Nach der SVP tauchen weitere nationalkonservative Kräfte um das Luzerner Institut für Schweizer Wirtschaftspolitik (IWP) auf, die gegen die Bilateralen III und damit den Bundesrat zu Felde ziehen. Manche ihrer Behauptungen sind irreführend.
Der US-Senator Daniel Patrick Moynihan hatte einem verleumderischen Opponenten einmal zugerufen: «Everyone is entitled to his own opinion, but not to his own facts.» Was die Bilateralen III anbelangt, kann man verschiedener Auffassung sein. Eindeutige Unwahrheiten können aber nicht als lediglich abweichende Meinungen dargestellt werden. Doch mit genau solchen Schummeleien haben sich nun auch akademische Krawattenträger aus dem IWP den Hellebarden tragenden Hirtenkriegern der SVP und ihrer Kampagne gegen die EU angeschlossen.
Das Institut für Wirtschaftspolitik IWP ist der Universität Luzern angeschlossen, arbeitet aber nicht mit universitären Mitteln, sondern wird von der Stiftung Schweizer Wirtschaftspolitik finanziert. Deren Stiftungsrat gehören die konservativen Milliardäre Alfred Schindler, Martin Häfner und Michael Pieper an.
Autonomiesuisse, eine EU-kritische Gruppierung aus Unternehmerkreisen, ist ein offensichtlicher Ableger des IWP, erscheinen doch dessen Auftrags-Gutachten ganz vorne auf der Website dieser Vereinigung. Ein erstes dieser Gutachten, von Autonomiesuisse in Auftrag gegeben und von Professor Mark Schelker (Université de Fribourg) verfasst, kommt zum Schluss, dass der wirtschaftliche Nutzen der Bilateralen III für die Schweizer Wohnbevölkerung deutlich geringer sei als vom Bundesrat kommuniziert.
Schelker ist Mitglied im Beirat des IWP und vertritt dessen konservativ-neoliberales Gedankengut. Das Gutachten widerspiegelt alle die falschen Interpretationen der Bilateralen III, die Autonomiesuisse vertritt.
Ein Beispiel: Die Annahme, dass der Status quo im Wirtschaftsverkehr zwischen der Schweiz und den EU-Ländern auch nach einer Ablehnung der Bilateralen III weiterbestehe, wird durch die politischen Realitäten und Erfahrungen widerlegt. Die bestehenden Verträge (Bilaterale I und II) erodieren. Bei den Medizinalprodukten beispielsweise besteht keine gegenseitige Anerkennung mehr zwischen der EU und der Schweiz. Als nächstes wird dasselbe Problem für die schweizerische Maschinenindustrie entstehen.
Der Wegfall solcher Handelsvorteile hat nach dem Brexit rund 20’000 britische KMUs daran gehindert, weiter in die EU zu exportieren, da sie alle zu klein waren, um den Aufwand einer zusätzlichen Zertifizierung zu stemmen oder ihre Produktion und damit die Zertifizierung in ein EU-Land auszulagern.
Ein zweites Gutachten stammt vom emeritierten Professor Paul Richli, ehemaliger Rektor der Universität Luzern, an die das IWF angegliedert ist. Er nimmt akademisch verbrämt das SVP-Schlagwort von einem angeblichen Unterwerfungsvertrag der Schweiz gegenüber der EU auf. Doch das Gegenteil trifft zu: Die Bilateralen III sind ein Beteiligungsvertrag, weil sie eine schweizerische Mitwirkung an der EU-Gesetzgebung zur Regelung des Binnenmarktes vorsehen. Dass der Europäische Gerichtshof EuGH über wichtige Begriffe entscheidet, die im Recht des Binnenmarkts Anwendung finden, ist eine Notwendigkeit, um Rechtsunsicherheit zu vermeiden und gleiche Regeln für alle zu gewährleisten. Davon profitiert die schweizerische Wirtschaft und damit auch die Schweiz.
Dem IWP ist das Moynihan’sche Gesetz in Erinnerung zu rufen.