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Debatte zu dritt

Gerichtsklagen für Klimaschutz?

14. März 2022
Tim Guldimann
Tim Guldimann
Debatte zu dritt

Tim Guldimanns Podcast, diesmal mit Prof. Helen Keller, ehemalige Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und heute Professorin für Völkerrecht an der Uni Zürich, sowie mit Prof. Peter Hettich, Direktor des Lehrstuhls für Wirtschaftsrecht der Uni St.Gallen.

Helen Keller hält den Entscheid des deutschen Bundesverfassungsgerichts von 2021 für epochal. Darin wird  der Staat dazu verpflichtet, das Klimaschutzgesetz so anzupassen, dass der im Grundgesetz festgelegt Schutz der Menschen auch in Zukunft (konkret nach 2030) garantiert ist  («untertemporale Verpflichtung»).

Peter Hettich findet es hingegen generell für gefährlich, wenn Gerichte dem Gesetzgeber Kompetenz- und Handlungsaufträge erteilen, die mit politisch motiviertem Mentschenrechtsgehalt gefüllt sind. Damit werde auch das Prinzip der Gewaltentrennung verletzt.

Helen Keller räumt aufgrund  einer eigenen Untersuchung der konkreten Folgen von 300 Umweltverfahren an Gerichten ein, dass die Hoffnungen auf die Gerichte für den Klimaschutz kaum erfüllt werden. Die Debatte über Gerichtsentscheide hat aber einen wachsenden Einfluss auf die öffentliche Umweltdiskussion.

Klicken Sie auf eines der untenstehenden Icons, um die aktuelle Ausgabe von «Debatte zu dritt» zu hören.

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Journal 21 publiziert diesen Beitrag in Zusammenarbeit mit dem Podcast-Projekt «Debatte zu dritt» von Tim Guldimann.

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