Der 58-jährige nach Deutschland geflüchtete Syrier Anwar R. ist von einem Gericht in Koblenz zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Vorgeworfen werden ihm Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Anwar R. war nach Auffassung der Staatsanwaltschaft im Gefängnis Al-Khatib in Damaskus für die Folter von über 4000 Häftlingen verantwortlich. Im Bild Anwar R (rechts) mit seinen Anwälten.
Dies ist ein «wichtiges Signal für die Opfer», sagte Oberstaatsanwalt Jasper Klinge. «Der Angeklagte war Teil des Systems.»
Im Prozess hätten Folteropfer von unvorstellbarem Leid berichtet, sagte Klinge. Daher sei es wichtig, dass solche Taten nicht ungesühnt blieben. «Heute ist ein besonderer Tag für das Völkerrecht und auch für uns.»
In Juristenkreisen wird der Prozess als «historisch» bezeichnet, denn erstmals musste sich ein Mitglied des Asad-Regimes wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantworten – dies auf der Grundlage des «Weltrechtsprinzips». Dieses ermöglicht die Verfolgung von Tätern, unabhängig davon, in welchem Land sie ihre Taten begangen haben.
Verteidiger Yorck Fratzky hat kurz nach der Urteilsverkündigung erwartungsgemäss Berufung eingereicht. Anwar R. sei stellvertretend für das Asad-Regime verurteilt worden. «Die Verteidigung hat diese persönliche Schuld nicht gesehen.»
Vor dem Gericht in Koblenz haben Angehörige der Opfer ihre Genugtuung über das Urteil geäussert.
(J21)