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Kommentar21

Gewaltentrennung

4. August 2013
Kommentar 21

Italien ist ein zivilisiertes westeuropäisches Land. Dazu gehört die Gewaltenteilung, die Gewaltentrennung. Auch Italien kennt die Legislative, die Exekutive und die Judikative, also die Rechtssprechung. Die Gewaltenteilung ist Bestandteil jeder modernen Demokratie. Wenn nun Spitzenvertreter der grössten und lange Zeit staatstragenden italienischen Partei dieses hehre Prinzip in Frage stellen und beugen wollen, stellen sie sich ausserhalb der gültigen Verfassung und der Gesetze. Wenn Berlusconi und sein Personal Beschlüsse der richterlichen Gewalt nicht akzeptieren, ist dies nicht nur eine Verhöhnung der gültigen Staatsform, sondern eine schwerwiegende, durch nichts zu entschuldigende Attacke auf sie. Wer in einem modernen, westlichen Staat glaubt, Richtersprüche, vor allem jene des Obersten Gerichts, könnten einfach mit Strassendemonstrationen und Druck auf den Staatspräsidenten weggefegt werden, begeht einen Angriff auf den Rechtsstaat. Und wenn Berlusconi am Sonntagabend sagt, die Magistratur sei keine Staatsgewalt, das sei nirgends in der Verfassung so festgeschrieben, kann man nur staunen. Staaten, in denen einige Leute gleicher sind als andere, liegen normalerweise südlich von Europa. Wer die Begnadigung eines rechtmässig verurteilten Steuerbetrügers fordert und sonst mit dem Bürgerkrieg droht, ist gefährlich und unterminiert das Staatsgefüge. Beängstigend ist, dass ein solcher Angriff von über einem Drittel der Italiener gutgeheissen wird. Wieso kriechen Italiener dem Populisten Berlusconi immer wieder auf den Leim? (Heiner Hug, Rom)

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