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Kommentar21

Sturzflug

20. Februar 2014
Alex Bänninger
Die Luftwaffe heiligt die Nachtruhe, der Bundesrat verschläft seinen Auftrag.

Die Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht wurde bekanntlich hoch verworfen. Verteidigungsminister Ueli Maurer sah darin "auch eine Verpflichtung, nicht stehen zu bleiben", und meinte bejahend, Gesellschaft und Wirtschaft würden "zunehmend Flexibilität in der Gestaltung der persönlichen Dienstleistung" erwarten.

Die Luftwaffe macht es bereits vor. Die Piloten müssen nicht stehen bleiben, sondern können sich nachts zur Ruhe legen. Ihre Einsätze wurden flexibilisiert und auf die Zeit zwischen 8 und 17 Uhr beschränkt.

Dazu allerdings etwas unpassend sagt das VBS auf seiner Homepage: "Als unabhängiger Staat wahrt (die Schweiz) die Lufthoheit mit eigenen Mitteln. Denn ein Staat, der seinen Luftraum preisgibt, gefährdet seine Souveränität."

Nachts ist dies der Fall. Es schützt uns nur der Sandmann. Das verletzt den rund um die Uhr geltenden Artikel 185 der Verfassung, wonach der Bundesrat Massnahmen trifft "zur Wahrung der äusseren Sicherheit, der Unabhängigkeit und der Neutralität der Schweiz."

Spätestens hier endet die Lachnummer mit den Tagfaltern als Ordnungshütern der Lüfte. Es beginnt das Trauerspiel des Siebner-Kollegiums, das weder die Verfassung ernst nimmt noch das Parlament, das schon 2010 aufs Recht pochen musste und den zeitlich unbegrenzten Dienst der Luftpolizei verlangte. Sehr spät, aber immerhin gelobte nun Ueli Maurer Besserung.

Hoffentlich mit Erfolg. Eine Regierung mit einer gewissen Lust am staatspolitischen Sturzflug sieht die Demokratie, deren Mustergültigkeit jetzt in Europa mühsam erklärt werden muss, nicht vor.

 

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