Begonnen hat dieses Drama mit einer Ouvertüre wie bei einer Oper: Die Ablehnung des Bundesgesetzes zur Schaffung eines Gripen-Fonds-Gesetzes. Der Schock sass tief. Danach folgten lange, im Ablauf unlogische und widersprüchliche Schritte für die Beschaffung eines anderen Kampfflugzeuges. Das staatspolitische System versagt. Ein Rückblick auf das Geschehen in Europa und in der Schweiz seit 2013 erhellt einige Zusammenhänge.
Schweiz: Im Jahr 2013 war sich die Bundespolitik so weit einig, dass die veralteten F-5-Kampfjets ersetzt werden müssen. Im Volk war dies jedoch noch nicht so klar. Nach einer Evaluation entschieden sich die Bundesbehörden für den schwedischen Gripen. Weil die Opposition gegen ein neues Kampflugzeug spürbar stark war – so führt z.B. die SP im Parteiprogramm von 2010 die Abschaffung der Armee als Ziel nach wie vor auf –, beschloss das Parlament, da es auf Bundesebene kein Finanzreferendum gibt, am 27. Februar 2013 das referendumsfähige Bundesgesetz über den Fonds zur Beschaffung des Kampfflugzeuges Gripen (Gripen-Fonds-Gesetz). In diesem Gesetz war der Fonds zahlenmässig (in Franken) nicht definiert. Festgelegt wurden lediglich die Quellen der Zuflüsse und dass sich der Fonds nicht verschulden darf. Dagegen wurde das Referendum ergriffen.
Europa: Am 21. November 2013 beschloss die damalige ukrainische Regierung, die Vorbereitungen für die Unterzeichnung des Assoziierungs- und Freihandelsabkommen mit der EU auszusetzen. Das Abkommen hätte im folgenden November unterschrieben werden sollen. Russland setzte dagegen wirtschaftlichen Druck an. Gegen Proteste v.a. von Studierenden wurde die Polizei brutal eingesetzt. Nach langen Auseinandersetzungen kam es vom 18. bis 20. Februar 2014 zu Zusammenstössen in Kiew, während denen die Polizei auf dem Maidan über 100 Demonstrierende erschoss. Am 22. Februar 2014 floh Präsident Janukowytsch auf Umwegen nach Russland. Als Reaktion darauf begann am 27. Februar 2014 die Annexion der Krim durch Russland («grüne Männchen»). Ein von Russland sogleich eingesetztes Regionalparament erliess ein neues Gesetz: Anschluss der Krim an die Russische Föderation. Es folgte eine fiktive Volksabstimmung, ein Beitrittsvertrag über die Eingliederung der Krim und Sewastopols in die Russische Föderation, den das russische Parlament am 21. März 2014 ratifizierte.
Schweiz: Der Bundesrat verurteilte die Annexion der Krim am 26. März 2014 offiziell. Dennoch war das krass völkerrechtswidrige Geschehen für die Schweiz weit weg – so weit weg, als ginge uns dies nichts an.
Das Gripen-Fons-Gesetz wurde am 18. Mai 1014 mit 52,4% Nein bei einer Stimmbeteiligung von 56,3% abgelehnt. Die Schweiz stand damit vor dem Aus seiner bisherigen Luftwaffe, der Luftverteidigung.
Europa: Schon ab 2009 bestellten mehrere europäische Staaten den ab 2011 seriell produzierten F-35 (so das Vereinigte Königreich, Italien, die Niederlande, Norwegen, Dänemark, Polen, Belgien, 2022 auch Deutschland). Der F-35 war und ist bis anhin das einzige Kampflugzeug der 5. Generation mit der Fähigkeit, feindliche Luftangriffe aus sehr grosser Distanz erkennen und entsprechend bekämpfen zu können.
