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Putins Finanzen

Schuldspruch im «Gazprombank-Prozess»

31. März 2023
David Nietlispach
David Nietlispach
Jan Hoffmann
Staatsanwalt Jan Hoffmann nach dem Prozess vor dem Bezirksgericht Zürich im Gespräch mit Medien (Foto: David Nietlispach)

Vier Angestellte der Gazprombank Schweiz wurden am Donnerstag vom Bezirksgericht Zürich schuldig gesprochen, ihre Sorgfaltspflicht verletzt zu haben. Die Banker schauten weg, als Sergei Roldugin, ein enger Freund von Russlands Präsident Putin, als Strohmann fungierte und Gelder über Konten der Gazprombank schleuste.

Die Urteilsverkündung von Richter Sebastian Aeppli dauerte nur 30 Minuten, obwohl seine Worte nach jedem Satz ins Englische übersetzt wurden. Aber Aepplis Aussagen waren bemerkenswert deutlich. «Das Verschulden» der vier Verurteilten «ist erheblich». Und es würden für das Gericht keine Zweifel bestehen, dass der Musiker Sergei Roldugin ein Strohmann gewesen sei und die Gazprombank-Angestellten das ignoriert hätten.

Faktische Berufsverbote

Die vier Banker – drei in der Schweiz wohnhafte Russen, darunter der CEO der Bank, und ein Schweizer – wurden dafür wegen «mangelnder Sorgfalt bei Finanzgeschäften» zu bedingten Geldstrafen zwischen 48’000 und 540’000 Franken verurteilt. Das mag nach wenig klingen, kommt aber, falls es rechtkräftig wird, praktisch einem Berufsverbot in der Finanzbranche gleich. Zudem kommt es in der Bankenwelt selten vor, dass auch Kaderleute für Verstösse haftbar gemacht werden. In diesem Fall traf es neben einem Kundenberater drei Mitglieder der Geschäftsleitung. Die vier Verurteilten kündigten jedoch an, Berufung einzulegen und den Fall ans Obergericht weiterzuziehen.

Das Urteil des Bezirksgerichts Zürich bestätigt, was verschiedene journalistische Recherchen bereits in den vergangenen Jahren aufgedeckt haben: Sergei Roldugin ist eine zentrale Figur in einem Geldwäsche-Netzwerk gewesen, das Milliarden von US-Dollar gewaschen hat. Und die Gazprombank Schweiz war ein Rädchen in diesem Geldwäsche-System.

Staatsanwalt Jan Hoffmann geht in der Anklageschrift noch einen Schritt weiter und schreibt Roldugins Gelder Putin zu: «Es ist notorisch, dass der russische Präsident Putin offiziell nur ein Einkommen von gut CHF 100’000 hat und nicht vermögend ist, tatsächlich jedoch über enorme Vermögenswerte verfügt, welche von ihm nahestehenden Personen verwaltet werden.»

Bereits von der Finanzmarktaufsicht verurteilt

Es ist nahliegend, dass die Angestellten der Gazprombank wussten, wie heikel Roldugin als Kunde war. Der Musiker ist in Russland als enger Freund Putins bekannt. Zudem wurde Roldugin der Gazprombank Schweiz von der russischen Bank Rossija vermittelt, die kurz zuvor auf die Sanktionsliste des US-Finanzministeriums gesetzt worden war und weltweit in den Schlagzeilen stand. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma verurteilte die Gazprombank Schweiz wegen den Geschäften mit Roldugin bereits im Jahr 2018 und schrieb damals von schweren Verstössen gegen die Sorgfaltspflichten des Geldwäschegesetzes.

Die grosse Frage am Prozess war deshalb nicht, ob die Angeklagten «schuldig» sind, sondern ob die Vergehen neben der aufsichtsrechtlichen Verurteilung durch die Finma auch für einen strafrechtlichen Schuldspruch reichen würden. Das Urteil von Richter Aeppli zeigt nun, dass die Hürden für eine stafrechtliche Verurteilung im Zusammenhang mit Sorgfaltspflichtverletzungen in der Schweiz niedriger sind als vielfach angenommen.

In der Schweiz dürften viele erleichtert sein über den Schuldspruch. Der hiesige Umgang mit dubiosen Geldern hat mit dem «Gazprombank-Prozess» auf dem Prüfstand gestanden. Der internationale Druck auf die Schweiz, verstärkt gegen Geldwäsche vorzugehen und russische Vermögen zu überprüfen, war deutlich spürbar. Der Überfall von Russland auf die Ukraine ist auch für die Banken in der Schweiz eine Zäsur.

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