
Die 60 Milliarden Euro, die ursprünglich als Coronahilfen vorgesehen waren, aber nicht abgerufen wurden, dürfen nicht, wie von der deutschen Bundesregierung vorgesehen, im neuen Etat umgewidmet und für den Klimafonds ausgegeben werden.
Das Gesetz zum zweiten Nachtragshaushalt 2021 sei unvereinbar mit den Vorschriften im Grundgesetz zur Schuldenbremse und zur Haushaltsplanung. Dies führe zur Nichtigkeit, entschied der Zweite Senat am Mittwoch und gab damit im Urteil vom 15. November 2023 einer Klage der Unionsfraktion recht.
Nun fehlen der Bundesregierung schlicht und einfach 60 Milliarden Euro. Ob ein neuer Wumms des Kanzlers hilft? Diesmal ein Dreifachwumms?
Im Bild der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts, von links nach rechts: Ulrich Maidowski, Doris König (Vorsitzende) und Peter Müller. (Foto: Keystone/DPA/Uli Deck)