
Vor 30 Jahren, am 25. Mai 1993, wurde der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien vom UN-Sicherheitsrat geschaffen.
Umgangssprachlich wurde er als «UN-Kriegsverbrechertribunal» bezeichnet. Seine Zuständigkeit bezog sich auf vier Kategorien von Straftaten:
- Schwere Verletzung der Genfer Konventionen
- Verstösse gegen Gesetze oder Gebräuche des Krieges
- Völkermord
- Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Die letzten Chefankläger waren von 1999 bis 2007 die Schweizerin Carla Del Ponte und ab 2008 der Belgier Serge Brammertz. Von den insgesamt 161 angeklagten Personen wurden 84 Personen verurteilt. Das letzte Strafverfahren wurde am 29. November 2017 abgeschlossen. Zum 31. Dezember 2017 wurde der Strafgerichtshof offiziell geschlossen.
Als Nachfolgeeinrichtung wurde der «Internationale Strafgerichtshof für Ruanda» eingesetzt.
Der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien und sein Nachfolger sind nicht mit dem «Internationalen Strafgerichtshof» zu verwechseln. Dessen juristische Grundlage ist das multilaterale Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs vom 17. Juli 1998. Er nahm seine Tätigkeit am 1. Juli 2002 auf und ist für 123 Staaten (60 Prozent aller Staaten der Erde mit etwa 30 Prozent der Weltbevölkerung) zuständig.
Das Foto entstand am 22. November 2017, also kurz vor der Auflösung des UN-Kriegsverbrechertribunals. Demonstranten warten auf die Verurteilung des ehemaligen militärischen Anführers der bosnischen Serben, Ratko Mladic.
(J21)