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Russland-USA

New START-Vertrag abgelaufen - grünes Licht für Nuklearrüstung?

5. Februar 2026
Erich Gysling
Erich Gysling
Demo für atomare Abrüstung in Genf
Wenig Chancen für nukleares Rüstungsverbot. Greenpeace-Aktivisten demonstrieren 2003 für dieses Ziel vor der US-Botschaft in Genf. (Foto: KEYSTONE/Fabrice Coffrini)

Am heutigen 5. Februar ist der letzte west-östliche Vertrag zur Kontrolle und Begrenzung der atomaren Rüstung, der so genannte New START-Vertrag zwischen den USA und Russland, Makulatur geworden – er ist abgelaufen, ohne dass die beiden Supermächte sich über eine Verlängerung einig geworden wären. Donald Trump quittierte das mit einem Schultern-Zucken: „Wenn das Abkommen ausläuft, dann läuft es eben aus“.

Von jetzt an wollen sich weder Putin in Moskau noch Trump in Washington Hemmungen auferlegen, ihre nuklearen Arsenale (gegenwärtig umfassen sie je 1550 einsatzbereite Sprengköpfe) weiter auszubauen. Trump brachte bereits die Wiederaufnahme von Atombombentests (die seit 1992 einem Moratorium unterliegen) ins Spiel. Er will von nun an pro Jahr 100 Milliarden Dollar in die Modernisierung von Nuklearwaffen investieren. Russland anderseits hat neue Trägerwaffen entwickelt, die in der Lage sind, Atomsprengköpfe zu tragen.

Medwedew wird vom Abrüster zum Scharfmacher

Verstörend wirkt, wie salopp zumindest von russischer Seite mit dem Thema der atomaren Vernichtung umgegangen wird. Präsident Putin hält sich selbst zwar zurück, er lässt lieber seinen Scharfmacher Dmitri Medwedew, stellvertretender Vorsitzender des Sicherheitsrats in der Moskauer Hierarchie, zu Wort kommen. Medwedew drohte, und das kann er ja nur dank grünem Licht durch Putin getan haben, sowohl der Ukraine als auch westeuropäischen Ländern bereits mehrmals mit der Atombombe. Es ist übrigens der gleiche Medwedew, der sich zwischen 2008 und 2012 als gemässigter, fast schon liberaler Präsident Russlands präsentierte und in dieser Funktion im Jahr 2011 mit dem damaligen US-Präsidenten Obama das New START-Abkommen unterzeichnete.

Die damals von den beiden Supermächten festgelegte Obergrenze von 1550 einsatzbereiten atomaren Sprengköpfen wirkt zwar immer noch exorbitant – schon mit einem Bruchteil davon könnte ja die halbe Welt in Schutt und Asche gelegt werden. Doch da muss bedacht werden: auf dem Höhepunkt des Kalten Kriegs, in den siebziger Jahren, hatte die damalige Sowjetunion noch rund 40 000 Atombomben und die USA verfügten über 25 000. Es gab auch mehrere Zwischenfälle, die leicht zur globalen Katastrophe hätten führen können. 

1980 fiel einmal in einer US-amerikanischen Nuklearanlage ein Werkzeug auf einen Sprengkopf, der danach ungeschützt herumrollte. 1983 leuchtete in einer russischen Anlage ein Warnsignal auf, das besagte: Achtung, da fliegt eine amerikanische Atombombe auf unser Territorium. Einem Techniker in der Anlage war es zu verdanken, dass er daraufhin nicht den Alarm und den Start eigener mit atomaren Geschossen beladenen Raketen auslöste. Und 2009 kollidierten zwei (französische und britische) mit Atomwaffen bestückte Schiffe – glücklicherweise ohne Folgen. 

Einigung auf Obergrenzen und Inspektion 2011

All das Grund genug, dass sich die politisch Verantwortlichen veranlasst sahen, sich wenigstens auf gewisse Grenzwerte zu einigen. Man vereinbarte 2011 nicht nur eine Obergrenze in Bezug auf die Zahl von atomaren Sprengköpfen, sondern auch (das war noch wichtiger) auch auf gegenseitige Inspektionen. Der Einblick in das Arsenal der anderen Partei sollte Vertrauen schaffen. Doch das Vertrauen schwand, als Russland im Februar 2022 die Ukraine angriff und der Westen der Ukraine mit Waffen zu Hilfe eilte. Das russische Regime untersagte nun die atomaren Inspektionen, die USA zogen nach, der New START-Vertrag erodierte. 

Kein Interesse an China an neuem Abkommen

Zeitlich parallel dazu kam, dass China immer intensiver nuklear aufrüstete. In den USA setzte sich nun die Meinung durch, ein Abkommen zur Begrenzung der Atomarsenale habe nur dann Sinn, wenn auch die Führung in Peking eingebunden werde. Doch China zeigt bisher kein Interesse an einem trilateralen Abkommen, im Gegenteil: das gegenwärtig rund 600 atomare Sprengköpfe umfassende Arsenal soll auf mindestens 1000 aufgestockt werden.

Die übrige Welt schaut diesem tödlichen Säbelrasseln wie gelähmt zu. Bei den europäischen Nato-Staaten rätselt man darüber, ob wohl im Falle eines Falls (Angriff durch einen Drittstaat) der von den USA einst zugesicherte Schutz noch gelte, ob es also noch so etwas wie die „nukleare Teilhabe“ gibt. Sie besteht nicht nur in der in Artikel 5 des Nato-Vertrags umschriebenen Beistandsverpflichtung, sondern gründet auch auf der Tatsache, dass die USA Nuklearwaffen in mehreren europäischen Ländern stationiert haben, u.a. in Belgien, Deutschland und Italien. Mitglieder der Trump-Regierung in Washington denken allerdings immer wieder laut über eine Reduktion dieser Arsenale oder sogar einen totalen Rückzug nach. 

Verbot von Nuklearwaffen – die Schweiz macht nicht mit

In Ländern ausserhalb des Nato-Gebiets laufen die Debatten in ganz anderer Richtung: da wird über TPNW (Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons) diskutiert, den Atomwaffenverbotsvertrag. Er wurde 2017 von der Uno-Generalversammlung formuliert, von 95 Ländern unterzeichnet, von 70 auch ratifiziert und ist seit 2021 in Kraft. Er will Entwicklung, Besitz, Einsatz und Stationierung von nuklearen Waffen verbieten. In Europa traten Österreich und Irland dem Vertrag bei, nicht aber die Schweiz.

Eine Allianz aus SP, Grünen, EVP und Organisationen wie GSoA hat zwar eine Initiative gestartet und im vergangenen Dezember 135 000 Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht, um eine Abstimmung zur Frage eines Beitritts zu TPNW durchzusetzen, aber Bundesrat und Parlament sträuben sich: es sei der „denkbar ungünstigste“ Zeitpunkt für eine Abstimmung zu diesem Thema, wird mit Verweis auf die Weltlage argumentiert. Und weiter, so eine bundesrätliche Aussage: die Schweiz sei umgeben von Nato-Staaten, die alle seien dem Atomwaffenverbotsvertrag nicht beigetreten und die würde man bei einem Ja zu TPNW vor den Kopf stossen.

 Kann das wirklich Grund genug sein, dass man sich in der Schweiz wieder einmal in mehr oder weniger vornehmes Schweigen hüllen soll? Ich meine: Nein. Da sollte die Schweiz klar Stellung beziehen.  

 

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