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Steuerinitiative

GASTKOMMENTAR

7. November 2010
Gastkommentar
In der Rubrik "Gastkommentar" kommen Politiker aller Couleur, Wirtschaftsvertreter, Kulturschaffende, Wissenschafter und andere zu Wort. Die Autoren äussern ihre eigene Meinung. Heute schreibt Gabi Huber zum Thema "Der Anfang vom Ende - Zur Steuererhöhungsinitiative der SP".

Die von der SP eingereichte eidgenössische Volksinitiative „Für faire Steuern. Stopp dem Missbrauch beim Steuerwettbewerb (Steuergerechtigkeit-Initiative)“ ist ein Totalangriff auf den Föderalismus. Vordergründig will man den Steuerwettbewerb der Kantone unterbinden und angeblich einige wenige „Superreiche“ zur Kasse bitten. Dabei geht es in Wirklichkeit um etwas ganz anderes und um viel mehr.

Das finanz- und steuerpolitische Erfolgsmodell und damit der Wohlstand der Schweiz gründet auf fünf Säulen: Schuldenbremse, Finanzreferendum, Mitbestimmung der Bürger, Fi-nanzausgleich und Steuerwettbewerb. Die Volkinitiative sägt an drei dieser Säulen und nimmt somit in Kauf, dass das Gebäude zusammenkracht.

Die Initiative verlangt gesamtschweizerisch die gleiche Mindestbesteuerung für hohe Ein-kommen und Vermögen. Nicht mehr die Kantone und Gemeinden könnten in Zukunft ihre Steuern frei festlegen, sondern Bundesbern würde die Steuersätze mit einem schweizweit vorgeschriebenen einheitlichen Mindestgrenzsteuersatz für höhere Einkommen und Vermö-gen diktieren. Das hätte zur Folge, dass zahlreiche Kantone und Gemeinden ihre Steuern erhöhen und sogar Steuern „auf Vorrat“ erheben müssten.

Die Umsetzung der Initiative wäre nur der erste Schritt. Denn ein steuerbares Einkommen, welches mit einem Mindestprozentsatz besteuert werden soll, bedeutet aufgrund der unter-schiedlichen Ausgestaltung der Abzüge nicht in jedem Kanton dasselbe. Deshalb könnten die Kantone über eine grosszügige Abzugspolitik die Mindestbesteuerung unterlaufen. Der zweite Schritt wäre dann klar: Der Bund würde auch die Höhe der Abzüge verbindlich festsetzen. Denn nur so könnte sichergestellt werden, dass ein steuerbares Einkommen in der fraglichen Höhe in allen Kanton gleich versteuert würde.

Die Kantone stehen untereinander in einem Steuer- und Leistungswettbewerb, das heisst sie müssen möglichst gute öffentliche Leistungen zu einer möglichst attraktiven Steuerbelastung anbieten. Wird eine Seite dieses Wettbewerbs - die Steuern - teilweise eingefroren, verlagert sich der Wettbewerb auf die Leistungsseite. Dies führt zu einem einseitigen Angebots- und Subventionswettbewerb mit negativen Auswirkungen auf die Effizienz der staatlichen Leis-tungserbringung. Ein solcher Angebotswettbewerb ist deutlich weniger transparent als der heutige Steuerwettbewerb, der klar definierte Spielregeln kennt.

Die geltende kantonale Steuerhoheit leitet sich direkt aus der Bundesverfassung ab. Als Folge davon stehen die Kantone untereinander im Steuerwettbewerb. Das Schweizer Steuersystem ist somit ein unmittelbares Abbild des Föderalismus. Volk und Parlamente können nicht nur über die Steuerbelastung, sondern auch über die Ausgaben ihres Gemeinwesens befinden. Der Steuerwettbewerb sorgt so auch dafür, dass die Kantone und ihre Politiker haushälterisch mit Steuergeldern umgehen.

Die Initianten reklamieren keck, es gehe nicht an, dass einzelne Kantone Gelder aus dem Finanzausgleich für Steuersenkungen nutzten. Dabei war dies eine mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) ebenfalls beabsichtigte Wirkung. Denn genau mit der NFA sollen und werden Wohlstandsunterschiede zwischen den Kantonen in einem ausgeklügelten System ausgeglichen

Die SP-Steuerinitiative ist somit nicht nur ein eigentliches Steuererhöhungsprogramm, son-dern der erste Schritt zum Einheitsstaat, der Anfang vom Ende des Föderalismus via einen massiven Eingriff in die Tarif- und Finanzautonomie der Kantone und damit in die Selbstver-antwortung und Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürgern. Wirkliches Ziel ist wohl eine umfassende Steuerharmonisierung à la EU, der die SP Schweiz ja beitreten will.

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