Trotz Ungarn ist etwas faul im demokratischen Staat. Die Rede ist von der «Aushöhlung des Rechtsstaats», der Zersetzung der demokratischen Verfassung von innen. Der Gedanke stammt nicht von einem Rechtsgelehrten, sondern von einem Logiker namens Kurt Gödel.
Er gilt als einer der genialsten Köpfe des letzten Jahrhunderts: Kurt Gödel (1906–1978) Bekannt ist er vor allem dafür, dass er die Grundlagen der Mathematik erschütterte. Weniger bekannt ist, dass er dies auch mit der Verfassung der USA versuchte. 1947 erschien Gödel in Princeton zur Anhörung seines Einbürgerungsantrags, begleitet von zwei Freunden, Albert Einstein und Oskar Morgenstern. Für dieses Ritual hatte Gödel offenbar die amerikanische Verfassung gründlich studiert. Der Richter, auf Gödels österreichische Herkunft anspielend, fragte halb scherzhaft: «Bei Ihnen gab es eine Diktatur – so etwas kann hier nicht passieren, oder?» Gödel antwortete: «Oh doch. Ich kann beweisen, dass die amerikanische Verfassung das möglich macht.» Einstein und Morgenstern mussten eiligst das Gespräch umlenken, damit Gödel nicht in die Details seines Beweises ging – was ihn womöglich arg kompromittiert hätte.
Selbstreferenz – eine tückische Angelegenheit
Es handelt sich um eine Anekdote, bekannt auch unter «Gödels Schlupfloch». Gödel hat den Beweis nicht systematisch durchgeführt. Aber entscheidend an seiner mutmasslichen Entdeckung ist etwas anderes: Die irritierende Möglichkeit, dass eine Verfassung die Bedingungen ihrer eigenen Aufhebung enthalten könnte. Im heutigen Klima, in dem vielerorts rechtsstaatliche Prinzipen unter Druck geraten, wirkt ein solcher Gedanke erschreckend aktuell, zumal in den USA, deren Regierung unverfroren die Neigung zu Verfassungsbrüchen an den Tag legt.
Die USA kennen keine «ewigen» Gesetze. Die ursprüngliche Verfassung enthält den Artikel 5, der sagt: Die Verfassung kann so und so geändert werden. Das ist ein Musterbeispiel von Selbstreferenz – Gödels Spezialgebiet. Seine bahnbrechende logische Erkenntnis lautet ja, dass kein hinreichend komplexes mathematisches System – zum Beispiel die elementare Arithmetik – vollständig ist, das heisst, alle beweisbaren Sätze enthält. Wenn es von sich sagt «Ich bin vollständig», dann kann es nicht beweisen, dass es widerspruchsfrei ist.
In der klassischen Logik gilt: Ein Widerspruch macht ein System trivial – aus ihm lässt sich alles ableiten («ex falso quodlibet»: aus Falschem folgt Beliebiges). Überträgt man diese Idee analog auf politische Systeme, so lautet sie: Enthält eine Verfassung legale Lücken oder Selbstbezüglichkeiten, könnten diese genutzt werden, um selbst antidemokratische Ordnungen formal zu legitimieren – etwa eine «konstitutionelle Diktatur». Wie genau das im Einzelnen funktioniert, wäre juristisch komplex zu rekonstruieren. (1)
Wehrhafte Demokratie
Nun sind Verfassungen natürlich keine formalen mathematischen Systeme. Ohnehin schert sich, wer autokratisch denkt, einen Dreck um logische Widersprüche in der Verfassung, um an die Macht zu gelangen. Aber Gödels Schlupfloch macht auf eine Schwachstelle demokratischer Systeme aufmerksam. Sie verdichtet sich heute in der Frage: Wie soll sich ein solches System gegenüber jenen verhalten, die es zu überwinden suchen?
