Direkt zum Inhalt
  • Politik
  • Kultur
  • Wirtschaft
  • Gesellschaft
  • Medien
  • Über uns
close
Bundesrat und Parlament

Entscheide auch gegen den Willen der Mehrheit

16. Juli 2026
Beat Allenbach
Kühlturm AKW Gösgen
Der Kühlturm des AKW Gösgen im Kanton Solothurn. Ob das 2017 vom Volk beschlossene Verbot zum Bau neuer Atomkraftwerke aufgehoben werden soll, entscheidet am Ende wiederum das Volk. (Foto: KEYSTONE/Gaetan Bally)

Infolge fragwürdiger Beschlüsse von Bundesrat und Parlament wächst die Distanz zur Mehrheit der Bevölkerung. Bei den folgenden Beispielen der letzten Zeit scheint die überwiegende Zahl der Schweizerinnen und Schweizer anderer Meinung zu sein.  

Verbot von Atomwaffen. Den Uno-Vertrag für das Verbot von Atomwaffen solle der Bundesrat unterschreiben, verlangte das Parlament mit grosser Mehrheit bereits 2018. Der Bundesrat ist zwar grundsätzlich für eine Welt ohne Atomwaffen, doch er erachtet das Verbot gegenüber den Nato-Staaten, die teils Nachbarn sind, als nicht opportun. 2023 forderte die Grüne Marionna Schlatter (ZH) erneut, den Vertrag endlich zu unterschreiben, doch der Bundesrat beharrt auf seinem Nein.

Verbot neuer Atomkraftwerke aufheben. Der Bundesrat lehnt die Blackout-Initiative ab, als Gegenvorschlag will er jedoch das 2017 vom Volk beschlossene Verbot des Baus neuer Atomkraftwerke aufheben. Im Parlament ist das gelungen; dank erhöhtem Druck auf einige Parlamentarier wurde in der vergangenen Sommersession auch im Nationalrat eine hauchdünne Mehrheit erreicht. Die Grünen, die Grünliberalen und die SP sind gar nicht einverstanden, denn das Volk habe vor einigen Jahre klar Nein zur Atomenergie gesagt und sich für die erneuerbaren Energien ausgesprochen. Sie ergreifen das Referendum, unterstützt von den Frauen der Mitte-Partei und mehreren Umweltorganisationen. Es steht eine Volksabstimmung bevor. 

Bundesrat kürzt Entwicklungshilfe stark. 100 Millionen zusätzlich will der Bundesrat ab 2029 sparen und 102 Stellen streichen. Rund 66 lokale Mitarbeiter im Ausland sollen entlassen werden; was mit den restlichen gut 30 Beschäftigen in der Schweiz geschieht, ist noch offen. Beendet wird die Entwicklungszusammenarbeit in Kolumbien, Peru, Venezuela, Südafrika, Ghana und Aserbaidschan. Die Schweiz zieht sich aus Südamerika zurück. 

Das Parlament hatte die Zusammenarbeit bis 2028 bereits um 482 Millionen Franken reduziert wegen steigenden Rüstungskosten und einem angeblich grösseren Rückhalt für humanitäre Hilfe; deren Anteil an den Ausgaben soll stark erhöht werden. Heftig kritisiert werden diese Entscheide nicht allein von Linken und Hilfswerken. Auch 27, teils sehr grosse, Stiftungen üben scharfe Kritik am Bundesrat: Es gehe um die Glaubwürdigkeit der Schweiz. Der Appell wurde u. a. unterschrieben von den Konzernen Zurich, Swss Re, der Roger-Federer-Stiftung und von der Partners Group. Gerade in einer Zeit wachsender geopolitischer Spannungen und zunehmender Konflikte sei die Entwicklungszusammenarbeit eine Investition in Stabilität, Sicherheit und Prävention.

Keine Kritik an Israel. Der Bundesrat hat mehrere Appelle erhalten, auch von ehemaligen Botschaftern, um sich gegenüber der israelischen Regierung entschlossen für die Einhaltung des Völkerrechts einzusetzen. Der Schutz von Zivilpersonen in Gaza und im Westjordanland sei zu sichern. Das hatten u. a. 30 Völkerrechtsprofessorinnen und -Professoren verlangt. Weiter haben zahleiche Personen aus Politik, Wirtschaft und Kultur, darunter die Alt-Bundesräte Joseph Deiss, Micheline Calmy-Rey und Ruth Dreifuss, die Regierung aufgefordert, zivile Opfer aus Gaza aufzunehmen und medizinisch in der Schweiz zu versorgen. 

Die Unterzeichnenden sind entsetzt über die Lage in Gaza, wo die palästinensische Bevölkerung unter Hunger, Durst und fehlender medizinischer Behandlung leide. Gleichzeitig werden in Gaza weiterhin auch Kinder ermordet und im Westjordanland vertreiben Siedler und Polizei Palästinenser, zerstören deren Olivenhaine oder nehmen ihnen diese weg. 

