Islamistische Gewalttaten sind auch ein Stresstest für die betroffenen Gesellschaften. Nebst der Beschwörung der Offenheit und Freiheitlichkeit, die verteidigt werden müssen, geht es auch darum, das verletzte gesellschaftliche Gewebe zu heilen.
Der 21-jährige Abdul B., der in Berlin den tödlichen Terroranschlag gegen den Christopher Street Day begangen hat, ist im Mai dieses Jahres wegen «Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat» nach Jugendstrafrecht zu einem Jahr und zwei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Die Strafe ist auf Bewährung bedingt erlassen worden. Weshalb bedingt? Weshalb Jugendstrafrecht?
Das Gericht meinte beim Beschuldigten eine «Reifeverzögerung» zu erkennen und wandte daher trotz seiner Volljährigkeit die milderen Massnahmen wie für einen 14- bis 17-Jährigen an. Die Staatsanwaltschaft kritisierte dies als zu milde und ging in Berufung. Also lag bislang kein rechtskräftiges Urteil vor. Eine Verlängerung der Untersuchungshaft lehnte das zuständige Gericht mit genau dieser Begründung ab: Abdul B. sei nicht verurteilt, und eine U-Haft dürfe nicht als quasi vorweggenommene Strafe angeordnet werden.
Nach dem Terrorakt im Berliner Tiergarten ist diese Rechts- und Vollzugspraxis heftig kritisiert worden. Die Vorgeschichte von Abdul B. macht in der Tat den Eindruck, die Justiz habe in diesem Fall nur diejenigen Möglichkeiten ausgeschöpft, die dem Täter zugutekommen. Die reale Gefahr, die von ihm ausgegangen ist, scheint man unterschätzt oder nicht ernst genommen zu haben.
Als Folge davon liegen in Deutschland nun diverse Forderungen auf dem Tisch: keine strafmildernden «Reifeverzögerungen» mehr, sondern Erwachsenenstrafrecht bei allen über 18-Jährigen; keine bedingt erlassenen Strafen mehr bei schweren Delikten; keine Freilassung aus U-Haft in Fällen wie dem von Abdul B.
Ähnliche Diskussionen beschäftigen die Schweizer Politik nach der juristischen Behandlung der Tat des damals 15-jährigen Schweizers mit tunesischen Wurzeln, der im März 2024 in Zürich auf offener Strasse versucht hatte, einen orthodoxen Juden mit Messerstichen zu ermorden. Das zuständige Jugendgericht hat vor Kurzem geurteilt: ein Jahr Haft, also die für das Alter am Tatzeitpunkt zulässige Höchststrafe, deren Vollzug jedoch aufgeschoben ist zugunsten der Unterbringung in einer geschlossenen therapeutischen Einrichtung.
Die Zürcher SVP-Nationalrätin Nina Fehr Düsel verlangt jetzt eine Gesetzesänderung, welche die Höchststrafe für Delinquenten dieses Alters auf zwei Jahre verdoppelt. Es erscheint zurzeit nicht ausgeschlossen, dass das Parlament ihr folgt. Verschärfungen im Jugendstrafrecht werden in mehreren Ländern angestrebt. Und in der Bevölkerung kommen Forderungen nach mehr Härte in Rechtsprechung und Strafvollzug bei Terror und Gewaltkriminalität gut an.
Terroristische Angriffe wie jetzt in Berlin und Messerattacken wie vor zwei Jahren in Zürich empfinden viele als geradezu persönliche Bedrohung. Solche Untaten untergraben den zivilisierten Alltag, zersetzen das Sicherheitsgefühl und versprühen das Gift des prinzipiellen Misstrauens gegen Unbekannte. Da ist Entscheidendes berührt. Man glaubt sich sozusagen persönlich involviert. Die Distanz der gewohnten Zuschauerposition ist übersprungen. Es entsteht ein Gefühl der Dringlichkeit, man findet, es müsse nun mit Entschiedenheit gehandelt werden, damit die Welt wieder in Ordnung kommt.
Politikerinnen und Politiker liefern in solchen Momenten die erwartbaren Äusserungen ab: rückhaltlos aufklären, Konsequenzen ziehen und so weiter. Die einen prangern das Versagen der Regierung an, andere schieben die Schuld auf frühere Versäumnisse und alle wollen politische und gesetzgeberische Konsequenzen sehen. Zur symbolischen Wiederherstellung von Ruhe und Ordnung gehören auch Appelle, der gesellschaftlichen Spaltung entgegenzuwirken.
Letzteres aus gutem Grund, denn solche Taten verletzen das Gewebe der Gesellschaft. Wer in einer solchen Situation öffentlich reden muss, kommt fast nicht um die grossen Pathosformeln herum – was aber für den Sprecher heikel ist, weil Pathetisches schnell als realitätsfern empfunden wird.
Auch bei den routinierten Forderungen nach mehr staatlicher Härte liegt der Verdacht ihres bloss symbolischen Charakters nahe: Man will als Polit-Profi zeigen, dass man handelt –, auch wenn die demonstrierte Aktivität rein verbaler Natur ist.
Die nach «Berlin» und «Zürich» erhobenen Forderungen sind jedoch nicht grundsätzlich falsch. Sie zielen auf reale Probleme; doch Sinn machen die Vorstösse nur als Teile einer breiten Palette von Massnahmen. Verbrechensbekämpfung erfordert das Zusammenspiel verschiedener Konzepte. Die Justiz benötigt – gerade im Jugendstrafrecht – eine vielfältig bestückte Toolbox mit therapeutischen und repressiven Elementen. Gerichte und Vollzugsbehörden müssen in die Lage versetzt werden, die Aspekte von Strafe, Erziehung, Rehabilitation und Schutz der Öffentlichkeit zur Balance bringen zu können.
Gerade der letzte Punkt scheint bei Fachleuten des sozial-therapeutischen Bereichs die heisse Kartoffel zu sein, die sie in Diskussionen über den Umgang mit Gewalttätern ungern anfassen. Kein Wunder, da ihre Aufgabe, Gefährder zu erkennen und wenn möglich zu gesellschaftlich integrierten Individuen zu machen, grundsätzlich keine Erfolgsgarantie kennt. Allerdings muss für den Fall, dass eine Integration ohne Aussicht auf Erfolg bleibt, die harte Repression als letzte Möglichkeit offenstehen. Doch für eine offene und freie Gesellschaft gibt es für den engagierten Versuch der Integration von Gefährdern kein Ersatzkonzept. Dabei lässt sich ein gewisses Mass von Unsicherheit nicht beseitigen. Das ist unpopulär und besonders, wenn gerade «etwas passiert» ist, politisch kaum zu vermitteln.
Der pauschale Ruf nach Härte ist jedoch nicht die Lösung, sondern vielmehr der Ausdruck einer Ratlosigkeit, die man sich eingestehen sollte.