Verdoppelung der Importzölle auf Stahl, «Made in EU»-Vorschriften: Die Europäische Union versucht gerade ihre strategisch wichtigen Industrien vor unliebsamer billiger ausländischer Konkurrenz zu schützen. Zwar richten sich die Massnahmen vor allem gegen China; betroffen ist aber auch die Schweiz.
Zwei Gesetzesinitiativen der EU-Kommission in den ersten Monaten 2026 haben in der Schweiz die Befürchtung aufkommen lassen, dass jetzt nach den USA auch noch die Europäische Union protektionistisch wird. Anfang Jahr kündigte die EU-Exekutive nämlich an, die Zölle auf Stahl verdoppeln zu wollen. Danach soll ein Zoll von 50 Prozent fällig werden, sobald in einem Jahr 18,3 Millionen Tonnen Stahl in die Europäische Union importiert worden sind.
Verdopppelung der bisherigen Zollgebühr
Mit der Massnahme soll verhindert werden, dass subventionierter und deshalb billiger Stahl aus dem Ausland – vornehmlich aus China – die EU überschwemmt und deren Stahlproduzenten in den Bankrott treibt. Strategisch wichtige Branchen wie die Automobil- und Rüstungsindustrie, die auf Stahl angewiesen sind, sollen auf europäische Produzenten zurückgreifen können und nicht in Abhängigkeit von ausländischen Lieferanten geraten.
Ein Schutz für EU-Stahl besteht schon seit 2018. Damals wurde ein Zoll von 25 Prozent eingeführt, der erhoben wird, wenn in der Europäischen Union ein Importkontingent von 34,5 Millionen Tonnen ausgeschöpft ist. Jetzt wird dieser Zoll verdoppelt und die Quote fast halbiert. Die neue Stahlverordnung der Europäischen Union ist Anfang Juli 2026 in Kraft getreten.
Schweiz als Drittstaat behandelt, EWR-Mitglieder verschont
Von den neuen Bestimmungen verschont bleiben die drei EFTA-Länder Norwegen, Island und Liechtenstein, die Teil des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sind – nicht aber die Schweiz. Diese ist auch EFTA-Mitglied, nicht aber Mitglied des EWR. Bern verlangte von Brüssel, gleich wie Norwegen, Island und Liechtenstein behandelt zu werden. Als Begründung verwies sie auf das Freihandelsabkommen von 1972 und die bilateralen Verträge, dank denen die Schweiz sektoriell am EU-Binnenmarkt teilnimmt. Gemäss dieser Interpretation ist sie nicht bloss irgendein Drittstaat, sondern vertraglich eng mit der Europäischen Union verbunden. Zudem argumentierte die Schweiz, dass ihre Stahlfirmen, die 90 Prozent ihres Outputs in die EU exportieren, nicht zu den globalen Überkapazitäten beitrügen und die EU mit ihrer Massnahme die Lieferketten in Europa beeinträchtige.
Genützt hat das Lobbyieren des Bundesrats bei der EU-Kommission nur teilweise. Zwar wird die Schweiz nicht gleich schlecht behandelt wie China und andere Drittstaaten. Die Europäische Union anerkennt immerhin, dass die Schweiz mit ihr ein Freihandelsabkommen abgeschlossen hat. Trotzdem wurden ihr die Kontingente, mit denen sie zollfrei Stahl in die EU liefern kann, gekürzt. Konkret kann die Schweiz im nächsten Jahr 383’000 Tonnen Stahl in die Europäische Union exportieren – 15’000 Tonnen mehr als 2025 dorthin ausgeführt wurden. Gegenüber den Referenzjahren 2022 bis 2024 kürzt die EU aber das zollfreie Importkontingent um 18 Prozent. In den für die Schweiz wichtigsten sechs Produktionskategorien beläuft sich die Reduktion gemäss Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) sogar auf rund 35 Prozent.
Für Bern ist das natürlich nicht zufriedenstellend. Laut dem SECO stehe man weiter in Kontakt mit Brüssel und arbeite darauf hin, dass der bilaterale Stahlhandel nicht eingeschränkt werde.
Droht weiteres Ungemach?
Sorgen macht der Schweiz auch der sogenannte «Industrial Accelerator Act», den die EU-Kommission im März 2026 vorgeschlagen hat. Dieser will «Made in EU»- und CO2-Reduktionsanforderungen für das öffentliche Beschaffungswesen einführen – gültig für Stahl, Zement, Aluminium, Autos und saubere Technologien. Später soll auch noch der Bereich Chemie dazu kommen.
