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Pflegeinitiative

Die «Heldin» im Stich gelassen

12. Juni 2026
Beat Bühlmann
Beat Bühlmann
Pflegefachfrau, Blutentnahme
Eine Pflegefachfrau bei der Blutentnahme bei einer Patientin. (Foto: KEYSTONE/Christian Beutler)

Es ist ein Affront sondergleichen: Statt die Pflegeinitiative anständig umzusetzen, foutiert sich der Nationalrat um die prekäre Lage des Pflegepersonals. Der Volkswillen wird torpediert, der Notstand ignoriert. Schon heute fehlen 14'000 Pflegekräfte. 

Die «Heldin» war der Kinorenner in der Schweiz. Über 200'000 Personen sahen, wie die Pflegefachfrau Floria Lind in der onkologischen Chirurgie eines Schweizer Krankenhauses atemlos durch die Korridore hetzte, um sich in der unterbesetzten Station um die Patienten zu kümmern. Das war, bei aller dramaturgischen Zuspitzung, keine Fiktion. Das Pflegepersonal, das sind vorwiegend Frauen, ist oft ausser Atem. Ein Viertel steigt ernüchtert und entkräftet innert vier Jahren wieder aus. «Wir dürfen die Pflege nicht weiter ausbluten lassen», sagte die Grüne Nationalrätin Manuela Weichelt in der Debatte von Ende April. Auch sie gehört zu jenen, die den Pflegeberuf frühzeitig aufgegeben haben.

Weiterhin bis zu fünfzig Stunden pro Woche arbeiten

Am 28. November 2021 hat das Schweizer Volk, bei einer hohen Stimmbeteiligung von 65 Prozent, die Eidgenössische Volksinitiative «Für eine starke Pflege» (siehe Box) mit 61 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Auch das Ständemehr war deutlich, nur der Halbkanton Appenzell-Innerrhoden lehnte ab. Dabei hatten Bundesrat und Parlament die Initiative zur Ablehnung empfohlen. Das deutliche Verdikt des Volkes war nicht zuletzt auf die Covid-19-Pandemie zurückzuführen. Plötzlich war die Pflege in Spitälern und Pflegeheimen von existenzieller Bedeutung, vielerorts wurden die Pflegenden mit öffentlichem Klatschen für ihre aufopfernde Arbeit «belohnt». Doch mit Klatschen allein ist der Pflege nicht geholfen. Inzwischen ist es bald zehn Jahre her, seit die Initiative im November 2017 eingereicht wurde. Doch die Politik, so brachte es Manuela Weichelt, Präsidentin von palliativ.ch, auf den Punkt, hat das Volksbegehren «praktisch ausgebremst, verwässert und verschleppt». 

Die bürgerliche Mehrheit im Nationalrat, angeführt von SVP und FDP, hat alle wesentlichen Verbesserungsvorschläge torpediert. Die Höchstarbeitszeit für das Pflegepersonal bleibt weiterhin bei 50 Stunden pro Woche, und das entgegen dem Antrag des Bundesrats, sie auf 45 Stunden zu beschränken. Die Normalarbeitszeit, also die vertraglich festgelegte Arbeitszeit, soll gemäss Nationalrat 42 Stunden betragen, eine Reduktion auf 40 oder 38 Stunden fiel durch. 

Und auch bei den gesetzlichen Regelungen für Überstunden und Sonntags- und Feiertagsarbeit machte der Nationalrat keine Konzessionen. So werden nur Zuschläge von 25 Prozent und nicht, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, von 50 Prozent gewährt. Immerhin sollen die Umkleidezeit sowie die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen (Kaffeepause, aber nicht Mittagspause) als Arbeitszeit angerechnet werden. Das ist nicht einmal ein Trostpflaster.

Der Pflegenotstand spitzt sich zu 

Die bürgerliche Mehrheit hat vor allem die hohen Kosten gegen bessere Arbeitsbedingungen ins Feld geführt. So würde die Einführung der 40-Stundenwoche die Spitäler 295 Millionen, die Alters- und Pflegeheime 265 Millionen und die Spitex-Organisationen 90 Millionen Franken kosten. Bessere Arbeitsbedingungen haben logischerweise ihren Preis; das gilt zum Beispiel auch für die Landwirtschaft, die jedes Jahr Direktzahlungen in der Höhe von 2,8 Milliarden beanspruchen kann. 

