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Die UBS und die Schweiz

Die Stimmberechtigten sollten entscheiden

27. Mai 2026
Luciano Ferrari
Luciano Ferrari
Karin Keller-Sutter, Daniela Stoffel
Bundesrätin Karin Keller-Sutter und Daniela Stoffel, Staatssekretärin für internationale Finanzfragen (SIF), am Ende einer Medienkonferenz des Bundesrates zur Änderung des Bankengesetzes (Eigenkapitalunterlegung ausländischer Beteiligungen im Stammhaus von systemrelevanten Banken) und Änderung der Eigenmittelverordnung, am Mittwoch, 22. April 2026 in Bern (Keystone, Peter Klaunzer)

Die Regulierung der «Monsterbank» UBS ist vertagt worden. Bis dahin will der Bankenkonzern im Ausland kräftig weiterwachsen und hofft, den Bundesrat ein weiteres Mal über den Tisch ziehen zu können. Für die Schweiz steigt das Risiko. Zeit, dass die Bürger ein Wörtchen mitreden.

In den Hinterzimmern des eidgenössischen Parlaments tobt derzeit ein «kruder Machtkampf», so die NZZ, zwischen Staats- und Aussenpolitikern in den jeweiligen Kommissionen sowie dem Büro des Nationalrats. Es geht um die Frage, ob die neuen bilateralen Verträge mit der EU (Bilaterale III) dem obligatorischen Referendum und damit auch dem Ständemehr unterstellt werden sollen. Vor allem die Politikerinnen und Politiker von Mitte und FDP liefern sich einen peinlichen und entlarvenden Streit. Sie demonstrieren die tiefe und gefährliche Spaltung in ihren Reihen in dieser schicksalshaften Vorlage. Und dies nur wenige Wochen vor der Abstimmung über die SVP-Nachhaltigkeitsinitiative. Unter dem Vorwand, mehr Demokratie zu fordern, riskieren sie, ganz zur Freude der SVP, die Anti-EU-Stimmung anzuheizen.  

Dabei fällt der Kontrast zu einer anderen, für die Schweiz ebenfalls schicksalshaften Vorlage auf, bei der kein Ruf nach mehr Demokratie und Volksbeteiligung zu hören ist. Nämlich in der Frage, wie die Eigenmittelausstattung bei der einzig verbliebenen systemrelevanten internationalen Grossbank auszufallen hat. Diese zentrale Vorgabe, die über die Stabilität des Schweizer Finanzplatzes und der ganzen Volkswirtschaft entscheidet, sollte eigentlich in einer Verordnung geregelt werden (Verordnung über die Eigenmittel und Risikoverteilung der Banken und Wertpapierhäuser, ERV). Doch unter Druck des Parlaments und der Finanzlobby hat der Bundesrat diese Entscheidung «politisiert» und von der Verordnung ins Bankengesetz übertragen, sodass nun nicht die Aufsichtsinstanzen über diese zentrale Grösse entscheiden, sondern das Parlament. Das Gute daran ist, dass ein entsprechender Entscheid mi einem Referendum herausgefordert werden kann. 

Nun hat Anfang Monat die zuständige Wirtschaftskommission des Ständerats bekannt gegeben, dass sie die Beratungen über die Eigenkapitalanforderungen für die letzte international systemrelevante Grossbank der Schweiz auf den Herbst verschiebt: «Die Einschätzungen, wie die Eigenmittelanforderungen konkret ausgestaltet und welche weiteren Instrumente angepasst werden sollen, um die Stabilität des Finanzplatzes zu erreichen und auch zu halten, gehen auseinander», so die Kommission. Heisst konkret: Ausser Spesen nichts gewesen. Auch drei Jahre nach dem Zusammenbruch der Credit Suisse, nach ausführlichen Abklärungen einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK), unzähligen Studien und Gutachten, spielen die bürgerlichen Parteien auf Zeit. Die Schweiz muss damit weiter auf eine angemessene und dringend nötige Regulierung ihrer grössten systemrelevanten Bank warten. 

«Quo usque tandem?»: Wie lange soll das eigentlich noch so weitergehen? Der Bundesrat ist sich einig und hat zusammen mit den zuständigen regulatorischen Instanzen – der Nationalbank (SNB), zuständig für die makroprudentielle Aufsicht über den Finanzplatz, und der Finanzmarktaufsicht (Finma), zuständig für die mikroprudentielle Aufsicht – die nötigen Auflagen ausführlich erörtert und Massnahmen definiert. Dabei sind sie der UBS weit entgegengekommen. Aber die UBS will sich auch diesen abgeschwächten Auflagen nicht beugen. Sie sind ihr immer noch «zu extrem». Der Bundesrat hat sich inzwischen soweit verunsichern lassen, dass es jetzt eine politische Frage ist, wie viel Risiko die Schweizer Bevölkerung angesichts der wachsenden Monsterbank tragen soll. 

