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Kommentar 21

Handschlag ins Gesicht

7. April 2016
Alex Bänninger
Lehrerinnen darf der Respekt versagt werden. Diese Auffassung vertritt allen Ernstes eine Schulleitung.

Seit das Schweizer Fernsehen in der "Arena" am 1. April - scherzfrei - auf das Handschlag-Theater in einer basellandschaftlichen Schule hinwies, gehen die Wogen hoch. Doch die Empörung sollte sich nicht am Islam entzünden, sondern an der Schulleitung, die muslimische Knaben davon entbindet, ihren Lehrerinnen zur Begrüssung die Hand zu reichen.

Vor allem in westlichen Ländern ist der Handschlag üblich. Seine Verweigerung bedeutet Geringschätzung oder Verachtung. Es ist, aus welchen Gründen auch immer, ein bewusst unfreundlicher Akt. Wer sich daran stört, wehrt sich und befindet sich im Recht. Sofern es sich beim Wohnort nicht um Therwil handelt.

Der behördliche Handschlag-Dispens für muslimische Schüler ist völlig daneben. Er segnet die Unflätigkeit ab. Respektlosigkeit gegenüber Lehrerinnen wird von Amtes wegen zum schützenswerten Gut. Die Begrenzung der Freiheit durch die Freiheit anderer gilt offenbar für die Religionsfreiheit nicht.

Wir wollen hoffen, der Therwiler Rektor habe sich auf seinem Weg des geringsten Widerstandes nichts, aber auch wirklich nichts überlegt und werde von vorgesetzter Stelle an eine vornehme Aufgabe der Schule erinnert, nämlich das Denken zu lehren.

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