Kaum ein politischer Wert wird derzeit so leidenschaftlich verteidigt – und so kontrovers interpretiert – wie die Meinungsfreiheit. Sie steht unter Druck von sehr unterschiedlichen Seiten. In den sozialen Netzwerken stehen bekanntlich Plattformen der Verbreitung «untolerierbaren» Gedankenguts zur Verfügung – nationalistischer, rassistischer, sexistischer, extremistischer Prägung.
Deshalb sprach sich der amerikanische Philosoph Bryan Van Norden schon vor einiger Zeit für eine Netzreinigung aus, in einem Artikel mit dem Titel: «Ignoranten haben kein Recht auf Zuhörerschaft»[1]. Öffentlicher Zugang sei eine knappe Ressource und müsse nach der Massgabe der Verdienste und des Beitrags zum Wohle der Gemeinschaft verteilt werden.
Kein Zweifel, Netzverschmutzung ist ein grosses Problem. Aber in der Haltung Van Nordens äussert sich ein Meinungshütertum, das der Meinungsvielfalt und freien Meinungsäusserung sozusagen als diskursive Ordnungsmacht entgegentritt.[2] Diese Unkultur dringt auch in die Universität ein. Es zählt, so scheint es, in gewissen Disziplinen nicht primär das Forschungsresultat, sondern die richtige Gesinnung. Der Fall der britischen Philosophin Kathleen Stock ist nur ein besonders mediengängiger. Sie wurde von ihrer universitären Stelle gemobbt, weil sie eine angeblich transfeindliche Position vertrat – insbesonde die Meinung, das Geschlecht sei auch eine von der Biologie abhängige Kategorie.
Massnahmen ex post und ex ante
Rassismus, Antisemitismus, Islamophobie, Sexismus und so weiter – Schutz der freien Meinungsäusserung steht dem Schutz jener entgegen, die von dieser Freiheit betroffen oder verletzt werden. Das ist in der Tat ein heikles Terrain. Wann wird eine Meinungsäusserung ein Meinungsdelikt? Die Frage regelt das Schweizerische Strafgesetzbuch, zum Beispiel im Fall von Rassendiskriminierung oder Blasphemie (StGB 261).
Freilich agiert das Strafrecht ex post – die Äusserung ist erfolgt. Nun hat sich in letzter Zeit das Diskursklima in Europa gewandelt. Da ist einmal eine zerrüttete Liaison mit den USA und ihrem präpotenten Präsidenten. Da ist der Überfall auf die Ukraine, den ein vom Westen gekränkter russischer Präsident als Krieg gegen die Dekadenz inszeniert. Da ist schliesslich der Gazakrieg, der eine Welle des Antisemitismus ausgelöst hat. Sie alle fördern Verunsicherung, Ungewissheit, Propaganda, Desinformation. Und im Meinungswirrwar scheint der Gedanke von Massnahmen ex ante an Attraktivität zu gewinnen – man beugt vor. «In einer auf Sicherheit bedachten Gesellschaft sinkt die Hemmschwelle dazu, möglicherweise problematische Äusserungen bereits ex ante zu unterdrücken», schreibt der Strafrechtler Gerhard Fiolka. [3]
Eine gefährliche Metaphorik
Genau eine solche Verschiebung konstatieren wir heute auf politischen Agenden. Die EU-Kommission plant ein Zentrum für demokratische Resilienz. In der Schweiz formuliert der Bundesrat eine «Nationale Strategie gegen Rassismus und Antisemitismus 2026–2031»: «Ein Nationales Forum führt ab 2027 Entscheidungsträgerinnen und -träger aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Bildung und Zivilgesellschaft zusammen, um die Rassismus- und Antisemitismusprävention politisch zu verankern.»
Man achte auf die Wortwahl. Von «Resilienz» und «Prävention» ist die Rede, als ob es sich um eine psychologische oder epidemiologische Massnahme handelte. Ursula von der Leyen hat Desinformation ausdrücklich als Virus bezeichnet.[4] Eine solche Metaphorik ist – um im Bild zu bleiben – äusserst virulent, sie kann nicht nur Falschinformation, sondern auch abweichende, unbequeme Meinungen pathologisieren.
Wie aufgeklärt sind wir eigentlich?
Jüngst hat Katharina Fontana in der NZZ solche Strategien heftig kritisiert, ja, geradezu unter Totalitarismusverdacht gestellt.[5] Aber muss man gleich staatliche Übergriffigkeit wittern? Man kann es ja durchaus als Aufgabe des Staates betrachten, Fähigkeiten der Bürgerinnen und Bürger zu fördern, die zur Stabilisierung des öffentlichen Diskurses beitragen – gerade in Zeiten wie diesen. Katharina Fontana schreibt: «Eine aufgeklärte Gesellschaft argumentiert und stellt richtig, sie widerlegt falsche Aussagen, aber sie verbietet sie nicht. Wer offenkundige Falschheiten verbreitet, ist in der Regel schnell entlarvt.»