UBS will stärker ins US-Geschäft einsteigen

Schon wenige Tage nach dem erneuten Verschiebungsentscheid des Parlaments hat UBS-Chef Sergio Ermotti bekräftigt, dass er die Expansion der Bank im äusserst volatilen US-Geschäft vorantreiben will. In keinem anderen Land der Welt gebe es mehr Superreiche, die wichtigste Kundengruppe der UBS. Die Grossbank hat dort seit März eine nationale Banklizenz und will sich von einem spezialisierten Vermögensverwalter zur Universalbank entwickeln. Dabei gilt das Amerika-Geschäft als besonders riskant. Auch der CS-Kollaps wurde letztlich durch eine Regionalbankenkrise 2023 in den USA ausgelöst sowie durch zwei grosse CS-Pleiten (Archegos und Greensill) aus dem US-Geschäft vorbereitet. 

Die UBS plant dennoch eine Bankübernahme in den USA. Sie will noch näher «zu den weltweit grössten Playern» aufschliessen – koste es, was es wolle. Beziehungsweise, mit freundlicher (und mehr oder weniger freiwilliger) Unterstützung des Schweizer Staates. Genau das wirft Finanzministerin Keller-Sutter der Megabank vor. Mit ihrer hartnäckigen Weigerung, die ausländischen Beteiligungen im Stammhaus und damit das unproportionale Auslandsgeschäft vollständig mit hartem Eigenkapital zu unterlegen, versuche die UBS, das Risiko für das Wachstum der Bank im Ausland auf die Steuerzahler in der Schweiz abzuwälzen: «Faktisch subventioniert der Steuerzahler das Wachstum», so Keller-Sutter. Wer will noch mehr Subventionen für die UBS? Noch mehr Staatsunterstützung? Noch mehr «Industriepolitik» in dieser Branche? Wer darf das bestimmen? Das ist die zentrale Frage.

Marktbeherrschende Stellung in vielen Bereichen

Vergessen wir nicht: Der Staat hat das Monster, das ihn jetzt erpresst, selbst geschaffen und gross gemacht. Der Begriff «Monsterbank» wurde übrigens von der NZZ im März 2023 wesentlich mitgeprägt. Die UBS hatte sich nämlich bei der Übernahme der CS im Frühjahr geschickt mit all ihren Forderungen durchgesetzt. Der Bundesrat war unter Zugzwang und liess sich über den Tisch ziehen. Bilanz-Chefredaktor Dirk Schütz fasste es so zusammen: «Die Strategie des Abwartens hatte der UBS den bestmöglichen Deal beschert: 35 Milliarden Franken CS-Eigenkapital, Aushebelung von Wettbewerbskommission und Aktionärsrechten, üppige Staatsgarantien zusätzlich zum AT1-Kapital, volle Beinfreiheit beim Personal.» Allein die abgeschriebenen AT1-Bonds waren ein zusätzliches Geschenk an die UBS im Wert von 16 Milliarden Franken. Und es ist vor Bundesgericht noch nicht ausgemacht, wer am Ende dafür bezahlen wird. 

Aber auch die Ausschaltung der Wettbewerbskommission (Weko) war nicht ohne: Die nachträgliche Untersuchung der Wettbewerbshüter ergab, dass die UBS durch die CS-Übernahme in vielen Sektoren zu einer marktbeherrschenden Stellung in der Schweiz gelangt war. Das hat die Systemrelevanz der UBS weiter erhöht. Eine Position, die die Bank jetzt entsprechend für den Druck auf die Politik einsetzen kann. Die Wirtschaftsverbände lassen sich willig von der dominierenden Bank einspannen. Im Firmenkundengeschäft etwa hat die neue UBS einen Marktanteil von rund 40 Prozent. Im Kleinkundengeschäft, im Zahlungsverkehr und bei Kontokorrentkonten, kommt sie auf einen Marktanteil von knapp 30 Prozent (würde die UBS pleitegehen, dürfte rund ein Drittel der Bevölkerung ihre Bankverbindung verlieren). Im Hypothekargeschäft sind es 25 Prozent. Wobei die Anteile je nach Kanton schwanken und in Genf zum Beispiel bei 50 Prozent liegen. 

