Die Schweizer Stimmberechtigten befürworten gemäss dem offiziellen Schlussergebnis das Klimaschutz-Gesetz mit 59,1 Prozent Ja. 78,5 Prozent sagen Ja zur OECD-Mindeststeuer und 61,9 Prozent sprechen sich für das Covid-19-Gesetz aus. Die Stimmbeteiligung betrug 42,5 Prozent.
Alle drei eidgenössischen Vorlagen erreichten problemlos das Ständemehr.
Gegen das Klimaschutz-Gesetz stimmten einzig Thurgau, Schwyz, Uri, Obwalden, Nidwalden, Glarus und Appenzell Innerrhoden.
Kein einziger Kanton stimmte gegen die OECD-Mindeststeuer.
Gegen das Covid-19-Gesetz sprachen sich einzig Schwyz, Obwalden und Appenzell Innerrhoden aus.
Klimaschutz-Gesetz
Das Klimaschutz-Gesetz sieht vor, dass die Schweiz bis 2050 klimaneutral werden muss. Mit der Vorlage senkt die Schweiz schrittweise den Verbrauch von Erdöl und Erdgas. Gleichzeitig soll mehr Energie in der Schweiz produziert werden. Wer seine Öl-, Gas- oder Elektroheizung ersetzt, wird finanziell entlastet. Zudem werden Unternehmen unterstützt, die in klimafreundliche Technologien investieren. Die Vorlage enthält kein Verbot fossiler Energieträger wie Benzin, Diesel, Heizöl und Gas, sondern diese sollen so weit wie möglich reduziert werden.
OECD-Mindeststeuer (Text: admin.ch)
Die Schweiz hat sich mit rund 140 weiteren Staaten dazu bekannt, dass grosse international tätige Unternehmensgruppen mindestens 15% Steuern bezahlen sollen.
Bundesrat und Parlament wollen eine solche Mindestbesteuerung einführen können. Die Umsetzung soll mit einer Ergänzungssteuer erfolgen. Erhebt die Schweiz keine Ergänzungssteuer, können andere Staaten die Differenz zu den 15% einziehen. Für das erste Jahr werden die Einnahmen aus der Ergänzungssteuer auf 1 bis 2,5 Milliarden Franken geschätzt. 75% der Einnahmen sollen an die Kantone, 25% an den Bund gehen. Dank des Finanzausgleichs profitieren alle Kantone. Höhere Steuern senken die Standortattraktivität. Die Einnahmen aus der Ergänzungssteuer sollen darum auch zu deren Förderung eingesetzt werden, um Arbeitsplätze und Steuereinnahmen zu sichern. Die Umsetzung erfordert eine Änderung der Bundesverfassung. Darum braucht es eine Volksabstimmung. (admin.ch)
Covid-19-Gesetz (Text admin.ch)
Das Coronavirus bleibt unberechenbar. Es ist nicht ausgeschlossen, dass wieder gefährliche Virusvarianten entstehen. Das Parlament hat deshalb die rechtliche Grundlage für bestimmte Massnahmen im Covid-19-Gesetz bis Mitte 2024 verlängert. So können die Behörden im Notfall rasch handeln, um besonders gefährdete Personen und das Gesundheitssystem zu schützen.
Es können etwa weiterhin Medikamente gegen schwere Covid-Erkrankungen importiert und verwendet werden, auch wenn sie in der Schweiz noch nicht zugelassen sind. Der Bund kann weiterhin ein Covid-Zertifikat ausstellen, insbesondere falls dies für Auslandreisen wieder nötig wäre. Er kann zudem die Arbeitgeber verpflichten, besonders gefährdete Personen zu schützen und beispielsweise von zuhause aus arbeiten zu lassen. Die aktuell deaktivierte SwissCovid-App kann bei Bedarf reaktiviert werden. Gegen die Verlängerung wurde das Referendum ergriffen. Würde die Verlängerung abgelehnt, würden diese Bestimmungen Mitte Dezember 2023 ausser Kraft treten.