Die Asyl- und Migrationspolitik der Europäischen Union wird immer mehr zu einer Politik der Abschreckung und Abwehr von Flüchtlingen. Der neueste Beweis dafür: Vertreter der Mitgliedstaaten und des Parlaments haben sich auf eine Verordnung geeinigt, die die Abschiebung von abgewiesenen Migranten in sogenannte Return Hubs in Drittstaaten ermöglicht. Die Schweiz schliesst ein Mitmachen nicht aus.
Die Schraube in der EU-Asyl- und Migrationspolitik wird stetig stärker angezogen. Unterhändler der Mitgliedstaaten und des Parlaments haben sich dieser Tage auf das neueste Element verständigt: Abschiebezentren in Drittstaaten. Dorthin sollen Flüchtlinge gebracht werden können, deren Asylgesuch rechtsgültig negativ beurteilt worden ist, die aber nicht freiwillig ausreisen oder die von ihrem Heimatstaat nicht zurückgenommen werden. Das Umstrittene daran ist, dass solche «Return Hubs» auch in einem Land liegen können, zu dem die abgeschobenen Flüchtlinge gar keine Beziehung haben. Zudem sind auch Familien mit Kindern nicht grundsätzlich von einer Abschiebung in Drittländer ausgenommen.
Die Einigung muss vom Plenum des EU-Ministerrats und des EU-Parlaments noch definitiv bestätigt werden, was als Formalität gilt. Die neue Verordnung tritt unmittelbar nach der formellen Verabschiedung in Kraft.
Eine zweite Verschärfung der EU-Asyl- und Migrationspolitik ist, dass abgewiesene Flüchtlinge, die nicht mit den Behörden kooperieren, inhaftiert werden können. Ursprünglich war eine maximale Dauer dieser sogenannten Abschiebehaft von 24 Monaten vorgesehen. Nun sind unter Umständen sogar 30 Monate möglich.
Eine dritte wichtige Neuerung in der EU-Asyl- und Migrationspolitik ist die gegenseitige Anerkennung von Abschiebeentscheiden: Eine Ausreiseanordnung in einem EU-Staat soll eine Ausreiseanordnung auch in allen anderen EU-Ländern sein. So sollen Doppelspurigkeiten vermieden werden.
Das assoziierte Mitglied Schweiz muss mitziehen
Die Schweiz ist an der EU-Asyl- und Migrationspolitik via die bilateralen Verträge II beteiligt. Seit 2008 ist sie assoziiertes Mitglied bei den sogenannten Dublin-Vereinbarungen, die diesen Bereich in der Europäischen Union regeln. Als assoziiertes Mitglied kann die Schweiz im EU-Ministerrat für Justiz und Inneres mitreden, aber nicht mitentscheiden. Trotzdem muss sie das EU-Recht im Asyl- und Migrationsbereich dynamisch übernehmen und anwenden.
Welche Auswirkungen haben nun die neuen EU-Regeln auf die Schweiz? Zunächst wird sich nicht allzu viel ändern. Die Schweiz hat nämlich heute schon eine restriktivere Ausschaffungspraxis als die meisten EU-Staaten. Das zeigt auch die Statistik: 57 Prozent aller abgewiesenen Asylsuchenden mit Ausreisepflicht verlassen die Schweiz. In der EU sind es dagegen nur 26 Prozent. Trotzdem wird es zu Verschärfungen kommen. Die maximale Dauer der Abschiebehaft beträgt in der Schweiz zurzeit 18 Monate. Neu werden es 24 Monate sein. Auch die Gründe, die zu einer Inhaftierung führen, werden ausgeweitet.
Was Abschiebezentren in Drittstaaten betrifft, hat der Bundesrat kürzlich in einer Antwort auf ein Postulat aus dem Ständerat Stellung genommen. Danach seien sie theoretisch möglich, praktisch gebe es aber hohe Hürden. Neben rechtlichen Unsicherheiten sieht der Bundesrat auch hohe Kosten und das Risiko, von einem Drittland abhängig zu werden, als Hindernisse. Er lässt aber ein Türchen offen: Sollte es die EU schaffen, ein funktionierendes Abschiebezentrum einzurichten, werde der Bundesrat «eine Beteiligung oder eine eigene Umsetzung» prüfen.