Die Weko empfahl deshalb der Finma, eine vertiefte Prüfung der Wettbewerbssituation vorzunehmen; die Finma aber lehnte ab. Sie wollte es sich offensichtlich mit der Megabank nicht erneut (wie bei der CS) verscherzen. Die (nicht abgegoltene) Staatsgarantie für die UBS ist dadurch noch einmal massiv aufgestockt worden. Die Bank machte das nicht dankbarer oder bescheidener. Im Gegenteil: Die Arroganz und Unverschämtheit wuchsen mit der Nachsicht der Aufsichtsbehörden und dem Wohlwollen des Bundesrats. Auch weil die Bank durch die Fusion mit der CS einen Sprung nach vorne in der Rangliste der grössten Banken weltweit gemacht hat. Im April 2022 hatte sie es noch auf Rang 34 gebracht (die CS lag damals auf Rang 45). Durch die Fusion machte sie über zehn Plätze gut und liegt mit einer Bilanzsumme von über 1500 Milliarden Dollar auf Rang 23. 

Aber der Appetit kommt mit dem Essen. Die UBS rechnet bis Ende Jahr mit einer Bilanzsumme von über 1700 Milliarden Dollar, der Gewinn soll auf über neun Milliarden steigen. Stärkster Treiber beim Rekordgewinn von 3 Milliarden Dollar im ersten Quartal dieses Jahres war übrigens das Investmentbanking. Die Leverage Ratio (die ungewichtete Eigenmittelquote) liegt derzeit bei mickrigen 4,4 Prozent. Mit den Auflagen des Bundesrats würde sie gerade einmal auf 6 Prozent steigen. Es gibt kein anderes Land auf der Welt, das bei einer einzigen Bank mit über 150 Prozent im Vergleich zum Bruttoinlandprodukt derart im Risiko steht wie die Schweiz. 

Die Bürgerlichen haben immer nachgegeben

Und warum eigentlich sollte es die Monsterbank nicht noch einmal versuchen, die Eidgenossenschaft über den Tisch zu ziehen? Bisher hat es immer funktioniert, die bürgerliche Mehrheit hat immer nachgegeben. Zuletzt beim jetzt vorliegenden Bundesratsentscheid. Eigentlich wollte Bern zwei Auflagen machen: Zum einen sollten die Auslandstöchter (v. a. eben die US-Tochter) vollständig mit Kapital im Schweizer Stammhaus unterlegt werden. Damit das US-Geschäft im Krisenfall nicht die UBS Schweiz mit in den Abgrund reisst, wie das bei der CS der Fall war. Zum anderen sollte ein besonders willkürlich bewertbarer Teil des Eigenkapitals, so genannt latente Steuerguthaben und aktivierte Software-Aufwendungen, nicht mehr zugelassen werden. Wie die NZZ am 18. April, eine Woche vor dem definitiven Bundesratsbeschluss, berichtete, hatten allerdings Analysten der US-Bank Morgan Stanley vorgeschlagen, auf die zweite Massnahme zu verzichten, wonach sich der zusätzliche Kapitalbedarf der UBS zur Kapitalunterlegung der Auslandtöchter noch gerade einmal auf sechs Milliarden reduzieren liesse. Genau diesem Vorschlag ist der Bundesrat dann am 22. April willig gefolgt. 

Technisch ist es nicht einfach, genau zu bestimmen, wie viel Eigenkapital eine international tätige Grossbank genügend resilient macht. Eine wichtige Lehre aus dem CS-Crash ist aber, dass eine gewisse Entflechtung dieser kaum überschaubaren Bankenkolosse angebracht ist, weil selbst das Spitzenpersonal die genauen Risiken der globalen Geschäfte kaum ein- und abschätzen kann. Strukturell gehen deshalb alle ernsthaft diskutierten Modelle vom gleichen Grundsatz aus: Ob es eine hundertprozentige Eigenkapitalausstattung für die ausländischen Tochtergesellschaften ist, ob es eine Abspaltung des Investmentbankings oder des US-Geschäfts ist (Modell Christoph Blocher) oder ob man eine «Clean Holding-Struktur» einfordert (SP-Modell): In allen drei Varianten geht es darum, die innere Organisation und Struktur der Grossbank transparenter und klarer zu machen. Das mindert das Risiko von Kettenreaktionen und unkontrollierbaren Substanzverlusten. 

Es ist geradezu ein hanebüchener Zynismus, mit dem die SVP nun ausgerechnet weniger «Swissness» bei der Regulierung der UBS fordert, nachdem sie selbst unlängst noch mehr «Schweizer Management» an der Spitze von Grossbanken verlangt hatte. Oder die noch abstrusere Kehrtwende der FDP, die in der CS-Krise unbedingt das Schweizer Stammhaus retten wollte, während sie jetzt alles tut, um ausgerechnet das UBS-Stammhaus mit aberwitzigen Forderungen (mehr AT-1-Kapital statt hartes Eigenkapital) möglichst zu schwächen.