Konkret schlägt die Kommission vor, dass in energieintensiven und strategisch wichtigen Wirtschaftssektoren europäische Lieferanten und Produkte bevorzugt werden sollen, wenn bei Staatsaufträgen und staatlichen Subventionen öffentliche Gelder im Spiel sind. Zudem soll bei Aufträgen und Subventionen des Staates auch darauf geachtet werden, dass möglichst nur Hersteller und Waren berücksichtigt werden, die zum Ziel der CO2-Reduktion beitragen. Das Ziel: Die Europäische Union will ihre angeschlagene Industrie vor subventionierten und daher billigen Importen aus dem Ausland – in erster Linie aus China – schützen und gleichzeitig den klimaneutralen Umbau ihrer Wirtschaft beschleunigen.
Eine bisher in Brüssel und unter den Mitgliedstaaten umstrittene und deshalb noch nicht definitiv entschiedene Frage ist, wer und was alles unter «Made in EU» fällt. Gehören auch Produzenten und Güter aus den EWR-Ländern dazu oder allenfalls noch solche aus weiteren Nationen wie der Schweiz? Gemäss noch inoffiziellen Informationen sollen Lieferanten und Produkte aus Staaten, mit denen die EU Public-Procurement-Abkommen abgeschlossen hat – also etwa die Schweiz, die über einen bilateralen Vertrag über das öffentliche Beschaffungswesen verfügt –, EU-Herstellern und -Waren gleichgestellt werden. Bei der EU-Delegation in Bern betont man, dass eine endgültige Beantwortung der Frage erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens in der Europäischen Union möglich ist.
Freihandelschancen nutzen!
Bei der EU-Delegation in Bern unterstreicht man auch, dass trotz dieser protektionistischen Instrumente der Freihandel ein wichtiger Teil der Aussenwirtschaftsstrategie der Europäischen Union bleibe. Sie verfügt denn auch über das weltweit grösste Netz von Freihandelsverträgen – 44 Abkommen mit 79 Ländern, die zusammen knapp 50 Prozent des EU-Aussenhandels abdecken. Allein 2025/26 kamen Verträge mit Grossbritannien, Indien (2 Milliarden Menschen; 25 Prozent des globalen BIP), Indonesien, den Mercosur-Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay (720 Millionen Konsumenten; 20 Prozent des globalen BIP) sowie Mexiko hinzu. Auch das neue, dritte bilaterale Vertragspaket mit der Schweiz zählt die Europäische Union zu den in diesem Zeitraum abgeschlossenen Abkommen.
Zum Vergleich: Die Schweiz, die sich selbst auch gerne als Champion des Freihandels bezeichnet, verfügt über ein Netz von 34 Verträgen mit 44 Partnern – zusätzlich zur EFTA-Konvention und dem umfassenden Abkommen mit der EU. Die Freihandelsverträge wurden entweder eigenständig (bilateral) oder gemeinsam mit den anderen EFTA-Staaten (Norwegen, Island, Liechtenstein) verhandelt. Die Freihandelsabkommen decken rund 80 Prozent des gesamten schweizerischen Aussenhandels ab. Den Löwenanteil macht dabei die Vereinbarung mit der Europäischen Union aus, dem mit Abstand wichtigsten Handelspartner der Schweiz. Im Zeitraum 2025/26 trat das zusammen mit den EFTA-Ländern ausgehandelte Handels- und Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (TEPA) mit Indien in Kraft und wurde – ebenfalls im Rahmen der EFTA – ein Freihandelsvertrag mit den Mercosur-Staaten abgeschlossen. Letzterer befindet sich zurzeit in der parlamentarischen Beratung.
Fazit: Das Bekenntnis der EU zum Freihandel bröckelt. Nach den USA kann auch sie protektionistischen Versuchungen nicht widerstehen. Umso wichtiger ist es für die Schweiz, die Beziehungen zur Europäischen Union wieder auf eine geregelte Basis zu stellen. Die Bilateralen III bieten eine Chance dazu. Und wo der Freihandel bedroht ist, sollte die Exportnation Schweiz jede Gelegenheit nutzen, ihn zu pflegen. Deshalb ist das Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Ländern unbedingt gutzuheissen. Der Nationalrat hat den Vertrag in der eben zu Ende gegangenen Sommersession aber abgelehnt. Eine unheilige Allianz aus Bauernvertretern und Linken hat dort noch nicht begriffen, woher der Wohlstand der Schweiz kommt.