Der Asyl- und Migrationspakt ist nun komplett
Die neuen Abschieberegeln der Europäischen Union sind das letzte fehlende Puzzlestück im sogenannten Asyl- und Migrationspakt, der im Frühjahr 2024 verabschiedet wurde und nun am 12. Juni 2026 in Kraft tritt. Mit diesem Pakt wird das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) grundlegend reformiert. Kernpunkte dieser Reform sind:
- Strenge Aussengrenzkontrollen: An den EU-Grenzen werden verpflichtende Verfahren zum Screening von Flüchtlingen eingeführt. Dabei werden Identität, Gesundheitszustand und Sicherheit von Ankommenden innerhalb von sieben Tagen überprüft;
- Schnelle Asylverfahren: Für Personen aus Herkunftsländern mit einer niedrigen Anerkennungsquote (unter 20 Prozent) gibt es beschleunigte Verfahren in Zentren an der Grenze, die innerhalb von zwölf Wochen abgeschlossen sein sollen. Bei Ablehnung erfolgt die direkte Rückführung;
- Strengere Dublin-Regeln: Die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Prüfung von Asylanträgen wird klarer geregelt. Sogenannte Sekundärmigration (das unbefugte Weiterreisen in andere EU-Länder) soll durch verpflichtende Prüfungen auf Unzulässigkeit unterbunden werden;
- Verbindlicher, aber flexibler Solidaritätsmechanismus: Die Hauptaufnahmeländer an den Aussengrenzen werden entlastet. Andere Mitgliedstaaten müssen sich solidarisch zeigen – entweder indem sie eine bestimmte Anzahl von Asylsuchenden aufnehmen oder finanzielle bzw. operative Unterstützung leisten;
- Krisenmechanismus: Bei aussergewöhnlichen Situationen wie plötzlichen massenhaften Ankünften von Flüchtlingen oder Instrumentalisierung von Migranten durch Drittstaaten (Druck auf die Europäische Union) greifen besondere Ausnahmeregelungen, die den Mitgliedstaaten flexiblere Massnahmen erlauben.
Die EU-Asyl- und Migrationspolitik wird in einem Zeitpunkt verschärft, in dem sich die Flüchtlingszahlen günstig entwickeln. Irreguläre Einreisen in die Europäische Union sanken gemäss der Grenzschutzbehörde Frontex im Jahr 2025 um 26 Prozent auf 178’000. Das ist der niedrigste Stand seit 2021 und weniger als halb so viel wie 2023. Als irreguläre Einreisen gelten Grenzübertritte von Menschen ohne Personalausweis sowie ohne Einreise- oder Aufenthaltsgenehmigung. Asylerstanträge nahmen um 27 Prozent auf 669’000 ab. Zugleich stiegen die Rückkehrzahlen ausreisepflichtiger Personen um 23 Prozent auf 135’000. Das entspricht einer Rückführungsquote von 26 Prozent – so hoch wie seit einem Jahr nicht mehr. Letztere Zahlen stammen von der EU-Statistikbehörde Eurostat.
Die Migrationstrends des Jahres 2024 setzten sich damit auch 2025 fort. Wichtige Gründe dafür sind der Regimewechsel in Syrien, der die Asylanträge aus diesem Haupt-Herkunftsland um 72 Prozent sinken liess, die verstärkte Kooperation insbesondere mit den nordafrikanischen Staaten, die mehr Flüchtlinge stoppten und gezielt gegen Schleusernetzwerke vorgingen, wiedereingeführte Grenzkontrollen im sogenannten Schengen-Raum, die vor allem die Sekundärmigration verringerten sowie erste Effekte des im Frühjahr 2024 verabschiedeten Asyl- und Migrationspakts.
Die EU sucht Kooperationen mit Drittstaaten
Der Erfolg der EU-Asyl- und Migrationspolitik hängt auch wie eben erwähnt von der Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitländern der Flüchtlinge ab. Damit ein besseres Migrationsmanagement möglich wird, schloss und schliesst die Europäische Union umfassende strategische Partnerschaften mit diesen Staaten ab. 2023 wurde eine solche Partnerschaft mit Tunesien vereinbart, 2024 mit Libanon, Ägypten und Mauretanien. 2025 folgte eine weitere Vereinbarung mit Jordanien. Diese sieht ein Finanzpaket von rund 3 Milliarden Euro für die Jahre bis 2027 vor. Ähnlich wie die früheren Partnerschaften fokussiert die Vereinbarung mit Jordanien auf fünf Bereiche: die politische und regionale Zusammenarbeit, Sicherheitsfragen, wirtschaftliche Resilienz durch nachhaltigen Handel und grüne Wirtschaft, Humankapital sowie einen verstärkten Dialog zu Migration, Flüchtlingsfragen und Mobilität. Eine weitere Partnerschaft mit Marokko ist geplant.
Auch für die Errichtung von Abschiebezentren ist die EU auf die Zusammenarbeit mit Drittstaaten angewiesen. Zurzeit kursieren in Brüssel als mögliche Standorte für solche Zentren Länder wie Rwanda, Ghana, Senegal in Afrika sowie Usbekistan und Armenien in Osteuropa. Offiziell bestätigt ist aber noch nichts. «Wir sind in Gesprächen mit verschiedenen Ländern und gehen davon aus, dass wir bis zum Jahresende Vereinbarungen schliessen können», sagte der deutsche Innenminister Alexander Dobrindt kürzlich gegenüber den Medien der Funke-Gruppe. Ohne substanzielle Zugeständnisse der EU gegenüber den infrage kommenden Staaten werden sich solche Vereinbarungen allerdings nicht schliessen lassen. Im Raum stehen Entwicklungshilfe, Visaerleichterungen, Arbeits- und Ausbildungsprogramme sowie generell politisches Entgegenkommen.