Schweiz: Mittlerweile waren nicht nur die F-5 zu Antiquitäten geworden, auch die FA-18 wurden zu Auslaufmodellen gegen das Ende ihrer technischen Lebensdauer. Ein Ersatz auf längere Frist wurde unverzichtbar und dringlich. Die Beschaffung eines neuen Kampfflugzeuges war nach dem Gripen-Debakel mit Blick auf die Erneuerung der europäischen Luftwaffen naheliegend. Eine Evaluation ergab, dass der F-35 nicht nur bezüglich Avionik anderen in Frage kommenden Kampfjets überlegen, sondern auch von den Betriebskosten her (wegen der weiten Verbreitung in Europa) günstiger war. Bevor in einem Kaufvertrag mit den USA ein Preis ausgehandelt, geschweige denn vertraglich abgeschlossen worden war, erfolgte der Bundesbeschluss über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge vom 20. Dezember 2019. Die Anzahl der zu beschaffenden F-35 war im Bundesbeschluss nicht festgelegt. Aus der Armeebotschaft 2022 ergab sich jedoch, dass die Armee deren 36 benötigt. Zu ersetzen sind die 40 Jahre alten 25 F-5 und 30 FA-18 (aus den 1990er Jahren), also 55 Kampfjets. Im Bundesbeschluss sind zwei Eckwerte enthalten. Der erste legt fest, dass das «Finanzvolumen höchstens 6 Milliarden Franken (Stand Landesindex der Konsumentenpreise Jan. 2018)» beträgt. Der zweite Eckwert bestimmt die (verteuernden!) Kompensationsgeschäfte (60 Prozent des Vertragswertes sind durch die Vergabe von Aufträgen in der Schweiz [Offsets] zu kompensieren, 20 Prozent durch direkte Offsets und 40 Prozent durch indirekte Offsets im Bereich der sicherheitsrelevanten Technologie). Es war schon zu bezweifeln, dass der schweizerische Landesindex der Konsumentenpreise für einen Kaufvertrag von Rüstungsgütern (die im Landesindex nicht vorkommen) mit einem anderen Staat der richtige Massstab für die Teuerung in den folgenden Jahren sein konnte. Aber diese untaugliche Nabelperspektive hat in politischen Kreisen niemand angezweifelt. Zudem waren die Imponderabilien in Bezug auf die Teuerung viel zu gross. In der Schweiz stiegen die Preise im Konsumentenpreiseindex von 2018 bis 2026 (August) um 7.5%. Umgelegt auf die 6 Milliarden des beschlossenen Finanzvolumens ergibt diese somit 6.45 Milliarden (oder 6 Milliarden und 450 Millionen). Heute dreht sich die Diskussion ausschliesslich um die 6 Milliarden und die Mehrkosten. Diese sollen (Stand 13. August 2026) sich für den F-35 geschätzt auf mindestens 650 Millionen bis 1,3 Milliarden belaufen.
Europa: (Weltweit) kaum zur Kenntnis genommen wurde die «Gemeinsame Erklärung der Russischen Föderation und der Volksrepublik China über die internationalen Beziehungen beim Eintritt in eine neue Ära und der globalen nachhaltigen Entwicklung» v. 4. Februar 2022. Darin heisst es am Schluss, die Ergebnisse des Zweiten Weltkriegs und die Wahrung der Nachkriegsordnung müssten gewahrt werden. Das heisst im Klartext: Russland beansprucht die Souveränität über alle Territorien der vormaligen Sowjetunion. Und wie sich Putin mehrfach ausdrückte, geht es nicht «nur» um die Ukraine, sondern um Europa als Ganzes (vgl. «Im Hintergrund die russisch-chinesische Strategie» im Journal 21 v. 30. August 2025, https://www.journal21.ch/artikel/im-hintergrund-die-russisch-chinesische-strategie). Der erste Schritt zur Umsetzung dieser «Erklärung» folgte drei Wochen später. Am 24. Februar 2022 begann Russland seine völkerrechtswidrige Aggression gegen die Ukraine – entgegen der gerade verkündeten Respektierung der UNO-Charta. Krieg in Europa war und ist seither zurück. Russland machte und macht bis heure – in Umkehrung der Tatsachen – den «Westen» dafür verantwortlich. Seither begehen die russischen Streitkräfte nicht nur unablässig schlimmste Kriegsverbrechen in der Ukraine, sondern bedrohen mit einer Art «hybrider» Kriegsführung auf unterschiedliche Weise NATO-Staaten. Bis und mit Platzierung von Sprengkörpern auf dem Tarmac des Flughafen von Leipzig. In der Schweiz nimmt man dies als unerfreuliche Nachricht, die andere Länder angehen, bestenfalls zur Kenntnis. Obwohl die Schweiz von Cyberangriffen und Desinformation, ja durch direkte Propaganda des russischen Staates, von Putins Kampf gegen den Westen betroffen, wird eine militärische Bedrohung auch der Schweiz ausgeblendet.