Schwerwiegender ist: Sollten sich die Arbeitsbedingungen für das Pflegepersonal nicht markant verbessern, ist das Fiasko vorprogrammiert. Gemäss SP-Nationalrätin Sarah Wyss denkt heute jede fünfte Pflegefachkraft ans Aufhören; bis 2030 könnten im schlimmsten Fall bis zu 43'000 Fachkräfte fehlen. Wenn die Arbeitsbedingungen jetzt nicht substanziell verbessert würden, sei die in die Wege geleitete Ausbildungsoffensive «nur ein Durchlauferhitzer». 

Rasante Zunahme der Bevölkerung 80plus

Dass der Nationalrat die Anliegen des Pflegepersonals geringschätzt, zeigt sich auch in vermeintlich unbedeutenden Regelungen. So müssen Dienstpläne, einschliesslich Bereitschafts- und Pikettdienste, nur vier Wochen im Voraus angekündigt werden – und nicht sechs Wochen, wie von Linksgrün gefordert. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, für Pflegende ohnehin ein permanenter Hochseilakt, wird so gewiss nicht erleichtert – und stattdessen die Fluktuation begünstigt. 

Das ist umso fataler, weil die Demografie die Notlage verschärft. Bis ins Jahr 2040 wird sich die Zahl der Bevölkerung 80plus verdoppeln, wie die NZZ am Sonntag schreibt. Es werden dann 54'000 Betten, 1000 neue Pflegeheime und 35'000 Pflegekräfte fehlen. Dazu kommt, dass schon heute ein Drittel der Pflegekräfte mit einem ausländischen Diplom arbeitet, und so der hausgemachte Fachkräftemangel faktisch noch gravierender ist. 

Volkswille ist nicht erfüllt 

Der Nationalrat hat vor der Debatte den Appell der Gesundheitsverbände für bessere Arbeitsbedingungen - unterzeichnet von 190'000 Personen - in den Wind geschlagen. Er hat sich für eine Minimalvariante entschieden und «den Volkswillen nicht erfüllt», wie der SBK, der Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner, frustriert das Ergebnis der Parlamentsdebatte kommentierte. Der Personalnotstand in der Pflege bleibe so bestehen. «Jetzt muss der Ständerat ran», fordert Yvonne Ribi, Geschäftsführerin SBK. Der Zweitrat müsse den Volkswillen respektieren. «Dazu braucht es substanzielle Verbesserungen der Arbeitsbedingungen für die Pflege.» 

Das würde bedeuten, dass der Ständerat (voraussichtlich in der Wintersession) zumindest die Minimalvariante des Bundesrats wieder aufgreift und sie gesetzlich verankert.» Also insbesondere die wöchentliche Höchstarbeitszeit auf 45 Stunden beschränken, die bedarfsgerechte Personalausstattung fixieren und Überstunden und Sonntagsarbeit familienfreundlicher regeln. Sie sei zuversichtlich, dass der Ständerat den Nationalrat korrigiere und auf diese Linie einschwenke, sagt SBK-Geschäftsführerin Yvonne Ribi. «Schliesslich muss es den Kantonen ein Anliegen sein, die qualitativ gute Gesundheitsversorgung auch künftig aufrecht zu erhalten.» 

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«Für eine starke Pflege», Text der 2021 angenommenen Volksinitiative

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert, Artikel 117:

«Bund und Kantone anerkennen und fördern die Pflege als wichtigen Bestandteil der Gesundheitsversorgung und sorgen für eine ausreichende, allen zugängliche Pflege von hoher Qualität. Sie stellen sicher, dass eine genügende Anzahl diplomierter Pflegefachpersonen für den zunehmenden Bedarf zur Verfügung steht und dass die in der Pflege tätigen Personen entsprechend ihrer Ausbildung und ihrer Kompetenzen eingesetzt werden.»

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