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Gastkommentar

Philipp Cueni

15. September 2012
Gastkommentar
Der Bundesrat entscheidet im Streit zwischen Verlegern und SRG mit „sowohl-als-auch“.

Jetzt hat der Bundesrat endlich im Online-Streit zwischen der SRG und den Verlegern entschieden und vordergründig scheint es so, als würde die SRG mit diesem Entscheid eingeschränkt, als wäre die SRG der Verlierer.

Tatsächlich darf die SRG vorerst keine Werbung bei ihren Online-Angeboten aufschalten. Damit entscheidet der Bundesrat anders, als eine Kommission des Ständerates empfohlen hatte. Bemerkenswert ist im Beschlusscommuniqué aber das Wort „vorerst“. Der Bundesrat schliesst also die Möglichkeit, dass die SRG dann doch einmal in ihrem Onlineangebot Werbung verkaufen darf, nicht aus. Das ist typisch für diesen „wohl-als-auch“-Beschluss.

Denn der Bundesrat schränkt die SRG einerseits vorerst ein, öffnet ihr aber ein wichtiges Tor: Der SRG werden im Internet “mehr publizistische Möglichkeiten eingeräumt“. Weil dieser Entscheid die Aufgabe des Service public inhaltlich und nicht nur auf die technischen Radio- und Fernsehmöglichkeiten definiert, ist er grundsätzlich und fast schon historisch – auch wenn der Bundesrat diesen Spielraum auch irgendwie begrenzen will.

Selbstverständlich ist es legitim, wenn die Verleger versuchen, ihre möglichen Einnahmefelder zu schützen. Wenn sie in ihrer Medienerklärung zum Bundesratsbeschluss jetzt aber noch zusätzlich Einschränkungen der SRG im publizistischen Bereich verlangen, dann wirkt das befremdend. Nicht nur, weil doch eigentlich ein offener publizistischer Wettbewerb mit möglichst vielen Anbietern dem Publikum zugutekommen sollte.

Vor allem wirkt merkwürdig, wenn in der Zeit der weltweiten Konvergenz der Medien der Verlegerverband, der Verband Schweizer Medien heisst, verlangt, die SRG müsse bei ihrem publizistischen Auftritt im Netz eingeschränkt werden. Die technologische Entwicklung hat Grenzen freigesetzt, Print, Radio, TV und online-Medien lassen sich kaum mehr unterscheiden. Diese Entwicklung ist nicht mehr rückgängig zu machen. Richtigerweise haben einzelne Zeitungsverlage in ihren Online-Angeboten schon längst Videos (also ein altes Fernsehelement) und Ton (also ein altes Radioelement) integriert.

Ausländische Beispiele zeigen, wie in solchen Online-Plattformen von Zeitungsverlagen faktisch ein TV-Kanal integriert ist. Warum soll jetzt also der SRG untersagt werden, mit Text zu arbeiten – obwohl sie das zum Beispiel im Teletext schon längst macht.

Dennoch darf man die ganze Entwicklung weiterhin mit einer gewissen Gelassenheit betrachten: Auch die SRG wird sich auf ihre Kernaufgabe, Radio und TV, konzentrieren und weder eine Zeitung noch ein E-Paper herausgeben.

Ein Problempunkt ist allerdings evident: die klassischen Geschäftsmodelle, das bezahlte Abo bei den Zeitungen und die Gebühr bei Radio und TV, treffen sich jetzt auf einem neuen Feld, dem Internet, und da gehen diese Modelle nicht mehr auf, wenn beide etwas Ähnliches anbieten. Da müssen partnerschaftliche Lösungen gefunden werden, damit die SRG nicht etwas gratis anbietet, für was die Verlagshäuser Geld verlangen.

Aber bis das so weit ist, müssen zuerst einmal die Verlage ihre Hausaufgaben machen, denn sie haben mit der Gratiskultur im Journalismus - Gratiszeitungen, gratis Online-Angebote – ihr traditionelles Model zuerst selbst ins Wanken gebracht. Wenn die Verlage jetzt zu Paywall-Modellen zurückkehren, dann muss einmal abgeklärt werden, wo die Zeitungen und die SRG im Netz überhaupt Gleiches anbieten. Denn für nackte News, das sagen sozusagen alle Verleger, könne man auch in Zukunft keine Bezahlschranken aufbauen.

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