Das Wichtigste: Das Abkommen zwischen dem Iran und den USA legt die Bedingungen für einen Waffenstillstand zwischen den erbitterten Rivalen, die Wiederöffnung der Strasse von Hormus, gewisse finanzielle Erleichterungen für den Iran sowie eine erneute Zusicherung Teherans fest, niemals eine Atomwaffe herzustellen.
Hier die 14 Punkte im Wortlaut (übersetzt ins Deutsche von Journal 21)
1 – Die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten erklären gemeinsam mit ihren Verbündeten im gegenwärtigen Krieg mit der Unterzeichnung dieser Absichtserklärung das sofortige und dauerhafte Ende des Krieges an allen Fronten, einschließlich Libanon. Sie verpflichten sich, von nun an keinerlei feindliche Handlungen gegeneinander zu unternehmen und auf die Androhung oder Anwendung von Gewalt gegeneinander zu verzichten. Das endgültige Abkommen wird die Bestimmungen dieses Artikels sowie der übrigen Artikel bestätigen.
2 – Die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten verpflichten sich, die Souveränität und territoriale Integrität des jeweils anderen zu respektieren und sich nicht in die inneren Angelegenheiten des jeweils anderen einzumischen.
3 – Die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten verpflichten sich, innerhalb eines Zeitraums von höchstens 60 Tagen, der im gegenseitigen Einvernehmen verlängert werden kann, über ein endgültiges Abkommen zu verhandeln und dieses zu erreichen.
4 – Unmittelbar nach der Unterzeichnung dieser Absichtserklärung heben die Vereinigten Staaten die Seeblockade auf, verhindern jede Einmischung oder Behinderung gegenüber der Islamischen Republik Iran und stellen den Schiffsverkehr innerhalb von höchstens 30 Tagen wieder in vollem Umfang her. Das Schiffsaufkommen soll dem Vorkriegsniveau auf Seiten der Islamischen Republik Iran entsprechen. Die Vereinigten Staaten verpflichten sich ausserdem, ihre Streitkräfte innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des endgültigen Abkommens aus den umliegenden Gebieten abzuziehen.
5 – Mit der Unterzeichnung dieser Absichtserklärung wird die Islamische Republik Iran unverzüglich Massnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass der Verkehr von Handelsschiffen vom Persischen Golf zum Golf von Oman und umgekehrt innerhalb von 30 Tagen wieder das Vorkriegsniveau erreicht. Dabei werden die Beseitigung technischer Hindernisse sowie die Räumung von Minen durch den Iran berücksichtigt.
6 – Die Vereinigten Staaten verpflichten sich gemeinsam mit ihren regionalen Partnern, einen umfassenden, von beiden Parteien vereinbarten Plan für den Wiederaufbau und die wirtschaftliche Entwicklung der Islamischen Republik Iran zu erstellen und dabei eine Finanzierung von mindestens 300 Milliarden US-Dollar sicherzustellen. Der Umsetzungsmechanismus dieses Plans wird als Teil des endgültigen Abkommens innerhalb von 60 Tagen ausgearbeitet.
7 – Die Vereinigten Staaten verpflichten sich, nach einem im endgültigen Abkommen festzulegenden Zeitplan sämtliche Sanktionen gegen die Islamische Republik Iran zu beenden. Dies umfasst Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und des Gouverneursrats der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) sowie alle einseitigen US-Sanktionen, sowohl primäre als auch sekundäre.
8 – Die Islamische Republik Iran bekräftigt, dass sie niemals Atomwaffen herstellen wird. Die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten haben vereinbart, dass das Schicksal angereicherten Materials sowie alle weiteren einvernehmlich festgelegten nuklearbezogenen Fragen, einschließlich des nuklearen Bedarfs Irans, in einem endgültigen Abkommen angemessen geregelt werden. Das endgültige Abkommen wird die Bestimmungen dieses Artikels bestätigen.
9 – Die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten vereinbaren, bis zum Abschluss eines endgültigen Abkommens den Status quo aufrechtzuerhalten: Iran wird den Status quo seines Nuklearprogramms beibehalten, und die Vereinigten Staaten werden weder neue Sanktionen gegen Iran verhängen noch ihre Streitkräfte in der Region verstärken.
10 – Die Vereinigten Staaten verpflichten sich, unmittelbar nach der Unterzeichnung dieser Absichtserklärung und bis zur Aufhebung der Sanktionen Ausnahmegenehmigungen des US-Finanzministeriums für den Export iranischen Rohöls, petrochemischer Erzeugnisse und ihrer Derivate sowie aller damit verbundenen Dienstleistungen, einschließlich Bank-, Versicherungs- und Transportdienstleistungen, zu erteilen.
11 – Die Vereinigten Staaten verpflichten sich, angesichts der Fortschritte bei den Verhandlungen über ein endgültiges Abkommen eingefrorene oder eingeschränkte Gelder und Vermögenswerte der Islamischen Republik Iran freizugeben und vollständig verfügbar zu machen. Diese Gelder, unabhängig davon, ob sie auf einem Hauptkonto gehalten oder transferiert werden, werden für jede von der Zentralbank der Islamischen Republik Iran bestimmte Endbegünstigtenzahlung verwendet und stehen uneingeschränkt zur Verfügung. Die Vereinigten Staaten verpflichten sich, auf dieser Grundlage alle erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen zu erteilen.
12 – Die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten vereinbaren, einen Umsetzungsmechanismus einzurichten, der die erfolgreiche Umsetzung und die künftige Einhaltung des endgültigen Abkommens überwacht.
13 – Nach der Unterzeichnung dieser Absichtserklärung und nach Erhalt von Zusicherungen über den Beginn der Umsetzung der Artikel 4, 5, 10 und 11 dieser Absichtserklärung sowie deren fortlaufende Umsetzung werden die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten Verhandlungen über ein endgültiges Abkommen ausschliesslich hinsichtlich der verbleibenden Artikel aufnehmen.
14 – Das endgültige Abkommen wird durch eine verbindliche Resolution des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen bestätigt.