Wie zentral die vollständige Kapitalunterlegung der ausländischen Töchter sein kann, zeigt im Übrigen das Scheitern eines letzten Versuchs der CS-Führung, im August/September 2022, sich aus der Abwärtsspirale zu befreien. So schildert Bilanz-Chefredaktor Dirk Schütz in seinem Buch über den Untergang der Credit Suisse, wie der geplante Verkauf der US-Investmentbank letztlich wegen zu wenig Kapitalunterlegung scheiterte: «Und da tauchte ein spezielles Problem auf: Das verschachtelte Konstrukt der CS mit einem Stammhaus und verschiedenen Töchtern führte dazu, dass bei einem Verkauf von bestimmten Teilen der Kapitalbedarf stieg. Die Bank wollte etwa ihre Securitized-Products-Sparte (Tochtergesellschaft für verbriefte Produkte, eine der profitabelsten Einheiten der CS) komplett … verkaufen. Doch weil dadurch die Einnahmen im Stammhaus gesunken wären, hätte es mehr Kapital gebraucht.» Die Finma legte ihr Veto ein und forderte zuerst eine Kapitalerhöhung. Das aber beschleunigte den Abwärtsstrudel.

Mitglieder des Ständerats wollen bereits Rettungsschirm aufspannen

Die bürgerlichen Politikerinnen und Politiker sollten deshalb mit ihren Spielchen aufhören und wenigstens die mehrfach reduzierten und abgeschwächten Bundesrats-Vorschläge unterstützen. Wer hier weiterreichende Kompromisse sucht, erhöht das Risiko für die Steuerzahler massiv. Dazu passt auch, dass die Ständeratskommission mit den weiteren Abschwächungen der UBS gleich auch noch eine hunderte von Millionen schwere Liquiditätsgarantie (den sogenannten Public Liquidity Backstop) zugestehen möchten. Ein Rettungsschirm, für den die UBS nicht bezahlen will, beziehungsweise nur im Fall, dass das Kind in den Brunnen fällt und die Megabank auf diese Garantie zurückgreifen muss. 

Die bürgerlichen Parteien sollten bei den Wahlen 2027 an einem solchen Deal gemessen werden. Da sich die Ständeratskommission erst im Herbst mit der Eigenkapitalfrage wieder auseinandersetzen möchte und der Nationalrat frühestens in der Wintersession 2026 oder der Frühjahrssession 2027 zum Zug kommt, steht die Bankenregulierung rechtzeitig zu den eidgenössischen Wahlen 2027 auf dem Tapet. Nachdem die Regulierungsbehörden sich nicht in der Lage sehen, der Monsterbank klare Vorgaben zu machen, sollten die Bürgerinnen und Bürger ihre Meinung dazu abgeben können. Denn sie werden die Suppe am Ende auslöffeln müssen.

Gleiche Arroganz wie die CS-Manager gegenüber der Finma

Als Orientierungshilfe können dabei die Schlussfolgerungen im NZZ-Leitartikel vom 15. April 2023 dienen, als der Schrecken des CS-Fiaskos noch allen in den Knochen steckte: «Aber sollte man jetzt nicht die Reihen schliessen und sich vorbehaltlos hinter den neuen Riesen UBS stellen, für einen starken Finanzplatz? Dies wäre nichts anderes als eine helvetische Variante von Industriepolitik. So etwas passt schlecht zu einem Land, in dem man gegenüber Gigantismus zu Recht skeptisch ist. Der Finanzplatz ist für die Kunden und Kundinnen da, nicht umgekehrt. Hätte der Markt entschieden, gäbe es nach 2008 (UBS-Crash) und 2023 (CS-Crash) keine Grossbank mehr (…). Eine Grossbank droht einen Kleinstaat zu überfordern. Es liegt deshalb am Management der neuen ‹Monsterbank›, aufzuzeigen, dass man die Risiken im Griff hat und die Schweiz mit ihr besser fährt als mit Banken, die für das Land verträglichere Dimensionen haben.» 

Diesen Beweis ist die UBS-Führung mit ihrer störrischen Haltung bis heute schuldig geblieben. Die UBS-Verantwortlichen ziehen es vor, das Risiko weiterhin auf den Kleinstaat abzuwälzen. Die CS ist gemäss PUK letztlich an einem «regulatorischen Filter» – einer Ausnahmeregelung bei der Eigenkapitalermittlung – zu Fall gekommen. Die CS-Banker waren mit einer grossen Arroganz gegenüber den Regulierungsbehörden und der Politik aufgetreten. Die gleiche Impertinenz beobachtet man nun erneut. Die UBS-Verantwortlichen akzeptieren die Autorität der Schweizer Regulierungsbehörden nicht und fordern eine «Sonderbehandlung». Das ist schon einmal schiefgegangen.

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