Schweiz: Im Parlament wird die Ernsthaftigkeit der Sicherheitslage durch die Bedrohung Russlands ausser von wenigen zwar nicht bestritten, doch wenn es darum geht, folgerichtige finanzpolitische Beschlüsse zu fällen, ist die Bedrohungslage sachlich und insbesondere in zeitlicher Hinsicht nicht mehr von Bedeutung. Massgebend sind allein das Finanzhaushaltsgesetz, die Schuldenbremse, der Streit, ob 0,5 oder 0,2% Mehrwertsteuererhöhung (gemäss Bundesrat ursprünglich 0,8%) und für wie viele Jahre und einen – umgekehrt gegenüber dem Gripen-Fonds nun – verschuldensfähigen Fonds (mit strittiger Schuldenobergrenze) mit oder ohne Einbezug der Erträge aus der MWSt-Erhöhung. Die europäische Staaten rüsten dagegen mit sehr grossem finanziellen Aufwand auf, um gegen russische Aggressionen besser gewappnet zu sein.
Taugliche Mittel gegen Luftangriffsmittel aus der Distanz hat die Schweiz keine – und dies noch während mehrerer Jahre. Der Ständerat hat mit am 16. Juni, der Nationalrat am 15. September 2027 gemäss Antrag des Bundesrats 394 Millionen zur Deckung der teuerungsbedingen Mehrkosten für den Kauf von noch 30 F-35 bewilligt. Nötig wären gemäss Bundesrat 50-77. Die 394 Millionen sind 254 Millionen weniger als die minimal geschätzten Mehrkosten von 650 Millionen. Da stellt sich die Frage, ob dieser Betrag – immer noch unabhängig von einem vertraglich einvernehmlichen Kaufpreis – ein neuer parlamentarischer Fixpreis sein soll. Da capo? Die Differenz zwischen den bewilligten und den minimal geschätzten Mehrkosten soll mi eine rReduzierung der Stückzahl von 36 auf 30 ausgeglichen werden.
Der vertragliche Fixpreis
Auf einem rückwärts gerichteten Nebenschauplatz dreht sich der politische Streit und in den Medien um den «Fixpreis», um die Formulierung in dem im September 2022 unterzeichneten Vertrag. Nochmals: der Vertrag wurde erst zwei Jahre nach dem parlamentarisch festgelegten und in der Volksabstimmung genehmigten maximalen «Finanzvolumen» paraphiert. Rechnerische Überlegungen scheinen keine grosse Rolle zu spielen: Ein Betrag von 6,65 Milliarden wäre somit um 10.8% statt bloss 7.5% teuerungsbedingt höher ausgefallen. Eigentlich irrelevant. Im Zentrum der Diskussion steht aber die Frage, wer innerhalb des VBS und von Armasuisse den Vertrag ganz gelesen habe. Die Eidgenössische Finanzkontrolle hatte bereits 2022 Zweifel daran geäussert, dass dieser bzw. die entsprechende Formulierung als Fixpreisgarantie verstanden werden könne. Dies betrifft die vertragsrechtliche Frage. Es verblüfft, dass man sich bei den Vertragsverhandlungen nicht einvernehmlich auf eine Formulierung – einschliesslich Teuerung – einigen konnte, die sowohl in Englisch als auch in einer unserer Landessprachen unmissverständlich klar machte, ob es sich um einen Fixpreis handelt oder um einen Preis, der nach festgelegten Kriterien (Teuerung – auch wegen Nachfrageüberhang –, technische Fortentwicklung) in welchem Mass angepasst werden kann. Es erstaunt jedoch noch weit mehr, wie Bundesrat und Parlament auf ein maximales «Finanzvolumen» mit einer offensichtlich irrelevanten Teuerungsklausel kommen und dem Volk als referendumsfähigen Bundebeschluss vorlegen konnten, bevor ein Preis ausgehandelt worden war. Die Art und Weise der Finanzierung des «Finanzvolumens» waren darin damit nicht einmal angesprochen. Der Maximalbetrag war nach der Volksabstimmung demokratierechtlich jedoch verbindlich, und der nun beschlossene Betrag für Mehrkosten stützt sich ebenso darauf ab.