Aber wie aufgeklärt ist unsere Gesellschaft wirklich? In einer Zeit, da umstrittene Portale und Plattformen in der Meinungsmache mitmischen, ist die Medienlandschaft regelrecht zugemüllt – «flooded with shit». Widerlegung von Falschheiten erweist sich als viel schwieriger im Vergleich zu deren Verbreitung. Es genügt deshalb nicht, einfach die «aufgeklärte Gesellschaft» zu beschwören und in schön liberaler Manier darauf zu vertrauen, der freie Diskursmarkt werde Differenzen schon regeln. Wir tun besser daran, uns wieder einmal auf die erkenntnistheoretischen Pfeiler dieser Gesellschaft zu besinnen.
Das Recht, sich frei zu äussern und das Recht auf Rechthaben
Ich beschränke mich hier auf einen zentralen Punkt: den Unterschied zweier Rechte. Ein Politiker hat das Recht, seine Meinung zu äussern, zum Beispiel, dass er der beste und klügste Regierungspräsident der Welt sei. Aber er hat nicht das Recht auf Rechthaben – darauf, dass er es ist. An der Meinungsfreiheit ist entscheidend, dass sie nur gilt, wenn sich Sprecher und Zuhörer gewissen Regeln unterwerfen. Das heisst, es gibt nicht nur das Recht, zu sagen, was man will – es gibt auch das Recht auf einen Informationsraum, in dem man das, was man sagt, vor anderen zu begründen hat.
Nun ist das Streben nach Wahrheit zwar ein hehres Motiv – doch darauf berufen sich auch Klimaleugner, Verschwörungstheoretiker oder Impfgegner. Wer sie einfach aus dem Diskurs ausschliessen möchte, weil sie falsch liegen, legt ein binäres Schema an, das sich für die Lösung gesellschaftlich relevanter Probleme als völlig unbrauchbar herausstellt. Das ist ein altes Argument, das schon John Stuart Mill vorbrachte. Die schlichte Wahr-Falsch-Dichotomie ist eine Idealisierung. Die «ganze» Wahrheit kennt niemand. Viel häufiger ist an einer falschen Meinung immer «etwas Wahres» dran, und an einer wahren «etwas Falsches».
Demokratische Politik ist epistemische Poilitik
Fragen, die um Wahrheit und Falschheit kreisen, nennt die Philosophie «epistemisch». Demokratische Politik ist in diesem Sinn immer auch epistemische Politik. Das erkannte Hannah Arendt schon vor 60 Jahren in ihrem Essay «Wahrheit und Politik». Epistemische Politik setzt entsprechende Tugenden voraus: Teilnehmer sind informiert, prüfen Fakten, tauschen Argumente aus, akzeptieren verschiedene Perspektiven und – dies vor allem – kritisieren Meinungen und nicht Meinungsvertreter. Ohne Bezug auf einen solchen «Gemeinsinn» bleibt das Streben nach Wahrheit leer.
Das tiefere Problem besteht in der Erosion dieses Gemeinsinns durch epistemische Fragmentierung. Das heisst, die «öffentliche Sache» wird zu einer Sache unterschiedlicher Meinungen mit teils inkompatiblen Geltungsmassstäben. Wem glauben wir jetzt: den Wissenschaftlern, den Medien, Pundits und Influencern, der eigenen Recherche? Fragmentierung erschwert die kollektive Urteilsbildung oder macht sie gar unmöglich. Das trat in der Corona-Pandemie für alle deutlich zutage – sie war nicht zuletzt eine Belastungsprobe für die Demokratie. Und sie war im Besonderen eine Krise der wissenschaftlichen Glaubwürdigkeit. Man konnte sozusagen am eigenen Leib erleben, «was Studien gezeigt haben» – und es war nicht immer richtig.
Aufklärung ist heute ein Projekt
Kurz: Fassen wir die aufgeklärte Gesellschaft nicht als eine Gegebenheit auf, sondern als ein Projekt – wie dies Jürgen Habermas schon vor einiger Zeit geraten hat. Wir haben uns in der Meinungsvielfalt in eine neue selbstverschuldete Unmündigkeit hinein manövriert. Daraus befreit uns nicht Hütertum, wie gut es auch gemeint ist, sondern Förderung epistemischer Tugenden, die dem erwähnten Gemeinsinn dienen. Das heisst, die Politik der Meinungsfreiheit beginnt bei der Arbeit an sich selbst – sapere aude.
[1] https://www.nytimes.com/2018/06/25/opinion/free-speech-just-access.html
[2] https://unric.org/de/un-expertin-khan-sieht-meinungsvielfalt-in-deutschland-gefaehrdet/
[3] https://www.contralegem.ch/2019-2-l-art.-261-stgb-und-die-freie-meinungs%C3%A4usserung/#top
[4] https://ymlp.com/z3RH8wwwnnnB?utm_source=chatgpt.com
[5] https://www.nzz.ch/meinung/von-wegen-aufgeklaerte-gesellschaft-die-meinungshueter-sind-zurueck-ld.1918796