Am 20. Dezember veröffentlichte die NZZ ein ausführliches Interview mit dem 97jährigen SPD-Urgestein Klaus von Dohnanyi über Ursachen und Friedensmöglichkeiten im Ukrainekrieg. Darin bleibt Entscheidendes ausgeblendet. Das ruft nach einer Entgegnung.
Klaus von Dohnanyi unterschlägt in seinem Interview mit der NZZ bezüglich der Schuld des Westens am Aggressionskrieg Russlands gegen die Ukraine die elementaren historischen Fakten. Er übersieht wesentliche Entwicklungen. Die von Putins Vorgängern unterzeichneten Abkommen zum Schutz der mit dem Zusammenbruch der Sowjetunion unabhängig gewordenen Ukraine kommen bei ihm nicht vor. Deshalb seien sie hier kurz rekapituliert.
Am 21. November 1990 wurde in Paris die sog. Pariser Charta unterzeichnet. Es handelte sich um die Bekräftigung der KSZE-Schlussakte von 1972 mit den Prinzipien der Souveränität, der territorialen Unversehrtheit, der Demokratie, der Menschenrechte und dem Verbot der Gewaltandrohung und -anwendung (gemäss der Uno-Charta von 1945). Das Ziel war gemeinsame Sicherheit. Die Pariser Charta war die Grundlage für die Transformation der KSZE in die OSZE. Sie wurde von Michail Gorbatschow als sowjetischem Staatsoberhaupt mitunterzeichnet. Er erklärte damals, das Zeitalter der Konfrontation und Teilung Europas sei beendet.
Vier Jahre später, am 5. Dezember 1994, wurde während einer OSZE-Konferenz in Budapest das sog. Budapester Memorandum unterschrieben. Darin geht es um Sicherheitsgarantien für die Ukraine, Belarus und Kasachstan (als vormalige sowjetische Teilrepubliken) im Tausch mit deren Beitritt zum Atomwaffen-Sperrvertrag. Dies bedeutete, dass diese Länder auf ihr damals noch vorhandenes (sowjetisches) Atomwaffenarsenal verzichteten bzw. die A-Waffen Russland übergaben. So geschah es dann auch.
Das hauptsächliche Memorandum für die Ukraine wurde von den USA (Bill Clinton), Russland (Boris Jelzin), dem Vereinigten Königreich (John Major) und der Ukraine (Leonid Kuchma) unterschrieben. Frankreich und China lieferten separate Sicherheitszusagen. Wiederum waren die Hauptbestandteile die Zusicherung der Unabhängigkeit, der Souveränität, der bestehenden Grenzen ebenso wie der Verzicht auf Androhung oder Anwendung von Gewalt gemäss der Uno-Charta. Dieses Memorandum ist politisch bindend, enthält aber keine Bestimmungen für dessen rechtliche Durchsetzung.
Nochmals drei Jahre später, am 27. Mai 1997, unterzeichnete Boris Jelzin als russisches Staatsoberhaupt in Paris zusammen mit den Staatschefs der Nato die sog. «Nato-Russland-Grundakte». Russland akzeptierte damit, dass jeder Staat über Bündniszugehörigkeiten frei entscheiden könne und anerkannte, dass Russland kein Vetorecht habe, auch wenn Russland die Erweiterung nicht positiv sehe. Im gleichen Jahr wurde Russland in Denver, USA, als achtes Mitglied in die bisherige G7-Gruppe aufgenommen. Das sollte der Stärkung des Vertrauens dienen.
Am 17. Dezember 2003 wurde in Moskau das Nato-Euro-Atlantische Katastrophenschutzzentrum (EAPC TCC) im Rahmen des 2002 inzwischen entstandenen Nato-Russland-Rats eröffnet. Dieses Zentrum und damit die Zusammenarbeit basiert auf der Nato-Russland Grundakte.
Diese Absprachen und Massnahmen bezweckten eine Stabilisierung der Ost-West-Beziehungen und insbesondere den Schutz der Ukraine. Daraus eine Schuld des Westens an den revanchistisch-imperialistischen Plänen Putins ableiten zu wollen, geht völlig fehl. Bei der Suche nach Kriegsursachen sollte vielmehr die von Putin und Xi Jinping am 4. Februar 2022, also knapp drei Wochen vor Beginn der russischen Aggression gegen die Ukraine, verkündete neue Weltordnung beachtet werden. Demnach beanspruchen Russland und China das Recht, die Uno-Charta und die Menschrechte allein verbindlich auszulegen. Und zudem sei Russland in den Grenzen der Sowjetunion als unveränderbare Nachkriegsordnung wieder herzustellen.