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Grönland-USA-Dänemark

Die kühle „Kunst des Deals“

23. September 2026
Rudolf Hermann
Rudolf Hermann
Trump, Frederikson
Unterzeichnung des neuen Grönland-Abkommens am Dienstag in New York: Trump, die dänische Ministerpräsidentin Mette Frederiksen und Grönlands Regierungschef Jens-Frederik Nielsen, (Foto: Keystone/Mads Claus Rasmussen/Ritzau Scanpix via AP)

Alles bleibt besser: Grönland erhält sich das Selbstbestimmungsrecht und das Königreich Dänemark seine Souveränität und territoriale Integrität, die Nato vermeidet einen potenziell desaströsen internen Streit. Und Präsident Trump kann einen Deal präsentieren. 

Wenn, wie böse Zungen manchmal behaupten, Politik darin besteht, im ersten Schritt ein bisher nichtexistierendes Problem zu schaffen, im zweiten Schritt dieses Problem zu lösen und im dritten Schritt das erzielte Ergebnis als Erfolg zu feiern, dann ist das am Dienstag unterzeichnete Abkommen zwischen den USA, Dänemark und Grönland ein Paradebeispiel dieser Art von Politik. Denn bei Lichte betrachtet ist die Situation nach der Unterzeichnung fast identisch mit der Situation, wie sie bestanden hatte, als im Weissen Haus noch niemand davon sprach, aus Gründen der nationalen Sicherheit Grönland „besitzen zu müssen“. 

Grönland, Dänemark und die Nato können aufatmen

Der Grönland-Deal gibt Präsident Trump das, was die USA explizit oder implizit schon vorher hatten: das Recht, Militärbasen zu errichten, sowie eine gewisse Kontrolle darüber, welche ausländischen Investoren in Grönland Aktivitäten entfalten dürfen. Grönland behält dabei das, was ihm in der ganzen Saga am wichtigsten war: die Entscheidung darüber, ob und allenfalls unter was für Umständen es ein unabhängiger Staat werden möchte. Und auch Dänemark kann aufatmen. Das Königreich läuft nun nicht mehr Gefahr, seine einstige Kolonie, die heute ein weitgehend autonomes Territorium ist, in einer möglicherweise bewaffneten Auseinandersetzung zu verlieren. Für die Nato wiederum, die selber zwar nicht Vertragspartner ist, aber im Dokument prominent figuriert, ist eine Zerreissprobe mit potenziell desaströsen Konsequenzen abgewendet. 

Aber was steht denn nun konkret im Abkommen? Die USA haben das Recht, ihre Militärpräsenz auf Grönland den sicherheitspolitischen Bedürfnissen entsprechend auszubauen und insbesondere neue Militärbasen sowie andere militärische Installationen zu errichten. Das ist nachvollziehbar angesichts der strategischen Bedeutung, die Grönland für das amerikanische Raketen-Frühwarnsystem hat. Nur ist dieses Recht bereits im amerikanisch-dänischen Verteidigungsabkommen von 1951 verankert.

In den letzten Jahrzehnten hatten die USA indes ihre Präsenz sukzessive verringert und betreiben heute nur gerade eine Basis, die Pituffik Space Base (vormals Thule Air Base) im Norden Grönlands an der Küste gegenüber Kanada. Nun soll diese erweitert und sollen vorläufig zwei weitere Stützpunkte hinzukommen, einer im Süden der Insel und einer an der Ostküste. Eine Neuerung gegenüber dem Vertrag von 1951 ist der Zugang der USA zu territorialen Gewässern Grönlands auch mit U-Booten. 

Selbstbestimmungsrecht der Inselbewohner bestätigt

Positiv für Grönland ist der im neuen Vertrag nun enthaltene Passus, dass beim Bau und Unterhalt von militärischen Installationen nach Möglichkeit grönländische Zulieferer berücksichtigt werden müssen, sofern diese in der Lage sind, solche Aufträge auszuführen. Das nämlich ist eine Verbesserung gegenüber der Praxis, wie sie bezüglich der Thule Air Base noch bis vor wenigen Jahren angewendet wurde. 

Ebenso erfreulich ist für Grönland die explizite Anerkennung des Selbstbestimmungsrechts des grönländischen Volkes. Damit einher geht eine sicherheitspolitische Auflage: Sollte Grönland sich dereinst für unabhängig erklären (ein Recht, das ihm von der früheren Kolonialmacht Dänemark im Autonomiestatut ausdrücklich zugesprochen wurde), muss es Teil der Nato bleiben. Schon bisher hatten indes massgebliche grönländische Politiker sich regelmässig in dieser Richtung geäussert, nun ist die Vorgabe verbindlich. 

Begrenzte Investitionen für Nicht-Nato und EU-Partner

Auch gibt der neue Vertrag den USA ein Mitspracherecht, wenn es darum geht, welchen Einfluss Mächte und Akteure von ausserhalb der Nato auf sicherheitsrelevante Entscheidungen Grönlands im politischen, aber auch wirtschaftlichen Bereich haben dürfen. Konkret sind etwa ausländische Investitionen in sensitive Bereiche betroffen wie Seltene Erden, strategische Metalle oder kritische Infrastruktur. Unternehmen aus Ländern, die nicht der Nato oder EU angehören oder Nato-Partner sind, dürfen nicht in solche Sektoren investieren; es sei denn, ihre Tätigkeit werde von den Vertragspartnern nicht als Gefahr für die nationale Sicherheit oder die öffentliche Ordnung eingeschätzt. 

De facto bedeutet dieser Passus allerdings lediglich die Beibehaltung der bisherigen politischen Praxis. Denn die sicherheitspolitische Bedeutung Grönlands für die Nato und Dänemark hat schon in den letzten Jahren dazu geführt, dass Investitionen in strategische Infrastruktur aus Kopenhagen politisch gesteuert wurden. Etwa war dies der Fall, als Grönland vor rund zehn Jahren einen Wettbewerb für den Ausbau seiner wichtigsten Flughäfen ausschrieb. 

Als ein chinesisches Konsortium unter den fünf Anbietern der engeren Wahl auftauchte, läuteten in Dänemark die Alarmglocken. Flugs erschien der dänische Ministerpräsident in Nuuk mit einer Offerte, die zu gut war, um von Grönland ausgeschlagen zu werden. Sicherheitspolitisch und im Verhältnis zu den USA wollte Kopenhagen nichts anbrennen lassen. Wurde der Flughafenausbau für die Regierung in Nuuk damals als eine rein wirtschaftliche Frage dargestellt, so weiss die grönländische Politik inzwischen, dass sie die geopolitischen Aspekte solcher Entscheidungen nicht weiter ausblenden darf. 

Unter dem Strich ändert sich also wenig. Ausser dass Donald Trump einen „Deal“ präsentieren kann. 

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