächlich eine Gefahr für die nationale Sicherheit dargestellt habe. 

Kelly verwies ausserdem darauf, dass Trump bei der Ankündigung des Verbots zunächst vor allem die angeblich «negative und unwahre» Berichterstattung der Medien kritisiert hatte. Bedenken hinsichtlich der nationalen Sicherheit seien erst später als Begründung angeführt worden.

Der Richter schrieb sinngemäss, dass aus den Unterlagen nicht hervorgehe, dass der Entzug der Presseausweise ursprünglich aus Gründen der nationalen Sicherheit erfolgt sei.

Keine Möglichkeit zur Stellungnahme vor Entzug der Ausweise

Ein weiterer zentraler Punkt der Entscheidung war das sogenannte «Due Process»-Prinzip – also das Recht auf ein ordnungsgemässes rechtsstaatliches Verfahren.

Die Journalisten seien erst nach dem Entzug ihrer Presseausweise darüber informiert worden, warum ihnen der Zugang verweigert wurde und welche Möglichkeit sie hatten, dagegen vorzugehen.

Nach Auffassung des Richters hätte ihnen grundsätzlich zunächst eine Mitteilung und die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden müssen, bevor die Regierung ihnen ein verfassungsrechtlich geschütztes Recht entzieht. 

Neben zwei CNN-Journalisten die über die Ankunft von Xi Jingping im Weissen Haus berichten wollten, wurde auch Reporternvon MS NOW der Zutritt verweigert. Die Trump-Administration hatte versucht, den Sendern vorzuschreiben, welche Art von Journalisten über die Veranstaltung berichten dürften.

Trump hatte die Medien als «Fake News» bezeichnet

Trump hatte das Verbot am Freitag in einem Beitrag in den sozialen Medien angekündigt. Er warf den drei Medienunternehmen vor, ständig «Fake News» zu verbreiten, und deutete an, dass weitere Medienunternehmen folgen könnten. 

CNN, MS NOW (früher MSNBC) und Politico zogen daraufhin gemeinsam vor Gericht. Sie argumentierten, das Verbot verletze sowohl die Pressefreiheit als auch ihre verfassungsmässigen Rechte auf ein ordnungsgemässes Verfahren. Zudem entschieden die grossen Fernsehunternehmen, inklusive Fox News, Trump nicht mehr mit der Kamera zu begleiten.

Die Regierung hielt dagegen, dass der Präsident weitreichende Befugnisse habe, den Zugang zu besonders geschützten Bereichen des Weissen Hauses zu kontrollieren. Ein Anwalt des Justizministeriums argumentierte ausserdem, der Zugang zum Weissen Haus sei ein Privileg und kein uneingeschränktes Recht. 

Der Rechtsstreit geht weiter

Mit seiner Entscheidung hat Kelly den Fall jedoch noch nicht endgültig entschieden. Die einstweilige Verfügung gilt zunächst 14 Tage. In dieser Zeit sollen beide Seiten weitere Argumente und Beweismittel vorlegen.

Erst danach dürfte eine umfassendere Entscheidung über die Rechtmässigkeit des Verbots fallen. Die aktuelle Anordnung kann nach Angaben des Gerichts zudem nicht unmittelbar angefochten werden. 

Der Anwalt der drei Medienunternehmen, Theodore Boutrous, begrüsste die Entscheidung. Er bezeichnete sie als wichtigen Schritt zum Schutz der Pressefreiheit, des rechtsstaatlichen Verfahrens und der Rechtsstaatlichkeit.

Der Rechtsstreit dürfte damit weitergehen. Im Mittelpunkt steht nun die Frage, ob die Trump-Regierung Journalisten wegen ihrer Berichterstattung den Zugang zum Weissen Haus entziehen darf und welche verfassungsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.

Journal 21 (Quelle. CNN)

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