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Kommentar21

Grundeinkommen

12. Mai 2013

In Deutschland, wie jetzt wieder beim Parteitag der „Piraten“, aber auch in der Schweiz, geistert die Idee eines „bedingungslosen Grundeinkommens“ herum. Auf den ersten Blick ist diese Idee bestechend. Anstatt mit immensem bürokratischen Aufwand die Berechtigung von Ansprüchen auf staatliche Leistungen zu prüfen, soll jedem das gleiche Minimum für das Lebensnotwendigste gesichert werden. Jedem steht es dann frei, so viel dazuzuverdienen, wie er möchte. Aber selbst die Piraten haben gemerkt, dass diese Idee Sprengstoff enthält. Schon die Frage, wie hoch denn das Grundeinkommen sein soll, wurde bislang nicht beantwortet. Da würde man vielleicht eine Lösung finden. Wesentlich schwieriger wird es aber, wenn bisher gewährte staatliche Leistungen wie etwa Wohngeld entfallen und das bedingungslose Grundeinkommen im Einzelfall niedriger als diese ausfällt. Und wie steht es mit den Kranken und Behinderten im Verhältnis zu den Gesunden? Sollen alle dasselbe bekommen? Und die Alleinerziehenden? Ab welchem Alter sollen Kinder das bedingungslose Grundeinkommen erhalten? Und ist es gerecht, dass jemand mit einer schönen Erbschaft zusätzlich das gleiche Grundeinkommen erhält wie der arme Nachbar, der dazu noch seine Mutter pflegen muss? So schön die Idee erscheint, so teuflisch wird sie wirken, wenn ganz konkret gesetzliche Grenzen gezogen werden müssen und Behörden zur Überprüfung ausrücken. Im besseren Fall ist das Grundeinkommen nicht mehr bedingungslos, im schlimmeren Fall zündet der Sprengstoff. (Stephan Wehowsky)

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