Wer die Idee des Ausbaus erneuerbarer Energien positiv beurteilt, wird befürworten, dass private Erzeuger einen fairen Preis für den Solarstrom erhalten, den sie ins Netz einspeisen.
Private, KMU und Landwirte sorgen für einen erfreulichen Boom der Solarstromproduktion in der Schweiz. Gemäss Berechnungen des Energy Science Center der ETH hat die höhere Einspeisevergütung für nicht selbst verbrauchten Strom zu dieser erfreulichen Entwicklung beigetragen.
Private Solaranlagen, wo stehen wir?
Private Solaranlagen auf den Dächern von Wohnhäusern sind ein Bestandteil der nachhaltigen Energiezukunft in der Schweiz. Dabei spielt die Einspeisevergütung für von Privaten ins Netz eingespeisten Solarstrom eine wichtige Rolle. Steigt diese, wird die Motivation grösser, zu investieren, sinkt sie, tritt das Gegenteil ein. Eine Minimalvergütung wurde vom Schweizer Stimmvolk via Stromgesetz beschlossen.
Im Stromabkommen mit der EU wird dies ebenfalls geregelt sein (in der Schweiz dauern diese Ratifikationsprozesse jahrelang). Ab 2026 gilt inzwischen – gemäss Swissolar – für kleinere Anlagen bis 30 Kilowatt ein Preis von 6 Rp./kWh. Ob ein Verzicht auf Vergütungen zu Zeiten mit negativen Strompreisen kommt, wird im Parlament entschieden und ist offen. Unbestritten bleibt für interessierte Beobachtende, dass Solarstrom attraktiv bleiben muss: durch verlässliche Vergütungen, bessere Rahmenbedingungen für Eigenverbrauch, Batterien und lokale Energiegemeinschaften.
Die Stromlobby bremst
Was verstehen wir eigentlich unter Stromlobby? Wohl in erster Linie die Elektrizitätsunternehmen (mit und ohne staatliche Beteiligung), die entsprechenden Branchen- und Dachverbände, Netzbetreiber und – wichtig! – die politischen Lobbyisten im Bundeshaus. Unter dem Vorwand, über die Stabilität des Stromnetzes beim weiteren Ausbau der Solarenergie besorgt zu sein, müsse das Subventionssystem hinterfragt werden, meinen Letztere.
Wie immer in der Schweiz gehen die Meinungen zu diesem Thema weit auseinander: SVP-Vertreter sehen dies positiv, Energiepolitiker setzen eher auf technische Lösungen gegen ein «Zuviel» an Sommerstrom. «Energieunternehmen könnten günstigen Strom im Sommer dazu nutzen, um Wasserstoff zu produzieren» (Blick).
Stabile Vergütungen, faire Preise für Solarstrom
Wer die Idee des Ausbaus erneuerbarer Energien positiv beurteilt (und nicht stattdessen unermüdlich für den weiteren Ausbau der Atomstromproduktion wirbt), wird befürworten, dass den privaten Erzeugern von Solarstrom, die diesen ins Netz einspeisen, ein stabiler, fairer Preis entrichtet wird. Dieser würde, gemäss dem Verband unabhängiger Energieerzeuger (VESE), bei etwa 10 Rp./kWh. liegen. Dies hat «kaum Auswirkungen auf die Endverbraucherkosten, gewährleiste aber eine sichere, erneuerbare und einheimische Stromversorgung» (VESE).
Dabei gilt es zu bedenken, dass die meisten Verteilnetzbetreiber im Besitz der öffentlichen Hand stehen und somit die Förderung der erneuerbaren Stromproduktion innerhalb der Schweiz selbstverständlich sein sollte. Dass dem nicht so ist, wirkt befremdend, und das aktuelle Marktpreismodell wird denn auch als äusserst unfair kritisiert. Diese Vergütungen massgeblich durch europäische Märkte zu bestimmen, widerspreche der Schweizer Energiestrategie, moniert der VESE.
Dass politische Kreise im Bundeshaus für eine «Marktlösung» plädieren, bei der die Einspeisevergütung auf null (oder sogar darunter!) fallen könnte, ist unfair. Auch die beabsichtigte Abtretung der Entscheidungskompetenz der Regelung bei negativen Preisen an den Bundesrat ist höchst problematisch. Dieser soll – ohne parlamentarische Mitsprache – dann auf Verordnungsebene entscheiden können.
Die eigene Solaranlage
Wer aus Überzeugung – ohne sich durch die politisch und lobbyistisch gefärbten kontraproduktiven Rahmenbedingungen demotivieren zu lassen – eine eigene Solaranlage auf seiner Liegenschaft plant, findet dazu im «energiejournal» (energieschweiz.ch) von Januar 2026 für Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer eine ausführliche Anleitung. Sie basiert auf dem Programm des Bundesrates für Energieeffizienz und erneuerbare Energien.
Alles beginnt mit der Abklärung, ob das Solarpotenzial seines Hauses überhaupt eine solche Anlage rechtfertigt. Wenn ja, folgen Offerteinholung und -vergleich, Fördermittelabklärung und Steuerabzugsfähigkeit der Investition. Natürlich wird an dieser Stelle auch die Fremd- und Eigenfinanzierungsfrage aktuell. Ob eine Baubewilligung notwendig ist, hängt von Gemeinde oder Kanton ab.
Christof Bucher, Professor für Photovoltaiksysteme, sagt dazu: «Wer heute eine PV-Anlage installiert, hat für die nächsten 30 Jahre Solarstrom» (energiejournal).
Zürcher Regierung prescht vor
Im Januar 2026 wurde bekannt, dass der Zürcher Regierungsrat zur Diskussion stellt, bei grösseren Dächern (ab 300 Quadratmetern) eine Solarpflicht einzuführen. Gleichzeitig möchte er die Stromnetzbetreiber damit beauftragen, Langzeitspeicher zu bauen. Diese sollen «den Sommerstrom in den Winter hinüberretten» (NZZ); die entsprechenden Kosten wären durch die Stromverbraucher mittels höherer Stromkosten zu finanzieren.
Natürlich müsste das durch den Kantonsrat entschieden werden. Wie immer bei solchen Ideen äussert sich der Hauseigentümerverband kritisch und lehnt eine Pflicht auf bestehenden Gebäuden rundweg ab, womit die Idee bereits tot wäre. Auch FDP und Heimatschutz sind skeptisch und warnen vor mehr Bürokratie und höherer Belastung für Bürger und Unternehmen.
Ob nun bei der Frage nach «Erneuerbarer Energiezukunft», der im Prinzip alle zustimmen, in der Praxis das bekannte «aber so nicht» folgt? Viel Schall und Rauch …