Die Konferenz der Kantonsregierungen hat Kontakt zum Europäischen Ausschuss der Regionen aufgenommen. In einer Anfang Juli unterzeichneten Absichtserklärung werden Themen von gemeinsamem Interesse und Arten der Zusammenarbeit festgehalten.
Seit der Gründung der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) im Jahr 1993 ist die Europapolitik für diese ein zentrales Geschäft. Die Kantone sind nämlich von den europapolitischen Entscheidungen des Bundesrats sehr direkt betroffen. Zahlreiche Dossiers betreffen ihre Zuständigkeiten. Zudem ist die Europäische Union (EU) für viele Kantone direkte Nachbarin. Eine reibungslose Zusammenarbeit mit der EU ist deshalb für die Kantone unverzichtbar.
Die Aussenpolitik der Schweiz – und damit auch deren Europapolitik – ist zwar gemäss Artikel 54 der Bundesverfassung (BV) Sache des Bundes. Artikel 55 BV räumt den Kantonen aber aussenpolitische Mitwirkungsrechte ein. Unter anderem werden sie in internationale Verhandlungen eingebunden. So ist das etwa auch bei der Aushandlung des neuen, dritten bilateralen Vertragspakets mit der EU – den sogenannten Bilateralen III – geschehen. Und gemäss Artikel 56 BV können die Kantone in ihren Zuständigkeitsbereichen auch Verträge mit dem Ausland – also auch mit der EU – abschliessen.
Bisher: Ständige Vertretung in Brüssel
Aufgrund der Bedeutung der EU für die Kantone haben diese im Jahr 2001 eine ständige Vertretung in Brüssel eingerichtet. Diese ist organisatorisch in die Mission der Schweiz bei der Europäischen Union eingegliedert, wird jedoch direkt von der KdK geführt und finanziert. Ihre wichtigste Aufgabe ist es, frühzeitig EU-Entwicklungen zu erkennen, die kantonale Kompetenzen wie Bildung, Gesundheit oder Steuern betreffen, und die Interessen der Kantone vor Ort zu wahren. Die Vertretung beobachtet das Geschehen und erstattet Bericht nach Bern.
Im Rahmen der aussenpolitischen Mitwirkungsrechte haben die Kantone im Bereich der Europapolitik auch die Verbindung zum Bundesrat institutionalisiert. Seit 2012 widmet sich ein permanentes Leitorgan – der sogenannte Europadialog – dem Informationsaustausch mit der Landesregierung. Es vereinigt die Vorsteherinnen und Vorsteher des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und des Eidgenössischen Departementes für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) sowie eine von der Präsidentin oder vom Präsidenten der KdK angeführte Delegation der Konferenz der Kantonsregierungen.
Neu: Zusammenarbeit mit der EU
Anfang Juli 2026 ist in der Europapolitik der Kantone nun ein weiteres institutionelles Element dazugekommen: Der Präsident der KdK, der Aargauer Regierungsrat Markus Dieth, hat anlässlich eines Besuchs in Brüssel eine Absichtserklärung zwischen der Konferenz der Kantonsregierungen und dem Europäischen Ausschuss der Regionen (AdR) unterzeichnet. Seitens des AdR wurde das Dokument von dessen Präsidentin Kata Tüttö signiert. Sie war von 2019 bis 2024 stellvertretende Oberbürgermeisterin von Budapest und ist derzeit Aufsichtsratsvorsitzende der Budapester Wasserwerke und der Budapester Abwasserwerke, die beide kommunale Unternehmen sind.
Ziel der Absichtserklärung ist es, «eine strukturierte, zuverlässige und politisch sinnvolle Plattform für den Austausch zwischen den Parteien zu schaffen». Als nicht ausschliessliche Bereiche der Zusammenarbeit erwähnt die Absichtserklärung neun Themen: Demokratie, Multi-Level-Governance und Subsidiarität, Bürgerbeteiligung; Freizügigkeit, grenzüberschreitender Arbeitsmarkt; regionale Entwicklung mit Schwerpunkt Grenzregionen; Verkehr und Mobilität; Innovation und Forschung; Lebensmittelsicherheit und -gesundheit; Katastrophenschutz, Prävention von gesundheitlichen Notfällen, Sicherheit; Umwelt, biologische Vielfalt, Anpassung an den Klimawandel und Eindämmung des Klimawandels; Energie.
Weiter vereinbart wurden in der Absichtserklärung zudem eine jährliche Sitzung von Delegationen der KdK und des AdR, die Annahme gemeinsamer Empfehlungen und Erklärungen sowie der Austausch von Informationen, Dokumentation, Fachwissen und bewährten Verfahren zu Themen von gemeinsamem Interesse.
Der Europäische Ausschuss der Regionen ist ein offizielles EU-Organ. Er wurde 1992 eingerichtet, als die Europäische Gemeinschaft (EG) zur Europäischen Union mutierte. Motiv für die Gründung des AdR war die zunehmende Bedeutung der EU für die subnationale und kommunale Ebene sowie die Notwendigkeit, zahlreiche EU-Rechtsakte mithilfe von Regionen und Gemeinden umzusetzen. Zu den 329 Mitgliedern des AdR gehören Vertreter von Regionen und Gemeinden in den EU-Mitgliedstaaten – etwa regionale Ministerpräsidenten, Mitglieder von Regionalparlamenten, Bürgermeister oder Gemeindepräsidenten. Gesetzgeberische Kompetenzen hat der AdR zwar nicht. Aber die EU-Kommission, die Exekutive und Verwaltung der Europäischen Union, ist verpflichtet, ihn bei der Erarbeitung von neuen Gesetzesvorlagen anzuhören.