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Kommentar 21

Frei von Freiheit

7. November 2013
Alex Bänninger
Mit einer Fülle von Volksinitiativen rufen wir lauter nach dem Staat, als diesem lieb ist.

Am 1. August feiern wir die Freiheit. Während des restlichen Jahres schränken wir sie mit Volksinitiativen ein. Konkret zur Sache geht es wieder am 24. November. Es bietet sich die Chance, den Staat ins Familienleben und die Kindererziehung eingreifen zu lassen und ihm die Regelung des Lohngefüges anzuvertrauen. Mit unserer Unterschrift für weitere Volksinitiativen haben wir es wortwörtlich in der Hand, dass der Staat unser Verlangen nach Alkohol, Tabak und Spielbankenbesuch mit Lenkungsabgaben bestraft, uns das Rauchen nur in den privatesten Schlupfwinkeln gestattet, uns am Esstisch durch einen erhöhten Selbstversorgungsgrad bevormundet und uns die Lebens- und Futtermittel durch verschärfte Importstandards aufs Nachhaltigste diktiert. Wenn die Freiheit derart unter die Räder kommt, müssen wir sie wenigstens auf Rädern ausleben können. Diesem Zweck dienen die Volksinitiativen für höhere Geschwindigkeiten auf Autobahnen und für breitere Nationalstrassen, um derentwillen das Verbandsbeschwerderecht ausgehebelt wird. Klar doch: Denn Freiheit ohne Begrenzung gibt es nun mal nicht. Die Tugend der Initiative weicht dem Laster der Volksinitiative. Es verschlimmert die Krankheit der Politik, Gruppeninteressen zu verfolgen und Zusammenhänge zu missachten. Bis wir am 1. August die Freiheit in der Vergangenheitsform feiern.

 

 

 

 

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