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Eidg. Abstimmung Erbschaftssteuer

Versuchte Irreführung des Stimmvolks

16. November 2025
Christoph Zollinger
Christoph Zollinger
Mirjam Hostetmann
Präsidentin Mirjam Hostetmann an der Delegiertenversammlung der Juso Schweiz zur «Initiative für eine Zukunft» und den Themen Vermögensungleichheit und Klimakrise am Samstag, 15. November 2025 in Zug (Keystone, Philipp Schmidli)

Die offizielle Bezeichnung dieser eidgenössischen Abstimmungsvorlage lautet: «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)». Alles irreführend! Abgestimmt wird über eine Erbschaftssteuer von 50 Prozent.

«Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)» – hinter diesem verharmlosenden und irreführenden Titel versteckt sich in Tat und Wahrheit die viel diskutierte 50-Prozent-Erbschaftssteuer der Juso. Regierung und Parlament empfehlen, das Volksbegehren abzulehnen.

Wie die Bundesversammlung überhaupt auf die Idee kommt, Volk und Ständen eine Abstimmungsvorlage unter einem so blumigen Titel zu unterbreiten, ist schwer verständlich. In dieser offiziellen Überschrift ist mit keinem Wort erwähnt, worum es geht. Im Gegenteil: Es wird der falsche Eindruck erweckt, es handle sich um eine soziale und gerechte Steuer mit realistischer Zielsetzung.

Klare Ablehnung erwartet

Die Juso-Initiative dürfte kaum Chancen haben. Wer sich mit den Konsequenzen eines Ja auseinandersetzt, weiss längst: Die Folgen für den Industriestandort Schweiz wären negativ. Eine Annahme könnte zu einer Steuererhöhung von bis zu tausend Franken je Haushalt führen. Vor allem aber wäre die Zerschlagung von Familienunternehmen mit Markenzeichen «Swiss» zu befürchten.

Auch für jene, die sozialen und gerechten Anliegen Sympathie entgegenbringen, ist sonnenklar, dass die Inhaber oben erwähnter Firmen die Schweiz umgehend verlassen würden. Als direkte Folge würden die von ihnen heute bezahlten hohen Steuern wegfallen – ausgerechnet jene finanziellen Mittel, die für dringende soziale Anliegen benötigt werden.

Warum das? Diese grossen Vermögen liegen nicht auf Bankkonti, sondern sind in Unternehmen «gebunden», die im Erbfall zur Bezahlung der 50-Prozent-Steuer teilweise verkauft werden müssten. Die Folgen einer solchen unschweizerischen Zwangsmassnahme würden die ganze Bevölkerung treffen.

Die erwartbare Ablehnung dieser Initiative am 30. November 2025 wird auch ein klares Signal an Parteien, Politikerinnen und Politiker sowie Behörden senden: Zukünftig sollte aus dem Titel einer Abstimmung deutlich hervorgehen, worum es sich handelt.

Nachtrag der Redaktion: Ein Leser hat bemängelt, dass im Artikel die Grenze von 50 Mio. Franken nicht erwähnt wird, ab der die Erbschaftssteuer von 50 Prozent gemäss Juso-Initiative greifen würde. Diese Kritik ist berechtigt. 

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