Die Regelung der Ausfuhr und Wiederausfuhr von Kriegsmaterial ist nach der Teilrevision des Kriegsmaterialgesetzes, über die am 29. November 2026 abgestimmt wird, übermässig kompliziert geworden. Wesentlich dazu beigetragen hat auch die rüstungspolitische Strategie des Bundesrates, die kaum jemand kennt, aber entscheidend ist.
Am 27. September 2026 hat die Stimmbevölkerung die Neutralitätsinitiative mit 70% Nein-Stimmen abgelehnt. Das war ein klares Zeichen gegen eine starre, sture Neutralitätspolitik. Es war umgekehrt aber kein Zeichen für die Fortsetzung der aktuellen Neutralitätspolitik des Bundesrates, denn diese ist schon jetzt stur.
Die üble Kehrtwende
Bei der Teilrevision des Kriegsmaterialgesetzes (KMG), die von Anfang 2023 bis zum 19. Dezember 2025 dauerte, geschah Verwunderliches. Zu Beginn war es das Ziel der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates, die Rechtsetzung so zu ändern, dass die Wiederausfuhr von in der Schweiz gekauftem Kriegsmaterial an die Ukraine nach einer «Karenzfrist» von fünf Jahren möglich werden soll. Bekanntlich hat der Bundesrat mehreren europäischen Ländern verboten, vor Jahrzehnten in der Schweiz gekauftes Militärmaterial an die Ukraine wiederauszuführen. Nach unzähligen Debatten in beiden Kammern gelang es der SVP und Mitläufern, die ursprüngliche Absicht ins Gegenteil zu kehren: Zwar wurde die Ausfuhr von Kriegsmaterial an Staaten in einer Liste von ursprünglich 25, nun 36 «westlichen» Ländern ohne Bewilligungsverfahren und ohne Auflagen betreffend Wiederausfuhr ermöglicht, die Ukraine aber explizit ausgeschlossen. Dazu ein Hinweis: Eine Ausfuhr ohne Bewilligungsverfahren widerspricht dem Waffenhandelsvertrag und der Bundesverfassung (Art. 5 Abs. 4, Beachtung des Völkerrechts). Damit sollte aber bewirkt werden, dass die schweizerische Rüstungsindustrie ohne den Hemmschuh der Nicht-Wiederausfuhr-Erklärungen Rüstungsgüter ins Ausland verkaufen kann.
Nur in Bezug auf die Wiederausfuhr fügte das Parlament jedoch einen neuen Absatz ein, wonach der Bundesrat aus neutralitätspolitischen Gründen eine Nichtwiederausfuhrerklärung vom Käuferland verlangen kann.
Der schweizerische Egoismus
Zur Erinnerung: In der (abgelehnten) Neutralitätsinitiative hiess es: «Die Schweiz tritt keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis bei. Vorbehalten ist eine Zusammenarbeit mit solchen Bündnissen für den Fall eines direkten militärischen Angriffs auf die Schweiz oder für den Fall von Handlungen zur Vorbereitung eines solchen Angriffs.» Im Falle eines Falles rechnet man, d. h. die SVP-Initianten und ihre Unterstützer, also mit der Unterstützung der Nato-/EU-Staaten.
Das Gegenstück dazu ergibt sich aus der rüstungspolitischen Strategie des Bundesrates vom 20. Juni 2025. In Bezug auf Rüstungsbeschaffungen durch das Ausland in der Schweiz steht dort: «Was Direktlieferungen betrifft, ist es der Schweiz jedoch nicht möglich, Abnehmern von Schweizer Kriegsmaterial zu garantieren, dass sie weiterhin beliefert würden, falls sie selbst in einen internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt werden – auch dann nicht, wenn sie sich selbst verteidigen.» Damit werden sowohl die Ausfuhr als auch die Wiederausfuhr kategorisch abgelehnt. Was man im Falle eines Angriffs auf die Schweiz von den Nachbarländern selbstverständlich erwartet, wird umgekehrt schon von vornherein ausgeschlossen. Also wird wegen dieser neutralitätspolitischen Haltung in Gesetz und Strategie kein Nato-Land in der Schweiz auch nur eine Patrone oder ein Tarnnetz kaufen. Denn es wäre ihm ja verboten, einem anderen Nato-Land, das angegriffen wird, Rüstungsgüter, die es in der Schweiz gekauft hat, zu liefern. Dies verstiesse gegen Art. 5 des Nato-Vertrages. Also lässt man die Finger davon.
Der Rüstungsindustrie ist somit nicht nur nicht geholfen, sondern die Schweiz zeigt sich auch in unerträglichem Mass unsolidarisch und isoliert sich. Umgekehrt ist zu fragen, ob der Bundesrat eine solche Neutralitätspolitik der EU-/Nato-Nachbarstaaten auch gut, edel und «moralisch» vertretbar fände, wenn diese bei einem Angriff auf die Schweiz aus diesem Grund nicht zu Hilfe kämen. Sicher nicht. Aber so weit zu denken erlaubt der helvetische Egoismus nicht. Und ohne eigene Rüstungsindustrie ist auch die Wiederaufrüstung der Armee – soweit diese dazu beitragen kann – zusätzlich gefährdet.
Beihilfe für Drohnenangriffe auf die Schweiz?
In russischen Drohnen findet sich auch Elektronik aus der Schweiz als Folge der Missachtung des Güterkontrollgesetzes (Dual-Use-Güter-Ausfuhr-/Wiederausfuhrverbot). Durch den mit der KMG-Revision auch eingeführten Verzicht auf eine Nichtwiederausfuhrerklärung für Einzelteile und Baugruppen, die zu einer Wertschöpfungskette gehören, wird diese Schranke des Güterkontrollgesetzes aufgehoben. Solche Ausfuhren und Wiederausfuhren werden also legal. Da russische Drohnen auch auf die Schweiz gerichtet sein können, liefern wir also einem bedrohlichen Land gleich Einzelteile für seine militärischen Angriffsmittel gegen uns selbst.
Ablehnung der KMG-Teilrevision nötig
Diese Neutralitätspolitik bedeutet angesichts der derzeitigen geopolitischen Lage, insbesondere in Europa, eine existenzielle Bedrohung für die Schweiz. Hinter der Abstimmungsfrage, bezogen auf die ohnehin äusserst komplizierte Rechtsetzung im KMG mit dem Publikum nicht vertrauten Verweisen auf Gesetzesartikel, deren Bedeutung kaum jemand nachschaut, verstecken sich rechtliche Kriterien, die für eine bewusste Entscheidung, ob Ja oder Nein, wesentlich sind. Diese werden aber nicht vermittelt. Ein Missbrauch der direkten Demokratie. Diese Problematik kann jetzt nur durch eine Ablehnung der KMG-Teilrevision und eine Änderung der rüstungspolitischen Strategie gemildert werden.
Eine weit bessere Teilrevision des KMG sowohl für die schweizerische Sicherheitspolitik und Rüstungsindustrie als auch für die Ukraine wäre gut möglich: Man muss im KMG nur Kriegsmateriallieferungen und Wiederausfuhren an Opferstaaten einer Uno-Charta-widrigen Aggression von diesem Verbot ausnehmen. Damit kauften auch NATO-Länder wieder Rüstungsgüter in der Schweiz.