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Schweiz

«Diskretion» oder Transparenz?

17. Mai 2026
Christoph Zollinger
Christoph Zollinger
Bundeshaus
Das Bundeshaus in Bern (Keystone/Gaëtan Bally)

Im Bundeshaus zählt Diskretion mehr als Transparenz. Dies, obwohl das Transparenzgesetz und das Öffentlichkeitsprinzip seit Jahren gelten: Schweigen wird in der Bundesverwaltung als Relikt der Alpenidylle gepflegt – man protokolliert heikle Geschäfte und Entscheide einfach gar nicht mehr. In seinem 500. Artikel für Journal 21 geht Christoph Zollinger der Frage nach, ob die Verwaltung im öffentlichen Interesse oder willkürlich arbeitet.

Nach Benjamin Schindler, Professor an der Uni St. Gallen, wirft das Verhalten des Bundesrates heikle Fragen auf. «Wenn der Bundesrat Weisungen erlässt und sich danach nicht daran hält» (NZZ am Sonntag), sei dieser Trend problematisch. Gemeint war das Justizdepartement unter Bundesrat Jans und ein personelles Selektionsverfahren, das – trotz expliziter Vorschrift – ohne schriftliche Dokumentation durchgeführt worden war.

So wird das geltende Öffentlichkeitsprinzip bewusst umgangen. In einem anderen Fall, wie die NZZ am Sonntag berichtet, habe der damalige Finanzminister Ueli Maurer mehrere Geheimtreffen mit Credit-Suisse-Präsident Axel Lehmann und Nationalbank-Chef Thomas Jordan durchgeführt – ohne Protokoll und ohne Aktennotiz. So wird die öffentliche Kontrolle umgangen und verunmöglicht. Kein Ruhmesblatt.

Wenn im Bundeshaus Sitzungen ohne Protokolle stattfinden – «und wo Dokumente existieren, wird gemauert und geschwärzt» (NZZ am Sonntag), hier bezogen auf das damalige VBS unter Viola Amherd –, sei daran erinnert, dass Regierungen zum Wohl des Landes die ihnen vom Volk geliehene Macht ausüben.

Transparenzgesetz blockiert

Die entsprechende Bundesregelung ist seit Jahren in Kraft. Doch die verantwortliche Kommission im Kantonsrat zur Festlegung entsprechender neuer Vorschriften für Staat und Gemeinden kommt nicht voran. Neuerdings heisst es, man wolle einen Evaluationsbericht des Bundes abwarten. Viele freut das, denn längst nicht alle Behördenmitglieder sehen ein, dass solche Transparenzregeln auch bei Wahlen ein Gebot der Zeit sind. Es darf nicht länger geduldet werden, dass die Stimmberechtigten bei Wahlen nicht wissen dürfen, welche Budgets den Parteien im Wahlkampf zur Verfügung stehen.

Frage: Warum darf man nicht wissen, wie viel Geld Lobbyorganisationen oder Konzerne welcher Partei gespendet haben?

Phil Baumann, Assistenzprofessor an der Uni Basel, und Marc Winistörfer, Geschäftsführer des Instituts für Wirtschaft der Uni Luzern, bemängelten in einem Beitrag in der NZZ diese Situation. «Die Transparenzvorschriften tragen nur wenig zur Beantwortung der Frage bei, woher diese Mittel stammen. Statt echter Transparenz gibt es vor allem mehr Bürokratie, zahlreiche Schlupflöcher und eine zahnlose Durchsetzung» (NZZ).

Externe Berater im Bundesrat?

Immer wieder ist die Rede von persönlichen Beratern und Beraterinnen im Bundesrat. So war damals von einer persönlichen Beraterin von Viola Amherd mit einem Tagesansatz von 1140 Franken die Rede (NZZ am Sonntag). Publik geworden war dies nur aufgrund des Öffentlichkeitsgesetzes – nach Einsichtnahme durch die Zeitung. Darin war allerdings die Vergütung geschwärzt gewesen, und erst nach Insistieren des Blattes rückte das Verteidigungsdepartement mit dem Betrag heraus.

Jedes Jahr gibt der Bund mehr Geld für externe Beratungen aus; man spricht von 184 Millionen Franken. Grösster Auftraggeber ist mit 54 Millionen Franken das VBS. Dieser Trend stösst auch intern im Bundeshaus zunehmend auf Kritik. Dass laufend Aufgaben ausgelagert werden, ist tatsächlich ärgerlich, denn wo bleibt hier die persönliche Verantwortung der Bundesangestellten, die eigentlich ihren Job machen sollten?

(An dieser Stelle sei die Bemerkung erlaubt, dass dieser Trend auch auf kantonaler und kommunaler Exekutivebene grassiert und damit nicht wenig vom Föderalismus – auf den wir so stolz sind – preisgegeben wird.)

Nebeneinkünfte der Parlamentarier

Vor zwei Jahren diskutierte der Ständerat darüber, ob die Höhe der Nebeneinkünfte seiner Mitglieder öffentlich deklariert werden müsse. Der Rat stimmte dagegen. Nach wie vor waren diese Politiker und Politikerinnen der Meinung, Ehrlichkeit und Transparenz gegenüber den Wählenden seien überflüssig.

Doch warum sollten die Wählenden gerade in Sachen Nebeneinkünfte besser informiert sein? Aus dem einfachen Grund, dass unsere Demokratie und unser Föderalismus nur so stark und glaubwürdig sind, wie unsere Gewählten in den Parlamenten auch unabhängig sind.

Eine Ständerätin meinte dazu, dass es doch von entscheidender Bedeutung sei, «dass wir das Vertrauen der Bevölkerung haben und dass andererseits die Bevölkerung Vertrauen in uns haben kann» (NZZ). Der Ständerat war anderer Meinung.

Lange Jahre funktionierte die Schweiz weltweit als Insel der Diskretion, das einstige Bankgeheimnis galt als Vorzeigeinstrument. Wer davon profitierte, ging niemanden etwas an. In Zeiten von IT und KI hat sich die Welt verändert.

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