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Klimapolitik Schweiz

Klimaseniorinnen bekommen vor dem EGMR Recht

9. April 2024
Klimaseniorinnen
Erfolg der Klimaseniorinnen Schweiz vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg (Keystone/AP Photo, Jean-Francois Badias)

Die Gruppierung der «Klimaseniorinnen Schweiz» hat vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit ihrer Klage gegen die Schweiz einen wichtigen Erfolg errungen. Das Urteil dieses Gerichts ruft die Schweiz zu einem besseren Schutz des Klimas auf.

«Klimaseniorinnen Schweiz» ist ein Verein von älteren Frauen. Mit ihrer Klage haben sie erreicht, dass die Schweiz ihre Treibhausgasemissionen stärker reduzieren muss. Die Klimaseniorinnen vertreten den Standpunkt, sie würden durch ungenügende Massnahmen des Klimaschutzes in ihrem grundlegenden Lebensrecht sowie im Privat- und Familienbereich verletzt.

Die Klage der Schweizerinnen gilt als erste Klimaklage überhaupt, die vor dem EGMR verhandelt wurde. Der Gerichtshof hat sich zwar zuvor schon mit Umweltemissionen wie Lärm oder Luftverschmutzung auseinandergesetzt, aber noch nie mit den CO2-Emissionen eines Landes.

Das Gericht hat eine Verletzung von Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) und 6 (Zugang zum Gericht) der Menschenrechtskonvention festgestellt. Artikel 8 begründet das Recht auf wirksamen Schutz durch den Staat gegen die Folgen des Klimawandels. Die Schweiz sei ihren Pflichten diesbezüglich nicht nachgekommen.

Das Gericht gab den Klimaseniorinnen zudem bezüglich des Artikel 6, Paragraf 1 der Menschenrechtskonvention Recht. Die Schweizer Gerichte hätten nicht überzeugend begründet, warum sie es für unnötig gehalten haben, die Klage der Klimaseniorinnen zu untersuchen.

Die Klimaseniorinnen sind ein Verein, der 2016 von Greenpeace initiiert wurde. Sie haben den Bund eingeklagt, weil er zu wenig tue, um sie vor den immer häufigeren und intensiveren Hitzewellen zu schützen. Ihre persönliche Betroffenheit begründen sie unter anderem damit, dass Frauen ein höheres Sterberisiko bei Hitze haben als andere Bevölkerungsgruppen.

Der EGMR ist eine Institution des Europarats und ist für die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention zuständig. Im Europarat sitzen die EU-Staaten, aber auch andere Länder wie die Schweiz, die Türkei oder Grossbritannien.

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