Die Elefanten im Raum
Spätestens seit der Aggression Russlands gegen die Ukraine im Februar 2022 und die dadurch ausgelöste Unterstützung des Opferstaates mit Kampfmitteln durch NATO-Staaten musste eigentlich allen klar sein, dass jegliche Rüstungsgüter, ob in den USA oder Europa hergestellt – solange der Nachfrageüberhang gross ist –, rasch teurer und die Lieferfirsten länger würden. Das galt umso mehr, nachdem die USA während dem am 28. Februar 2026 begonnenen Krieg mit Iran grosse Teile ihrer Patriot Raketen (von denen die Schweiz auch bestellt hat) verschossen und diese Vorräte stark dezimierten. Auch wenn die unbeantwortete Frage, wer die Formulierung im F-35-Kaufvertrag über den Kaufpreise gelesen und auch richtig verstanden hat, sehr unschön und bislang unerklärlich ist: Im Gesamtzusammenhang ist sie nicht (mehr) von Bedeutung.
Es ist unbestritten, dass die Schweiz keine tauglichen Abwehrmittel gegen Luftangriffe aus grosser Distanz hat. Dies ist eine derzeit bestehendes enormes Sicherheitsrisiko. Die Schweiz kann aus russischer Sicht – auch aus taktischen Überlegungen – ein taugliches Angriffsziel sein: Mit Drohnen, Gleitbomben oder Marschflugkörpern können – v.a. auch wegen deren europäischer Bedeutung – Elektrizitätsinstallationen, Bahnanlagen, Autobahnkreuze, sogar Spitäler angegriffen werden mit enormen Schäden, aber auch Dutzenden von Totem und Verletzten.
Das Parlament hat sich in einem Dickicht unterschiedlicher finanzpolitischer Erlasse und Begehren – bis zur Ablehnung eines Rüstungsfonds und damit der Umkrempelung von bisherigen Ausgabenverteilungen (SVP-Anträge man fragt sich, was deren Ziel eigentlich sein soll) mit Aussicht auf endlose Debatten – verstrickt, aus dem es sich in legalistischer Manier kaum zu lösen vermag. Sobald die finanzielle Ermöglichung der dringendst benötigten Luftabwehrmittel geregelt werden sollte, spielt die Wirklichkeit, die zuvor gerade noch unbestrittene Gefahr, keine Rolle mehr. Die Politik in der Schweiz diskutiert über die Preisetikette und die Finanzierungsmodalitäten, bevor man sich einig ist, was eigentlich das dringendst zu erreichende Ziel sei. Der Dringlichkeit entgegen holpert das Parlament von Session zu Session.
Das derzeitige staatspolitische System der Schweiz erweist sich damit für die rechtzeitigen Finanzbeschlüsse zur politischen Bewältigung der akutesten Bedrohung für die Sicherheit des Landes und seiner Bevölkerung als untauglich. Es stellt sich die bedrückende Frage, ob bei einer Mehrheit des Parlamentes eine politische Verteidigungsfähigkeit oder gar Verteidigungswilligkeit besteht. Gleichermassen ist zu fragen, ob Verteidigungswilligkeit in breiten Kreisen der Bevölkerung besteht, sobald diese mehr kostet oder gar eine persönliche Leistung (Militärdienst) erforderlich ist. Eine Verfassung und Gesetz entsprechende Sicherheitspolitik seht anders aus. Das Gelübde der Mitglieder von Bundesrat und Parlament auf die Verfassung scheint bedeutungslos. Es ist zu hoffen, dass wir nur mit Geld zahlen müssen.