Der Bundesrat weigert sich jedoch, entschlossen auf Israel einzuwirken, den vielen Verbrechen Einhalt zu bieten. Er wiederholt stets, alle Parteien seien gehalten, das Völkerrecht einzuhalten; eine wirkliche Kritik an Israel wird nicht geäussert. Dazu wäre die Schweiz als Depositärstaat der Genfer Konventionen eigentlich verpflichtet. Auch die Zusammenarbeit mit Israel wird nicht eingeschränkt.

Regieren mit Verordnungen – eine Spezialität von Bundesrat Rösti

SRG-Gebühren. Im Vorfeld der Abstimmung über die SVP-Halbierungsinitiative gegen die SRG hat Bundesrat Albert Rösti die Verordnung über SRG-Gebühren von 335 auf 300 Franken herabgesetzt. Das galt als Gegenvorschlag; der Bundesrat billigte die Gebührenreduktion. Als die SVP-Initiative lanciert worden war, präsidierte Rösti die Partei und war Mitinitiant. Die Halbierungsinitiative wurde mit deutlicher Mehrheit von Volk und Ständen abgelehnt. 

Doch trotz des klaren Resultats, betonte Rösti am Abend des Abstimmungssonntags, man müsse die Ja-Stimmen (38 Prozent) ernst nehmen. Die Ausgewogenheit der SRG-Inhalte seien «auffallend oft» Thema gewesen im Abstimmungskampf. Der Bundesrat wolle der SRG im Sport- und Unterhaltungsbereich «Beschränkungen auferlegen». Das ist eine dreiste Interpretation des Volkswillens eines SVP-Politikers und SRG-Gegners.

Tempo 30. Bundesrat Rösti will die Verordnung ändern, wonach Tempo 30 innerorts nur in gewissen Ausnahmefällen erlaubt ist. Dabei soll u. a. nachgewiesen werden, dass dadurch kein Ausweichverkehr durch Quartierstrassen entstehe. Der Bundesrat erntete viel Kritik: die Gemeindeautonomie werde eingeschränkt und die Stimmberechtigen können bei Verordnungen nichts dazu sagen. Für die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) ist Tempo 30 eine wirksame Massnahme, um Unfälle zu verhüten. Rückendeckung hat die Regierung vom Parlament, das verlangte, Tempo 30 sei einzuschränken. Der Ständerat ist damit einverstanden; der Nationalrat wird sich in einer der nächsten Sessionen mit Tempo 30 befassen.

Parlament missachtet Volksentscheide in den Kantonen.

Mindestlöhne. In den Kantonen Neuenburg, Jura, Genf, Tessin und Basel-Stadt sind Mindestlöhne durch Volksabstimmungen eingeführt worden. In den Städten Luzern, Winterthur und Zürich entschieden sich die Stimmberechtigten ebenfalls für Mindestlöhne. In einigen Berufen – Gastgewerbe, Coiffeure/Coiffeusen, Reinigung, Verkauf – kommt es vor, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer so wenig verdienen, dass sie nicht über die Runden kommen. Das ist der Grund, weshalb Mindestlöhne unterstützt und eingeführt wurden. Das Bundesgericht hat kürzlich Mindestlöhne als soziale Massnahme akzeptiert.

Doch ein Vorstoss von Mitte-Ständerat Erich Ettlin (OW) verlangte, dass die Löhne von Gesamtarbeitsverträgen konsequent anzuwenden sind, auch wenn die dort erwähnten Löhne tiefer liegen als die vom Volk gebilligten Mindestlöhne. Die bürgerliche Mehrheit unterstützte Ettlins Motion – gegen den Willen des Bundesrats. Die Ernüchterung bei SP und Gründen war gross, denn sie können nicht akzeptieren, dass ein Lohn nicht genügen soll, um in der Schweiz zu leben. Sie haben das Referendum ergriffen und hoffen, mit Unterstützung der Mehrheit der Stimmberechtigten die Mindestlöhne zu retten.

Letzte Artikel

«Israelische Terroristen» mutieren zu «illegalen Eindringlingen»

Ignaz Staub 17. August 2026

Menschenrecht im Gestrüpp der Politik

Urs Meier 17. August 2026

Moskaus «arktisches Roulette» mit der Tanker-Schattenflotte

Rudolf Hermann 16. August 2026

Mehr Ressourcen?

Carl Bossard 16. August 2026

Träume und Realitäten zur Tragödie des Ukraine-Krieges

Reinhard Meier 16. August 2026

Wo ist Federico?

Heiner Hug 16. August 2026

Newsletter abonnieren

Abonnieren Sie den kostenlosen Newsletter!

Abonnieren Sie den kostenlosen Newsletter!

Zurück zur Startseite
Leserbrief schreiben
Journal 21 Logo

Journal 21
Journalistischer Mehrwert

  • Kontakt
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Newsletter
To top

© Journal21, 2021. Alle Rechte vorbehalten. Erstellt mit PRIMER - powered by Drupal.