Das ist keine logische Spitzfindigkeit, sondern eine brisante politische Frage. Sie hat vor allem in Deutschland einen Begriff in Umlauf gebracht: wehrhafte Demokratie. Kürzlich entschied das Verwaltungsgericht in Köln, die AfD sei nicht als «gesichert» rechtsextrem einzustufen. Diese Charakterisierung weckt natürlich leicht die Assoziation zur «Verfassungsfeindlichkeit». Und sie hat eine Diskussion losgetreten, wie man sich gegen solche mutmasslichen «Feinde» wehren könne. Die Diskussion ist auch von anderer Seite befeuert worden, nämlich durch das Kulturministerium, das linken Buchhandlungen wegen «verfassungsrechtlichen Bedenken» den Zugang zum Buchpreiswettbewerb verweigerte.
Das demokratische Paradox
Das Risiko eines Paradoxons liegt nahe: Man schränkt demokratische Rechte ein, um Demokratie zu schützen. Doch wo liegt die Schwelle? Sie kann offensichtlich nicht einfach bei «anstössigen» Ideen aus dem rechten oder linken Rand liegen. «The proof of the pudding is the eating.» Man muss einer Partei schon konkret nachweisen können, dass sie aktiv und geplant einen Verfassungsbruch anstrebt – legal oder nicht. Und das ist eine haarige Sache. Selbst wenn eine Meinungsäusserung – wie das so schön heisst – «verfassungschutzrechtlich von Belang» ist, folgt aus ihr nicht logisch ein Aufruf zur Subversion oder sogar Gewalt.
Deutschland kannte bis vor Kurzem die Kategorie «Delegitimierer der Verfassung»: Personen, die das Vertrauen in die Verfassung untergraben – eine spezifische Art von Extremismus also. Die Vagheit der Kategorie macht sie gefährlich. Sie lässt sich leicht als Streumunition gegen politische Gegner einsetzen. «Du Verfassungsdelegitimierer!» – das relegiert den Gegner auf eine Stufe, auf der man nicht mit ihm debattiert, sondern ihn strafrechtlich bekämpft. Und genau diese «Verrechtlichung» der politischen Debatte dürfte Parteien wie der AfD Wählerstimmen verschaffen.
Die vitale Frage
Gödels Schlupfloch ist das Gedankenspiel eines schrulligen Logikers. Interessant ist es, weil es uns auf die viel vitalere Frage stösst: Wie wollen wir Bürgerinnen und Bürger ein demokratisches Gemeinwesen gestalten? Wie gehen wir miteinander um? Was für gemeinsame Regeln und Ziele haben wir? Welchen Respekt schulden wir politischen Akteuren, die ausserhalb der Regeln handeln?
Kurz: Viel stärker als von ihrer formalen Stabilisierung hängt Demokratie von ihrem zivilgesellschaftlichen Fundament ab, nämlich vom gemeinsamen Willen, an die Verfassung gebunden zu sein. Wie Ludwig Wittgenstein bemerkte, kann man Regeln folgen wollen. Regeln brauchen gesellschaftliche Resonanz. Der gemeinsame Wille, ihnen zu folgen, schafft den eigentlichen Wirkungsraum der Res publica und hält ihn offen. Ohne eine solche Übereinkunft verliert jedes Gesetz seine Wirkung.
Eine Demokratie scheitert nicht an logischen Fehlern ihrer Verfassung, sondern daran, dass Bürgerinnen und Bürger – der «demos» - nicht mehr an die Stärke – das «kratos» – ihrer Regeln glauben. Tun sie das aber, so können sie selbst die übelsten Regelbrecher und Demokratieheuchler in die politische Wüste schicken. Was neulich in Ungarn gezeigt wurde: «quod erat demonstrandum» auf demokratische Art.
(1) Für Detailinteressierte sei verweisen auf den Aufsatz «Gödel's Loophole» von F. E. Guerra-Pujol. Nebenbei bemerkt kennt die Schweiz einen Sonderweg aus der Rückbezüglichkeit. Das Bundesgericht ist nicht befugt, Bundesgesetze wegen Verfassungswidrigkeit aufzuheben, wohl aber kantonale Gesetze. Bundesgesetze sind für die Gerichte verbindlich. Über sie entscheiden das Parlament und – im Rahmen des Referendums – auch das Volk.